2. Mose - Kapitel 21
Verordnungen zum Schutz der Sklaven
1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.2. Korinther - Kapitel 8
Die Geldsammlung für die Gemeinde in Jerusalem
1 Ich tue euch kund, liebe Brüder, die Gnade Gottes, die in den Gemeinden in Mazedonien gegeben ist. (Römer 15.26) 2 Denn ihre Freude war überschwenglich, da sie durch viel Trübsal bewährt wurden; und wiewohl sie sehr arm sind, haben sie doch reichlich gegeben in aller Einfalt. 3 Denn nach allem Vermögen (das bezeuge ich) und über Vermögen waren sie willig 4 und baten uns mit vielem Zureden, daß wir aufnähmen die Wohltat und Gemeinschaft der Handreichung, die da geschieht den Heiligen; (Apostelgeschichte 11.29) 5 und nicht, wie wir hofften, sondern sie ergaben sich selbst, zuerst dem HERRN und darnach uns, durch den Willen Gottes, 6 daß wir mußten Titus ermahnen, auf daß er, wie er zuvor angefangen hatte, also auch unter euch solche Wohltat ausrichtete. 7 Aber gleichwie ihr in allen Stücken reich seid, im Glauben und im Wort und in der Erkenntnis und in allerlei Fleiß und in eurer Liebe zu uns, also schaffet, daß ihr auch in dieser Wohltat reich seid. (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2)8 Nicht sage ich, daß ich etwas gebiete; sondern, dieweil andere so fleißig sind, versuche ich auch eure Liebe, ob sie rechter Art sei. 9 Denn ihr wisset die Gnade unsers HERRN Jesu Christi, daß, ob er wohl reich ist, ward er doch arm um euretwillen, auf daß ihr durch seine Armut reich würdet. (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und meine Meinung hierin gebe ich; denn solches ist euch nützlich, die ihr angefangen habt vom vorigen Jahre her nicht allein das Tun, sondern auch das Wollen;
11 nun aber vollbringet auch das Tun, auf daß, gleichwie da ist ein geneigtes Gemüt, zu wollen, so sei auch da ein geneigtes Gemüt, zu tun von dem, was ihr habt. 12 Denn so einer willig ist, so ist er angenehm, nach dem er hat, nicht nach dem er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Nicht geschieht das in der Meinung, daß die andern Ruhe haben, und ihr Trübsal, sondern daß es gleich sei. 14 So diene euer Überfluß ihrem Mangel diese teure Zeit lang, auf daß auch ihr Überfluß hernach diene eurem Mangel und ein Ausgleich geschehe; 15 wie geschrieben steht: "Der viel sammelte, hatte nicht Überfluß, der wenig sammelte, hatte nicht Mangel." 16 Gott aber sei Dank, der solchen Eifer für euch gegeben hat in das Herz des Titus.
17 Denn er nahm zwar die Ermahnung an; aber dieweil er fleißig war, ist er von selber zu euch gereist. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir haben aber einen Bruder mit ihm gesandt, der das Lob hat am Evangelium durch alle Gemeinden. (2. Korinther 12.18) 19 Nicht allein aber das, sondern er ist auch verordnet von den Gemeinden zum Gefährten unsrer Fahrt in dieser Wohltat, welche durch uns ausgerichtet wird dem HERRN zu Ehren und zum Preis eures guten Willens. (Galater 2.10) 20 Also verhüten wir, daß uns nicht jemand übel nachreden möge solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird; 21 und sehen darauf, daß es redlich zugehe, nicht allein vor dem HERRN sondern auch vor den Menschen. 22 Auch haben wir mit ihnen gesandt unsern Bruder, den wir oft erfunden haben in vielen Stücken, daß er fleißig sei, nun aber viel fleißiger.
23 Und wir sind großer Zuversicht zu euch, es sei des Titus halben, welcher mein Geselle und Gehilfe unter euch ist, oder unsrer Brüder halben, welche Boten sind der Gemeinden und eine Ehre Christi. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 Erzeiget nun die Beweisung eurer Liebe und unsers Rühmens von euch an diesen auch öffentlich vor den Gemeinden! (2. Korinther 7.14)