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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Esra - Kapitel 10

1 Während Esra weinend vor dem Haus Gottes auf den Knien lag und die Schuld des Volkes bekannte, sammelte sich eine große Menge von israelitischen Männern, Frauen und Kindern um ihn. Auch sie weinten sehr. 2 Dann sagte Schechanja Ben-Jehiël zu Esra: "Ja, wir sind unserem Gott untreu geworden und haben Frauen aus der heidnischen Bevölkerung des Landes geheiratet. Doch es gibt trotzdem noch eine Hoffnung für Israel. 3 Lasst uns jetzt einen Bund mit unserem Gott schließen, der uns verpflichtet, alle fremden Frauen mit ihren Kindern wegzuschicken. So hast du, Herr, uns geraten. Und so wird es von allen, die noch Ehrfurcht vor dem Gebot unseres Gottes haben, befürwortet. Das Gesetz muss befolgt werden! 4 Steh auf, denn du musst das erledigen! Doch wir stehen hinter dir! Hab Mut und pack die Sache an!" 5 Da stand Esra auf. Er verlangte von den Oberhäuptern der Priester, der Leviten und ganz Israels einen Eid, nach diesem Vorschlag zu handeln. Und sie schworen es. 6 Dann verließ Esra den Platz vor dem Haus Gottes und ging in die Tempelkammer von Johanan Ben-Eljaschib. Dort übernachtete er, ohne zu essen oder zu trinken, denn er trauerte über den Treuebruch der Heimgekehrten. 7 Darauf ließ man in ganz Juda und Jerusalem ausrufen, dass alle Heimgekehrten sich in Jerusalem versammeln sollten. 8 Jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen erscheinen würde, sollte aus der Gemeinschaft der Heimgekehrten ausgeschlossen werden und sein ganzer Besitz würde dem Bann verfallen. So hatten es die Oberen und Ältesten beschlossen. 9 Innerhalb von drei Tagen versammelten sich alle Männer aus Juda und Benjamin in Jerusalem. Es war am 20. Dezember. Sie setzten sich auf den freien Platz vor dem Haus Gottes und zitterten wegen der anstehenden Sache und der Regengüsse. 10 Der Priester Esra stand auf und sagte zu ihnen: "Ihr habt Jahwe die Treue gebrochen! Ihr habt heidnische Frauen geheiratet und so noch größere Schuld auf Israel geladen! 11 So gebt jetzt Jahwe, dem Gott eurer Väter, die Ehre, indem ihr eure Schuld bekennt und tut, was er von euch erwartet. Trennt euch von der Bevölkerung des Landes und besonders von den heidnischen Frauen! 12 Die ganze Versammlung rief laut: "Ja, das müssen wir tun! 13 Aber wir sind zu viele hier, und es ist mitten in der Regenzeit. Da kann man sich unmöglich im Freien aufhalten. Und außerdem ist diese Angelegenheit nicht in ein oder zwei Tagen zu erledigen. Es sind ja viele von uns darin verwickelt. 14 Lass doch unsere Vorsteher die Versammlung vertreten. Dann sollen alle aus unseren Ortschaften, die fremde Frauen geheiratet haben, zur festgesetzten Zeit zusammen mit den Ältesten und Richtern des Ortes vor ihnen hier erscheinen. Alles soll in Ordnung gebracht werden, damit wir den glühenden Zorn unseres Gottes von uns abwenden." 15 Nur Jonatan Ben-Asaël und Jachseja Ben-Tikwa sprachen dagegen. Dabei wurden sie von Meschullam und dem Leviten Schabbetai unterstützt. 16 Doch die Heimgekehrten blieben bei ihrem Beschluss. Der Priester Esra rief dann für jede Sippe ein Oberhaupt namentlich auf und betraute die Männer mit dieser Aufgabe. Am 1. Januar traten sie zusammen, um mit der Untersuchung zu beginnen 17 und am 1. April waren sie damit fertig. Alle Männer, die fremde Frauen geheiratet hatten, mussten vor ihnen erscheinen. 18 Von den Priestern waren es Maaseja, Eliëser, Jarib und Gedalja aus der Sippe von Jeschua Ben-Jozadak und seinen Brüdern, die heidnische Frauen geheiratet hatten. (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 Sie verpflichteten sich mit Handschlag, ihre fremden Frauen fortzuschicken. Einen Schafbock brachten sie als Opfer für ihre Schuld. 20 Aus der Priestersippe Immer waren es Hanani und Sebadja. 21 Aus der Sippe Harim: Maaseja, Elija, Schemaja, Jehiël und Usija. 22 Aus der Sippe Paschur: Eljoënai, Maaseja, Jischmaël, Netanel, Josabad und Elasa. 23 Von den Leviten waren es Josabad, Schimi, Kelaja, der auch Kelita genannt wurde, Petachja, Juda und Eliëser. 24 Von den Tempelsängern war es Eljaschib, von den Torwächtern: Schallum, Telem und Uri. 25 Von den restlichen Israeliten waren es aus der Sippe Parosch: Ramja, Jisija, Malkija, Mijamin, Eleasar, Malkija und Benaja. 26 Aus der Sippe Elam: Mattanja, Secharja, Jehiël, Abdi, Jeremot und Elija. 27 Aus der Sippe Sattu: Eljoënai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asia. 28 Aus der Sippe Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Atlai. 29 Aus der Sippe Bani: Meschullam, Malluch, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeremot. 30 Aus der Sippe Pahat-Moab: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezalel, Binnui und Manasse. 31 Aus der Sippe Harim: Eliëser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Schemarja. 33 Aus der Sippe Haschum: Mattenai, Mattatta, Sabad, Elifelet, Jeremai, Manasse und Schimi. 34 Aus der Sippe Bani: Maadai, Amram, Uël, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremot, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai, Jaasai, 38 Bani, Binnui, Schimi, 39 Schelemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel, Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja und Josef. 43 Aus der Sippe Nebo: Jëiël, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joël und Benaja. 44 Alle diese Männer hatten fremde, heidnische Frauen geheiratet. Und einige von ihnen hatten Kinder mit diesen Frauen.