1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1König Darius ließ in den Archiven Babyloniens nachforschen, dort, wo auch die Schätze aufbewahrt wurden. 2Schließlich fand man eine Schriftrolle in der Königsstadt Ekbatana, die in der Provinz Medien liegt. In ihr war folgender Erlass aufgezeichnet: 3"Geschrieben im ersten Regierungsjahr des Königs Kyrus: König Kyrus ordnet in Bezug auf das Gotteshaus in Jerusalem Folgendes an: Das Haus soll wieder aufgebaut werden und eine Stätte sein, wo man Opfer bringen kann. Seine alten Fundamente sollen wieder hergerichtet werden, es soll 30 Meter hoch und 30 Meter breit werden. (Esra 1.1)4Auf drei Lagen Quadersteine soll eine Schicht neue Balken kommen. Die Kosten bestreitet der königliche Hof. 5Auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und nach Babylon gebracht hat, sollen zurückgegeben werden. Jedes soll wieder an seinen Platz im Haus Gottes in Jerusalem kommen." 6Der Abschrift dieses Dokuments ließ der König folgendes Schreiben anfügen: "An Tattenai, Statthalter der Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und die königlich-persischen Beamten dort: Haltet euch aus der Sache heraus! 7Lasst den Juden freie Hand! Ihr Statthalter und ihre Ältesten sollen das Gotteshaus wieder aufbauen wo es früher gestanden hat! 8Außerdem ordne ich an, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen: Die Baukosten sind in voller Höhe aus den Steuereinnahmen der Westeuphrat-Provinz zu bezahlen. Sie sollen diesen Männern pünktlich ausgehändigt werden, damit sie zügig weiterbauen können. 9Auch alles, was zum Brandopfer für den Gott des Himmels nötig ist - junge Stiere, Schafböcke und Lämmer, dazu Weizen, Salz, Wein und Öl - soll den Priestern in Jerusalem täglich und pünktlich ohne Nachlässigkeit geliefert werden, 10damit sie dem Gott des Himmels wohlgefällige Opfer bringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten. 11Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, soll der tragende Balken aus dem Haus gerissen und er selbst darauf gepfählt werden. Sein Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht. 12Der Gott, der diesen Ort zum Wohnsitz seines Namens bestimmt hat, möge jeden König und jedes Volk vernichten, die versuchen, diesen Befehl zu missachten und das Haus Gottes in Jerusalem zu zerstören. Ich, Darius, habe diesen Befehl gegeben. Man befolge ihn gewissenhaft!"13 Tattenai, der Statthalter über die Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und ihre Berater hielten sich gewissenhaft an die Anweisungen von König Darius. 14So konnten die Ältesten der Juden ungehindert weiterbauen. Sie kamen gut voran, weil die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo sie durch ihre Weissagungen ermutigten.Und sie vollendeten alle Bauten, die der Gott Israels und die persischen Könige Kyrus, Darius und Artaxerxes ihnen befohlen hatten.15Der Tempel wurde am 3. März im sechsten Regierungsjahr des Darius fertiggestellt. (Esra 4.24)16Die Priester, die Leviten und alle anderen aus der Verbannung heimgekehrten Israeliten feierten die Wiedereinweihung des Tempels mit großer Freude. (4. Mose 7.10)(1. Könige 8.62-66)17Zu diesem Anlass opferten sie 100 Stiere, 200 Schafböcke und 400 Lämmer, dazu als Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, für jeden Stamm einen. (Esra 8.35)18Dann teilten sie die Priester und Leviten zum Dienst für Gott in Jerusalem in die Gruppen ein, die das Gesetz Moses vorschreibt. (4. Mose 3.6)(4. Mose 8.24)19Am 14. April feierten die Heimgekehrten das Passafest. (2. Mose 12.6)20Die Priester und Leviten hatten sich alle den vorgeschriebenen Reinigungen unterzogen und waren bereit. Die Leviten schlachteten die Passalämmer für alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, für die Priester und für sich selbst. 21Doch nicht nur die heimgekehrten Israeliten aßen vom Passa, sondern auch alle, die sich vom Götzendienst der heidnischen Bevölkerung getrennt hatten, um mit ihnen zusammen Jahwe, den Gott Israels, zu verehren. 22So begingen sie auch das anschließende Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Jahwe selbst hatte ihnen diese Freude geschenkt und dafür gesorgt, dass der König, der jetzt auch Assyrien beherrschte, geholfen hatte, den Tempel von Israels Gott wieder aufzubauen.