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2. Mose - Kapitel 16

Wachteln und Manna

1 Und sie brachen auf von Elim, und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai ist, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten. 2 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel murrte wieder Mose und wider Aaron in der Wüste. (2. Mose 17.2) 3 Und die Kinder Israel sprachen zu ihnen: Wären wir doch im Lande Ägypten durch die Hand Jehovas gestorben, als wir bei den Fleischtöpfen saßen, als wir Brot aßen bis zur Sättigung! denn ihr habt uns in diese Wüste herausgeführt, um diese ganze Versammlung Hungers sterben zu lassen. (2. Mose 14.11) 4 Da sprach Jehova zu Mose: Siehe, ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen; und das Volk soll hinausgehen und den täglichen Bedarf an seinem Tage sammeln, damit ich es versuche, ob es wandeln wird in meinem Gesetz oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Und es soll geschehen, am sechsten Tage, da sollen sie zubereiten, was sie einbringen, und es wird das Doppelte von dem sein, was sie tagtäglich sammeln werden. 6 Und Mose und Aaron sprachen zu allen Kindern Israel: Am Abend, da werdet ihr erkennen, daß Jehova euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat; 7 und am Morgen, da werdet ihr die Herrlichkeit Jehovas sehen, indem er euer Murren wider Jehova gehört hat; denn was sind wir, daß ihr wider uns murret! 8 Und Mose sprach: Dadurch werdet ihr's erkennen, daß Jehova euch am Abend Fleisch zu essen geben wird und am Morgen Brot bis zur Sättigung, indem Jehova euer Murren gehört hat, womit ihr wider ihn murret. Denn was sind wir? Nicht wider uns ist euer Murren, sondern wider Jehova. 9 Und Mose sprach zu Aaron: Sprich zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Nahet herzu vor Jehova, denn er hat euer Murren gehört. 10 Und es geschah, als Aaron zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel redete, da wandten sie sich gegen die Wüste; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erschien in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Ich habe das Murren der Kinder Israel gehört; rede zu ihnen und sprich: Zwischen den zwei Abenden werdet ihr Fleisch essen, und am Morgen werdet ihr von Brot satt werden; und ihr werdet erkennen, daß ich Jehova bin, euer Gott. 13 Und es geschah am Abend, da kamen Wachteln herauf und bedeckten das Lager; und am Morgen war eine Tauschicht rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Und die Tauschicht stieg auf, und siehe, da lag's auf der Fläche der Wüste fein, körnig, fein, wie der Reif auf der Erde. 15 Und die Kinder Israel sahen es und sprachen einer zum anderen: Was ist das? denn sie wußten nicht, was es war. Und Mose sprach zu ihnen: Dies ist das Brot, das Jehova euch zur Nahrung gegeben hat. (2. Mose 16.4) 16 Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Sammelt davon, ein jeder nach dem Maße seines Essens; einen Ghomer für den Kopf, nach der Zahl eurer Seelen, sollt ihr nehmen, ein jeder für die, welche in seinem Zelte sind. 17 Und die Kinder Israel taten also und sammelten, der viel und der wenig. 18 Und sie maßen mit dem Ghomer: da hatte, wer viel gesammelt hatte, nicht übrig, und wer wenig gesammelt hatte, dem mangelte nicht; sie hatten gesammelt, ein jeder nach dem Maße seines Essens. (2. Korinther 8.15) 19 Und Mose sprach zu ihnen: Niemand lasse davon übrig bis an den Morgen. (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Aber sie hörten nicht auf Mose, und etliche ließen davon übrig bis an den Morgen; da wuchsen Würmer darin, und es ward stinkend. Und Mose wurde zornig über sie. 21 Und sie sammelten es Morgen für Morgen, ein jeder nach dem Maße seines Essens; und wenn die Sonne heiß wurde, so zerschmolz es. 22 Und es geschah am sechsten Tage, da sammelten sie das Doppelte an Brot, zwei Ghomer für einen; und alle Fürsten der Gemeinde kamen und berichteten es Mose. 23 Und er sprach zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geredet hat: Morgen ist Ruhe, ein heiliger Sabbath dem Jehova; was ihr backen wollt, backet, und was ihr kochen wollt, kochet. Alles aber, was übrigbleibt, leget euch hin zur Aufbewahrung bis an den Morgen. (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Und sie legten es hin bis an den Morgen, so wie Mose geboten hatte; und es stank nicht, und es war kein Wurm darin. 25 Da sprach Mose: Esset es heute, denn heute ist Sabbath dem Jehova; ihr werdet es heute auf dem Felde nicht finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln; aber am siebten Tage ist Sabbath, an dem wird es nicht sein. 27 Und es geschah am siebten Tage, daß etliche von dem Volke hinausgingen, um zu sammeln, und sie fanden nichts. 28 Und Jehova sprach zu Mose: Bis wann weigert ihr euch, meine Gebote und meine Gesetze zu beobachten? 29 Sehet, weil Jehova euch den Sabbath gegeben hat, darum gibt er euch am sechsten Tage Brot für zwei Tage; bleibet ein jeder an seiner Stelle, niemand gehe am siebten Tage von seinem Orte heraus. 30 Und das Volk ruhte am siebten Tage. 31 Und das Haus Israel gab ihm den Namen Man; und es war wie Koriandersamen, weiß, und sein Geschmack wie Kuchen mit Honig. 32 Und Mose sprach: Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat: Ein Ghomer voll davon sei zur Aufbewahrung für eure Geschlechter, damit sie das Brot sehen, womit ich euch in der Wüste gespeist habe, als ich euch aus dem Lande Ägypten herausführte. 33 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm einen Krug und tue Man darein, einen Ghomer voll, und lege es vor Jehova nieder zur Aufbewahrung für eure Geschlechter. (Hebräer 9.4) 34 So wie Jehova Mose geboten hatte, legte Aaron es vor das Zeugnis nieder, zur Aufbewahrung. - 35 Und die Kinder Israel aßen das Man vierzig Jahre, bis sie in ein bewohntes Land kamen; sie aßen das Man, bis sie an die Grenze des Landes Kanaan kamen. (Josua 5.12) 36 Der Ghomer aber ist ein Zehntel vom Epha.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.