1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
1Als der Oktober herankam - die Israeliten befanden sich bereits in ihren Heimatorten - versammelte sich das ganze Volk in Jerusalem. (Esra 2.64)2Jeschua Ben-Jozadak und Serubbabel Ben-Schealtiël begannen mit ihren Brüdern, den Priestern und den anderen Israeliten, den Altar des Gottes Israels wieder aufzubauen. Sie wollten auf ihm die Brandopfer darbringen, wie sie im Gesetz von Mose, dem Mann Gottes, vorgeschrieben waren. (2. Mose 27.1)(3. Mose 6.2)(1. Chronik 3.17-19)(Esra 2.2)3Obwohl sie vor den Nachbarvölkern Angst hatten, errichteten sie den Altar auf seinen alten Fundamenten und opferten Jahwe auf ihm die Morgen- und Abendbrandopfer. 4Dann feierten sie das Laubhüttenfest nach der Vorschrift des Gesetzes und opferten jeden Tag die vorgeschriebene Zahl an Brandopfern. (3. Mose 23.34)(4. Mose 29.12)5Von da an wurden alle Brandopfer wieder regelmäßig dargebracht, auch die an den Neumondstagen und allen anderen Festen Jahwes sowie die freiwilligen Opfer für Jahwe. 6Am 1. Oktober hatten sie wieder angefangen, Jahwe Brandopfer darzubringen. Aber die Fundamente für den Wiederaufbau des Tempels waren noch nicht gelegt.7Dann nahmen sie Steinhauer und Bauhandwerker gegen Bezahlung in Dienst und beauftragten Arbeiter aus Sidon und Tyrus, Zedernstämme vom Libanon übers Meer nach Jafo zu bringen. Dafür lieferten sie ihnen Nahrungsmittel, Getränke und Olivenöl. Kyrus, der König von Persien, hatte sie dazu ermächtigt. 8Im Mai des zweiten Jahres nach ihrer Rückkehr wurde mit den Bauarbeiten für das Haus Gottes in Jerusalem begonnen. Jeschua Ben-Jozadak und Serubbabel Ben-Schealtiël standen zusammen mit ihren Brüdern, den Priestern, den Leviten und den anderen Israeliten, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem zurückgekommen waren, geschlossen hinter dem Werk. Sie übertrugen den Leviten, die 20 Jahre und älter waren, die Aufsicht über die Bauarbeiten am Tempel Jahwes. 9Jeschua leitete zusammen mit seinen Söhnen, seinen Brüdern sowie Kadmiël und seinen Söhnen und den Söhnen Hodawjas die Leute an, die die Arbeit am Haus Gottes ausführten. Auch die Leviten der Sippe Henadad gehörten zu den Aufsehern. (Nehemia 10.10)10Als die Bauleute das Fundament für den Tempel Jahwes legten, waren die Priester in ihrer Amtskleidung angetreten. Sie hatten Trompeten in der Hand. Auch die Leviten, die zu den Nachkommen Asafs gehörten, standen mit Zimbeln bereit. Sie wollten Jahwe preisen, wie es David, der König von Israel, angeordnet hatte. 11Dann stimmten sie den Wechselgesang an. Sie lobten und priesen Jahwe: "Wie gut ist er! Niemals hört seine Liebe zu Israel auf!" Das ganze Volk fiel jubelnd in das Lob Jahwes ein, denn das Fundament für den Tempel war nun gelegt. (2. Chronik 5.13)(2. Chronik 7.3)(Psalm 118.1)12Doch während die einen vor Freude jubelten, weinten viele von den Alten, den Priestern, Leviten und Sippenoberhäuptern, die den ersten Tempel noch gesehen hatten. Sie weinten laut, als vor ihren Augen das Fundament gelegt wurde. (Haggai 2.3)13Doch das Jubelgeschrei übertönte das Weinen. Das Volk machte solchen Lärm, dass es noch in der Ferne zu hören war.