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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 1, 2, 3 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 4, 5, 6 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 7 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 8, 9, 10 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 11, 12 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 13, 14 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 15, 16 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 17, 18, 19 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 23 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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1. Timotheus - Kapitel 5

Verhalten gegen Männer und Frauen in der Gemeinde

1 Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als Brüder, 24, 25 2 Die alten Weiber als Mütter, die jungen als Schwestern mit aller Keuschheit.

Von den Witwen

3 Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4 So aber eine Witwe Enkel oder Kinder hat, solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott. 5 Das ist aber die rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellt und bleibt am Gebet und Flehen Tag und Nacht. 26 6 Welche aber in Wollüsten lebt, die ist lebendig tot. 7 Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien. 8 So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide. 27 9 Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10 und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie in allem guten Werk nachgekommen ist. 28, 29 11 Der jungen Witwen aber entschlage dich; denn wenn sie geil geworden sind wider Christum, so wollen sie freien
12 und haben ihr Urteil, daß sie den ersten Glauben gebrochen haben. 13 Daneben sind sie faul und lernen umlaufen durch die Häuser; nicht allein aber sind sie faul sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was nicht sein soll. 14 So will ich nun, daß die jungen Witwen freien, Kinder zeugen, haushalten, dem Widersacher keine Ursache geben zu schelten. 30, 31 15 Denn es sind schon etliche umgewandt dem Satan nach. 16 So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der versorge sie und lasse die Gemeinde nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben. 32 

Von den Vorstehern der Gemeinde

17 Die Ältesten, die wohl vorstehen, die halte man zweifacher Ehre wert, sonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre. 33, 34 
18 Denn es spricht die Schrift: "Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, der da drischt;" und "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert." 35, 36 19 Wider einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen. 37, 38 20 Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten. 39 21 Ich bezeuge vor Gott und dem HERRN Jesus Christus und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigenes Gutdünken und nichts tust nach Gunst. 22 Die Hände lege niemand zu bald auf, mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch. 40 23 Trinke nicht mehr Wasser, sondern auch ein wenig Wein um deines Magens willen und weil du oft krank bist.
24 Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie zuvor richten kann; bei etlichen aber werden sie hernach offenbar.
25 Desgleichen auch etlicher gute Werke sind zuvor offenbar, und die andern bleiben auch nicht verborgen.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

3 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

4 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

6 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

12 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,

13 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!

14 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.

15 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

16 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.

19 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:

21 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.

23 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.

24 3. Mose 19.32: Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova.

25 Titus 2.2: daß die alten Männer nüchtern seien, würdig, besonnen, gesund im Glauben, in der Liebe, im Ausharren;

26 Lukas 2.37: und sie war eine Witwe von vierundachtzig Jahren, die nicht von dem Tempel wich, indem sie Nacht und Tag mit Fasten und Flehen diente.

27 Matthäus 15.5-6: Ihr aber saget: Wer irgend zu dem Vater oder zu der Mutter spricht: Eine Gabe sei das, was irgend dir von mir zunutze kommen könnte; und er wird keineswegs seinen Vater oder seine Mutter ehren;

28 Johannes 13.14: Wenn nun ich, der Herr und der Lehrer, eure Füße gewaschen habe, so seid auch ihr schuldig, einander die Füße zu waschen.

29 Hebräer 13.2: Der Gastfreundschaft vergesset nicht, denn durch dieselbe haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt.

30 1. Korinther 7.9: Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so laßt sie heiraten, denn es ist besser zu heiraten, als Brunst zu leiden.

31 1. Timotheus 2.15: Sie wird aber gerettet werden in Kindesnöten, wenn sie bleiben in Glauben und Liebe und Heiligkeit mit Sittsamkeit.

32 Apostelgeschichte 6.1: In diesen Tagen aber, als die Jünger sich vermehrten, entstand ein Murren der Hellenisten gegen die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Bedienung übersehen wurden.

33 Apostelgeschichte 14.23: Als sie ihnen aber in jeder Versammlung Älteste gewählt hatten, beteten sie mit Fasten und befahlen sie dem Herrn, an welchen sie geglaubt hatten.

34 Römer 12.8: es sei, der da ermahnt, in der Ermahnung; der da mitteilt, in Einfalt; der da vorsteht, mit Fleiß; der da Barmherzigkeit übt, mit Freudigkeit.

35 Lukas 10.7: In demselben Hause aber bleibet, und esset und trinket, was sie haben; denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert. Gehet nicht aus einem Hause in ein anderes.

36 1. Korinther 9.9: Denn in dem Gesetz Moses' steht geschrieben: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden". Ist Gott etwa für die Ochsen besorgt?

37 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -

38 Matthäus 18.16: Wenn er aber nicht hört, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit aus zweier oder dreier Zeugen Mund jede Sache bestätigt werde.

39 Galater 2.14: Als ich aber sah, daß sie nicht den geraden Weg nach der Wahrheit des Evangeliums wandelten, sprach ich zu Kephas vor allen: Wenn du, der du ein Jude bist, wie die Nationen lebst und nicht wie die Juden, wie zwingst du denn die Nationen, jüdisch zu leben?

40 1. Timotheus 4.14: Vernachlässige nicht die Gnadengabe in dir, welche dir gegeben worden ist durch Weissagung mit Händeauflegen der Ältestenschaft.