2. Korinther - Kapitel 8
Aufforderung zur Sammlung für die Gemeinde in Jerusalem
1 Wir tun euch aber kund, Brüder, die Gnade Gottes, die in den Versammlungen Macedoniens gegeben worden ist, 1 2 daß bei großer Drangsalsprüfung die Überströmung ihrer Freude und ihre tiefe Armut übergeströmt ist in den Reichtum ihrer Freigebigkeit. 3 Denn nach Vermögen, ich bezeuge es, und über Vermögen waren sie aus eigenem Antriebe willig, 4 indem sie mit vielem Zureden uns um die Gnade und die Gemeinschaft des Dienstes für die Heiligen baten. 2 5 Und nicht wie wir hofften, sondern sie gaben sich selbst zuerst dem Herrn und uns durch Gottes Willen, 6 so daß wir Titus zugeredet haben, daß er wie er zuvor angefangen hatte, also auch bei euch auch diese Gnade vollbringen möchte. 7 Aber so wie ihr in allem überströmend seid: in Glauben und Wort und Erkenntnis und allem Fleiß und in eurer Liebe zu uns, daß ihr auch in dieser Gnade überströmend sein möget. 3, 4 8 Nicht befehlsweise spreche ich, sondern wegen des Fleißes der anderen, und indem ich die Echtheit eurer Liebe prüfe. 9 Denn ihr kennet die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, daß er, da er reich war, um euretwillen arm wurde, auf daß ihr durch seine Armut reich würdet. 5, 6 10 Und ich gebe hierin eine Meinung; denn dies ist euch nützlich, die ihr nicht allein das Tun, sondern auch das Wollen vorher angefangen habt seit vorigem Jahre. 11 Nun aber vollbringet auch das Tun, damit, gleichwie die Geneigtheit zum Wollen, also auch das Vollbringen da sei nach dem, was ihr habt. 12 Denn wenn die Geneigtheit vorliegt, so ist einer annehmlich nach dem er hat, und nicht nach dem er nicht hat. 7, 8 13 Denn nicht auf daß andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis, sondern nach der Gleichheit: 14 in der jetzigen Zeit diene euer Überfluß für den Mangel jener, auf daß auch jener Überfluß für euren Mangel diene, damit Gleichheit werde; wie geschrieben steht: 15 "Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel".Empfehlung des Titus und anderer Brüder als überbringer der Liebesgaben
16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch in das Herz des Titus gegeben hat; 17 denn er nahm zwar das Zureden an, aber weil er sehr eifrig war, ist er aus eigenem Antriebe zu euch gegangen. 9, 10, 11 18 Wir haben aber den Bruder mit ihm gesandt, dessen Lob im Evangelium durch alle Versammlungen verbreitet ist. 12 19 Aber nicht allein das, sondern er ist auch von den Versammlungen gewählt worden zu unserem Reisegefährten mit dieser Gnade, die von uns bedient wird zur Herrlichkeit des Herrn selbst und als Beweis unserer Geneigtheit; 13 20 indem wir dies verhüten, daß uns nicht jemand übel nachrede dieser reichen Gabe halben, die von uns bedient wird; 21 denn wir sind vorsorglich für das, was ehrbar ist, nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir haben aber unseren Bruder mit ihnen gesandt, den wir oft in vielen Stücken erprobt haben, daß er eifrig ist, nun aber noch viel eifriger durch große Zuversicht, die er zu euch hat. 23 Sei es, was Titus betrifft, er ist mein Genosse und in Bezug auf euch mein Mitarbeiter; seien es unsere Brüder, sie sind Gesandte der Versammlungen, Christi Herrlichkeit. 14, 15 24 So beweiset nun gegen sie, angesichts der Versammlungen, den Beweis eurer Liebe und unseres Rühmens über euch. 163. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 17, 18 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 19 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 20, 21 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 22 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 23, 24 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 25 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 26 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 27 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 28 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 29 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 30 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 31, 32 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 33 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.Querverweise
1 Römer 15.26: Denn es hat Macedonien und Achaja wohlgefallen, eine gewisse Beisteuer zu leisten für die Dürftigen unter den Heiligen, die in Jerusalem sind.
