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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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Kolosser - Kapitel 4

Ermahnung zum Gebet und zum rechten Wort

1 Ihr Herren, was recht und billig ist, das beweiset den Knechten, und wisset, daß ihr auch einen HERRN im Himmel habt. (3. Mose 25.43) (3. Mose 25.53) 2 Haltet an am Gebet und wachet in demselben mit Danksagung; (Römer 12.12) (1. Thessalonicher 5.17) 3 und betet zugleich auch für uns, auf daß Gott uns eine Tür des Wortes auftue, zu reden das Geheimnis Christi, darum ich auch gebunden bin, (Römer 15.30) (1. Korinther 16.9) (Epheser 6.19) (Kolosser 1.26-27) (2. Thessalonicher 3.1) 4 auf daß ich es offenbare, wie ich soll reden. 5 Wandelt weise gegen die, die draußen sind, und kauft die Zeit aus. (Epheser 5.15-16) (1. Thessalonicher 4.12)
6 Eure Rede sei allezeit lieblich und mit Salz gewürzt, daß ihr wißt, wie ihr einem jeglichen antworten sollt. (Markus 9.50) (Epheser 4.29)

Grüße und Segenswünsche

7 Wie es um mich steht, wird euch alles kundtun Tychikus, der liebe Bruder und getreue Diener und Mitknecht in dem HERRN,
8 welchen ich habe darum zu euch gesandt, daß er erfahre, wie es sich mit euch verhält, und daß er eure Herzen ermahne, (Epheser 6.21-22) 9 samt Onesimus, dem getreuen und lieben Bruder, welcher von den euren ist. Alles, wie es hier steht, werden sie euch kundtun. (Philemon 1.10) 10 Es grüßt euch Aristarchus, mein Mitgefangener, und Markus, der Neffe des Barnabas, über welchen ihr etliche Befehle empfangen habt (so er zu euch kommt, nehmt ihn auf!) (Apostelgeschichte 12.12) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 16.29) (Apostelgeschichte 27.2)
11 und Jesus, der da heißt Just, die aus den Juden sind. Diese sind allein meine Gehilfen am Reich Gottes, die mir ein Trost geworden sind. 12 Es grüßt euch Epaphras, der von den euren ist, ein Knecht Christi, und allezeit ringt für euch mit Gebeten, auf daß ihr bestehet vollkommen und erfüllt mit allem Willen Gottes. (Kolosser 1.7) (Philemon 1.23)
13 Ich gebe ihm Zeugnis, daß er großen Fleiß hat um euch und um die zu Laodizea und zu Hierapolis. (Offenbarung 1.11) (Offenbarung 3.14) 14 Es grüßt euch Lukas, der Arzt, der Geliebte, und Demas. (2. Timotheus 4.10-11) (Philemon 1.24) 15 Grüßet die Brüder zu Laodizea und den Nymphas und die Gemeinde in seinem Hause.
16 Und wenn der Brief bei euch gelesen ist, so schafft, daß er auch in der Gemeinde zu Laodizea gelesen werde und daß ihr den von Laodizea lest. 17 Und saget Archippus: Siehe auf das Amt, das du empfangen hast in dem HERRN, daß du es ausrichtest! (Philemon 1.2) 18 Mein Gruß mit meiner, des Paulus, Hand. Gedenket meiner Bande! Die Gnade sei mit euch! Amen. (1. Korinther 16.21) (Galater 6.11) (2. Thessalonicher 3.17)