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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 4

1 Als die Feinde von Juda und Benjamin erfuhren, dass die Heimkehrer dabei waren, Jahwe, dem Gott Israels, einen Tempel zu bauen, 2 kamen sie zu Serubbabel und den Sippenoberhäuptern und sagten: "Lasst uns gemeinsam bauen! Wir dienen doch dem gleichen Gott wie ihr! Seit der Zeit des Assyrerkönigs Asarhaddon, der uns hier angesiedelt hat, bringen wir ihm Opfer." (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Doch Serubbabel, Jeschua und die Sippenoberhäupter erwiderten: "Es geht nicht, dass ihr mit uns zusammen ein Haus für unseren Gott baut. Wir allein dürfen den Tempel für Jahwe, den Gott Israels, bauen. So hat es uns Kyrus, der König von Persien, befohlen." (Esra 1.3) 4 Von da an versuchten die Leute, die schon vorher im Land wohnten, die Heimgekehrten mutlos zu machen und vom Bauen abzuschrecken. 5 Sie bestachen sogar einige Beamte von König Kyrus, um die Pläne der Heimkehrer zu vereiteln. Diese Politik verfolgten sie bis in die Zeit des Perserkönigs Darius. (Esra 4.24) 6 Als Xerxes die Herrschaft angetreten hatte, erhoben die Gegner der Juden schriftlich Anklage gegen die Bewohner von Judäa und Jerusalem. 7 Während der Regierungszeit von Artaxerxes schrieben Bischlam, Mitredat, Tabeel und ihre Amtskollegen einen Brief an den persischen König. Der Text war in aramäischer Schrift und Sprache verfasst worden. 8 Auch Rehum, der Befehlshaber Samarias, und Schimschai, sein Sekretär, schrieben folgenden Brief gegen den Wiederaufbau Jerusalems an Artaxerxes. 9 Als Absender werden genannt: der Befehlshaber Rehum, der Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen, die Richter, die Beamten, die Schreiber und die Verwalter, sodann die Leute aus Erech, Babel und Susa - das sind Elamiter - 10 sowie die Vertreter der übrigen Volksgruppen, die der große und berühmte Assurbanipal in die Städte Samarias und das übrige Gebiet westlich des Euphrat umgesiedelt hat. (Esra 4.2) 11 Das Schreiben lautet: "An König Artaxerxes von seinen Untertanen westlich des Euphrat. 12 Wir haben dem König Folgendes zu melden: Die Juden, die aus deiner Nähe weggezogen und zu uns nach Jerusalem gekommen sind, wollen die böse, aufrührerische Stadt wieder aufbauen. Sie errichten Mauern und bessern Fundamente aus. 13 Wir geben dem König zu bedenken, dass die Bewohner dieser Stadt keine Steuern, Abgaben und Zölle mehr zahlen werden, sobald ihre Mauern wieder stehen. Das wird zum Nachteil des Königshauses sein. 14 Weil wir nun dem König Treue geschworen haben, können wir nicht tatenlos zusehen, wie der König bloßgestellt wird. Darum erstatten wir Bericht und schlagen vor, 15 in den Chroniken deiner Vorgänger nachzuforschen. Dort wirst du den sicheren Beweis finden, dass diese Stadt immer schon rebellisch war und den Königen und Statthaltern viel Schaden zugefügt hat. Ihre Bewohner sind seit jeher Unruhestifter gewesen, und darum wurde die Stadt ja auch zerstört. 16 Wir machen den König darauf aufmerksam: Wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wieder hergestellt sind, wird die ganze Westeuphrat-Provinz dem König verloren gehen." 17 Der König ließ folgende Antwort übermitteln: "An den Befehlshaber Rehum, den Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen in Samaria und in der ganzen Westeuphrat-Provinz meinen Gruß. 18 Der Brief, den ihr an uns geschickt habt, ist mir Wort für Wort vorgelesen worden. 19 Ich habe daraufhin in den Chroniken nachforschen lassen und herausgefunden, dass diese Stadt sich seit jeher gegen die Könige aufgelehnt hat; immer wieder gab es Aufruhr und Empörung in ihr. 20 Dort haben Könige regiert, die ihre Herrschaft über das ganze Land westlich des Euphrat ausdehnten und von den Bewohnern Abgaben, Steuern und Zölle erhoben haben. 21 Darum sollt ihr den Leuten dort befehlen, die Bauarbeiten einzustellen. Jerusalem darf erst wieder aufgebaut werden, wenn ich selbst es ausdrücklich anordne. 22 Seid auf der Hut, dass diese Angelegenheit nicht verzögert wird und kein Schaden für das Königshaus entsteht!" 23 Sobald das Schreiben des Königs vor Rehum, Schimschai und ihren Kollegen verlesen worden war, machten sie sich schnellstens auf den Weg nach Jerusalem und hinderten die Juden mit Waffengewalt am Weiterbau. 24 Schon vorher war der Wiederaufbau des Tempels in Jerusalem verhindert worden. Bis zum zweiten Regierungsjahr des Perserkönigs Darius ruhte der Bau. (Esra 4.5) (Esra 6.15)