2 Apostelgeschichte 11.29: Sie beschlossen aber, jenachdem einer der Jünger begütert war, ein jeder von ihnen zur Hilfsleistung den Brüdern zu senden, die in Judäa wohnten;
3 1. Korinther 1.5: daß ihr in ihm in allem reich gemacht worden seid, in allem Wort und aller Erkenntnis,
4 1. Korinther 16.1-2: Was aber die Sammlung für die Heiligen betrifft: wie ich den Versammlungen von Galatien verordnet habe, also tut auch ihr.
5 Matthäus 8.20: Und Jesus spricht zu ihm: Die Füchse haben Höhlen, und die Vögel des Himmels Nester, aber der Sohn des Menschen hat nicht, wo er das Haupt hinlege.
6 2. Korinther 2.7: so daß ihr im Gegenteil vielmehr vergeben und ermuntern solltet, damit nicht etwa ein solcher durch übermäßige Traurigkeit verschlungen werde.
7 Sprüche 3.27-28: Enthalte kein Gutes dem vor, welchem es zukommt, wenn es in der Macht deiner Hand steht, es zu tun. -
8 Markus 12.43: Und er rief seine Jünger herzu und sprach zu ihnen: Wahrlich, ich sage euch: Diese arme Witwe hat mehr eingelegt als alle, die in den Schatzkasten eingelegt haben.
9 2. Korinther 7.7: Nicht allein aber durch seine Ankunft, sondern auch durch den Trost, womit er eurethalben getröstet wurde, als er uns kundtat eure Sehnsucht, euer Wehklagen, euren Eifer für mich, so daß ich mich um so mehr freute.
10 2. Korinther 7.15: und seine innerlichen Gefühle sind überströmender gegen euch, indem er an euer aller Gehorsam gedenkt, wie ihr ihn mit Furcht und Zittern empfangen habt.
11 2. Korinther 8.6: so daß wir Titus zugeredet haben, daß er wie er zuvor angefangen hatte, also auch bei euch auch diese Gnade vollbringen möchte.
12 2. Korinther 12.18: Ich habe Titus gebeten und den Bruder mit ihm gesandt; hat etwa Titus euch übervorteilt? Haben wir nicht in demselben Geiste gewandelt? nicht in denselben Fußstapfen?
13 Galater 2.10: nur daß wir der Armen eingedenk wären, dessen ich mich auch befleißigt habe, also zu tun.
14 2. Korinther 7.13: Deswegen sind wir getröstet worden; vielmehr aber freuten wir uns bei unserem Troste noch überschwenglicher über die Freude des Titus, weil sein Geist durch euch alle erquickt worden ist.
15 2. Korinther 12.18: Ich habe Titus gebeten und den Bruder mit ihm gesandt; hat etwa Titus euch übervorteilt? Haben wir nicht in demselben Geiste gewandelt? nicht in denselben Fußstapfen?
16 2. Korinther 7.14: Denn wenn ich ihm etwas über euch gerühmt habe, so bin ich nicht zu Schanden geworden; sondern wie wir alles in Wahrheit zu euch geredet haben, also ist auch unser Rühmen gegen Titus Wahrheit geworden;
17 2. Mose 23.10-11: Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
18 5. Mose 15.1: Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
19 3. Mose 23.27: Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.
20 Jesaja 61.2: um auszurufen das Jahr der Annehmung Jehovas und den Tag der Rache unseres Gottes und zu trösten alle Trauernden;
21 Lukas 4.19: auszurufen das angenehme Jahr des Herrn".
22 1. Thessalonicher 4.6: daß er seinen Bruder nicht übersehe noch hintergehe in der Sache, weil der Herr Rächer ist über dies alles, wie wir euch auch zuvor gesagt und ernstlich bezeugt haben.
23 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen.
24 1. Könige 5.5: Und siehe, ich gedenke dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus zu bauen, so wie Jehova zu meinem Vater David geredet und gesagt hat: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf deinen Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen.
25 5. Mose 28.8: Jehova wird dir den Segen entbieten in deine Speicher und zu allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
26 Psalm 39.13: Blicke von mir ab, daß ich mich erquicke, bevor ich dahingehe und nicht mehr bin!
27 Rut 4.3-4: Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, welches unserem Bruder Elimelech gehörte;
28 4. Mose 35.1: Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
29 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
30 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
31 3. Mose 25.53: Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
32 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut dasselbe gegen sie und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß sowohl ihr als euer Herr in den Himmeln ist, und daß bei ihm kein Ansehen der Person ist.
33 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.