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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

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1. Korinther - Kapitel 10

Das warnende Beispiel Israels

1 Ich will euch aber, liebe Brüder, nicht verhalten, daß unsre Väter sind alle unter der Wolke gewesen und sind alle durchs Meer gegangen (2. Mose 13.21) (2. Mose 14.22) 2 und sind alle auf Mose getauft mit der Wolke und dem Meer (2. Mose 16.4) (2. Mose 16.35) (5. Mose 8.3) 3 und haben alle einerlei geistliche Speise gegessen 4 und haben alle einerlei geistlichen Trank getrunken; sie tranken aber vom geistlichen Fels, der mitfolgte, welcher war Christus. (2. Mose 17.6) 5 Aber an ihrer vielen hatte Gott kein Wohlgefallen; denn sie wurden niedergeschlagen in der Wüste. (4. Mose 14.22) 6 Das ist aber uns zum Vorbilde geschehen, daß wir nicht uns gelüsten lassen des Bösen, gleichwie jene gelüstet hat. (4. Mose 11.4)
7 Werdet auch nicht Abgöttische, gleichwie jener etliche wurden, wie geschrieben steht: "Das Volk setzte sich nieder, zu essen und zu trinken, und stand auf, zu spielen." 8 Auch lasset uns nicht Hurerei treiben, wie etliche unter jenen Hurerei trieben, und fielen auf einen Tag dreiundzwanzigtausend. (4. Mose 25.1) (4. Mose 25.9) 9 Lasset uns aber auch Christum nicht versuchen, wie etliche von jenen ihn versuchten und wurden von Schlangen umgebracht. (4. Mose 21.4-6) 10 Murrt auch nicht, gleichwie jener etliche murrten und wurden umgebracht durch den Verderber. (4. Mose 14.2) (4. Mose 14.35-36) (Hebräer 3.11) (Hebräer 3.17) 11 Solches alles widerfuhr jenen zum Vorbilde; es ist aber geschrieben uns zur Warnung, auf welche das Ende der Welt gekommen ist. (1. Petrus 4.7) 12 Darum, wer sich läßt dünken, er stehe, mag wohl zusehen, daß er nicht falle.
13 Es hat euch noch keine denn menschliche Versuchung betreten; aber Gott ist getreu, der euch nicht läßt versuchen über euer Vermögen, sondern macht, daß die Versuchung so ein Ende gewinne, daß ihr's könnet ertragen. (2. Petrus 2.9)

Die Unvereinbarkeit von Abendmahl und Götzendienst

14 Darum, meine Liebsten, fliehet von dem Götzendienst! (1. Johannes 5.21)
15 Als mit den Klugen rede ich; richtet ihr, was ich sage. 16 Der gesegnete Kelch, welchen wir segnen, ist der nicht die Gemeinschaft des Blutes Christi? Das Brot, das wir brechen, ist das nicht die Gemeinschaft des Leibes Christi? (Matthäus 26.27) (Apostelgeschichte 2.42) (1. Korinther 11.23-26) 17 Denn ein Brot ist's, so sind wir viele ein Leib, dieweil wir alle eines Brotes teilhaftig sind. (Römer 12.5) (1. Korinther 12.27) 18 Sehet an das Israel nach dem Fleisch! Welche die Opfer essen, sind die nicht in der Gemeinschaft des Altars? (3. Mose 7.6)
19 Was soll ich denn nun sagen? Soll ich sagen, daß der Götze etwas sei oder daß das Götzenopfer etwas sei? (1. Korinther 8.4) 20 Aber ich sage: Was die Heiden opfern, das opfern sie den Teufeln, und nicht Gott. Nun will ich nicht, daß ihr in der Teufel Gemeinschaft sein sollt. 21 Ihr könnt nicht zugleich trinken des HERRN Kelch und der Teufel Kelch; ihr könnt nicht zugleich teilhaftig sein des Tisches des HERRN und des Tisches der Teufel. (Matthäus 6.24) (2. Korinther 6.15-16) 22 Oder wollen wir dem HERRN trotzen? Sind wir stärker denn er?

Rücksicht auf das Gewissen

23 Ich habe zwar alles Macht; aber es frommt nicht alles. Ich habe es alles Macht; aber es bessert nicht alles. (1. Korinther 6.12)
24 Niemand suche das Seine, sondern ein jeglicher, was des andern ist. (Römer 15.2) (Philipper 2.4) 25 Alles, was feil ist auf dem Fleischmarkt, das esset, und forschet nicht, auf daß ihr das Gewissen verschonet. (Römer 14.2) (Römer 14.22) 26 Denn "die Erde ist des HERRN und was darinnen ist." 27 So aber jemand von den Ungläubigen euch ladet und ihr wollt hingehen, so esset alles, was euch vorgetragen wird, und forschet nicht, auf daß ihr das Gewissen verschonet. 28 Wo aber jemand würde zu euch sagen: "Das ist Götzenopfer", so esset nicht, um des willen, der es anzeigte, auf daß ihr das Gewissen verschonet. (1. Korinther 8.7) 29 Ich sage aber vom Gewissen, nicht deiner selbst, sondern des andern. Denn warum sollte ich meine Freiheit lassen richten von eines andern Gewissen? 30 So ich's mit Danksagung genieße, was sollte ich denn verlästert werden über dem, dafür ich danke? (1. Timotheus 4.4) 31 Ihr esset nun oder trinket oder was ihr tut, so tut es alles zu Gottes Ehre. (Kolosser 3.17)
32 Gebet kein Ärgernis weder den Juden noch den Griechen noch der Gemeinde Gottes; (Römer 14.13) 33 gleichwie ich auch jedermann in allerlei mich gefällig mache und suche nicht, was mir, sondern was vielen frommt, daß sie selig werden. (1. Korinther 9.20-22)