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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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2. Chronik - Kapitel 34

1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre lang in Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Er tat, was Jahwe gefiel, und folgte damit dem Vorbild seines Vorfahren David. Er ließ sich durch nichts davon abbringen. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 In seinem achten Regierungsjahr, als er noch sehr jung war, fing er an, den Gott seines Vorvaters David zu suchen. Und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Opferhöhen, den Aschera-Pfählen, den geschnitzten und gegossenen Götzenbildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Vor seinen Augen riss man die Altäre des Baal nieder. Er ließ die darauf angebrachten Räuchersäulen zerschlagen, die Aschera-Pfähle zerstören, die Schnitz- und Gussbilder zermalmen und den Staub auf die Gräber derer streuen, die ihnen geopfert hatten. (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 Die Gebeine der Götzenpriester ließ er auf ihren eigenen Altären verbrennen. So reinigte er Juda und Jerusalem vom Götzenkult. (1. Könige 13.2) 6 Auch in den Städten von Manasse, Efraïm und Simeon, ja, bis nach Naftali und selbst in ihren Trümmerstätten 7 ließ er die Altäre niederreißen. Er ließ in ganz Israel die Aschera-Pfähle umhauen, die Götzenbilder in Stücke schlagen und die Räucheraltäre zertrümmern. Dann kehrte er nach Jerusalem zurück. 8 In seinem 18. Regierungsjahr, noch während er das Land und den Tempel reinigte, beauftragte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Stadtobersten Maaseja und Joach Ben-Joahas, den Sprecher des Königs, das Haus Jahwes, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Sie kamen zum Hohen Priester Hilkija und übergaben ihm das Geld, das ins Gotteshaus gebracht worden war. Die Leviten hatten es von den Leuten aus Manasse, Efraïm und dem ganzen Rest Israels sowie von Juda, Benjamin und den Einwohnern Jerusalems eingesammelt. 10 Sie händigten es den Meistern aus, denen die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes anvertraut waren. 11 Diese zahlten davon den Lohn für die Handwerker und Bauarbeiter und kauften behauene Steine und Holz für die Dachbinder, um die Gebäudeteile, welche die Könige von Juda hatten verfallen lassen, mit neuen Balken zu versehen. 12 Die Männer arbeiteten sehr gewissenhaft. Die Leviten Jahat und Obadja von den Nachkommen Meraris sowie Secharja und Meschullam von den Nachkommen Kehats führten die Aufsicht. Die Leviten, die sich mit Musikinstrumenten auskannten, 13 leiteten die Lastträger an und hatten die Aufsicht über alle Arbeiter der verschiedenen Dienstleistungen. Einzelne Leviten waren Schreiber, Listenführer und Torwächter. 14 Als sie das Geld holten, das im Haus Jahwes eingegangen war, fand der Priester Hilkija die Schriftrolle mit dem Gesetz, das Jahwe durch Mose gegeben hatte. 15 Da sagte Hilkija zu Schafan, dem Staatsschreiber: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. 16 Schafan brachte sie dem König und meldete: "Deine Leute tun alles, was ihnen aufgetragen ist. 17 Sie haben das Geld, das sich im Haus Jahwes vorfand, gezählt und es den Verantwortlichen und den Bauleuten ausgehändigt." 18 Dann sagte er dem König noch, dass der Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle übergeben hatte, und las ihm daraus vor. 19 Als der König hörte, was in dem Gesetz stand, riss er seine Gewänder ein 20 und befahl Hilkija, Ahikam Ben-Schafan und Abdon Ben-Micha, dem Staatsschreiber Schafan und dem königlichen Vertrauten Asaja: 21 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser gefundenen Schriftrolle. Fragt ihn für mich und für alle, die in Israel und Juda übrig geblieben sind. Denn Jahwe hat seinen ganzen Zorn über uns kommen lassen, weil unsere Vorfahren nicht auf das Wort Jahwes gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was in dieser Schriftrolle steht." 22 Da ging Hilkija mit den anderen, die der König bestimmt hatte, zur Prophetin Hulda und sagte ihr das alles. Die Prophetin war die Frau von Schallum Ben-Tokhat, dem Enkel Hasras, der die Aufsicht über die Kleiderkammer hatte. Sie wohnte in der Neustadt von Jerusalem. 23 Sie sagte ihnen: "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Sagt dem Mann, der euch zu mir geschickt hat: 24 'So spricht Jahwe: Ja, ich werde Unheil über diesen Ort und seine Bewohner bringen. Alle Flüche, die in dem Buch stehen, das man dem König von Juda vorgelesen hat, werden in Erfüllung gehen! (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 Weil sie mich verlassen haben und anderen Göttern Räucheropfer brachten, weil sie mich mit ihren Machwerken reizten, wird sich mein glühender Zorn über diesen Ort ergießen, und er wird nicht erlöschen!' 26 Aber für den König von Juda, der euch zu mir geschickt hat, um Jahwe zu befragen, habe ich folgende Botschaft: 'So spricht Jahwe, der Gott Israels: Durch die Worte, die du gehört hast, 27 wurde dein Herz weich. Du hast dich vor Gott gedemütigt, als du seine Drohungen gegen diesen Ort und seine Bewohner gehört hast. Ja, du hast dich vor mir gedemütigt, deine Gewänder eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich auch auf dich gehört, spricht Jahwe. (2. Chronik 33.12) 28 Du wirst in Frieden sterben und all das Unglück, das ich über diesen Ort und seine Bewohner kommen lasse, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten brachten dem König die Antwort. 29 Darauf ließ der König alle Ältesten von Juda und Jerusalem zu sich rufen. (2. Könige 23.1-3) 30 Mit allen Männern von Juda, den Einwohnern von Jerusalem, den Priestern und Leviten und allem Volk, vom Vornehmsten bis zum Einfachsten, ging er zum Haus Jahwes hinauf. Er ließ ihnen das ganze Bundesbuch vorlesen, das im Haus Jahwes gefunden worden war. 31 Dann trat der König auf sein Podest und schloss den Bund vor Jahwe, dass man ihm nachfolgen wolle, seine Gebote, Mahnungen und Ordnungen mit ganzem Herzen und ganzer Kraft befolgen und alles genau tun wolle, was in dem Buch geschrieben steht. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Er ließ alle Anwesenden aus Jerusalem und dem Gebiet von Benjamin dem Bund beitreten. Die Einwohner Jerusalems hielten sich auch an den Bund Gottes, des Gottes ihrer Vorfahren. (2. Könige 23.3) 33 Joschija ließ nun auch in allen übrigen Gebieten Israels all die abscheulichen Götzen entfernen und hielt alle, die dort wohnten, dazu an, Jahwe, ihrem Gott, zu dienen. Und solange Joschija lebte, folgten sie Jahwe, dem Gott ihrer Väter.