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2. Korinther - Kapitel 6

Bewährung des Apostels im Dienst

1 Mitarbeitend aber ermahnen wir auch, daß ihr die Gnade Gottes nicht vergeblich empfanget (2. Korinther 1.24) 2 (denn er spricht: "Zur angenehmen Zeit habe ich dich erhört, und am Tage des Heils habe ich dir geholfen". Siehe, jetzt ist die wohlangenehme Zeit, siehe, jetzt ist der Tag des Heils); (Lukas 4.19) (Lukas 4.21) 3 indem wir in keiner Sache irgend einen Anstoß geben, auf daß der Dienst nicht verlästert werde, 4 sondern in allem uns erweisen als Gottes Diener, in vielem Ausharren, in Drangsalen, in Nöten, in Ängsten, 5 in Streichen, in Gefängnissen, in Aufständen, in Mühen, in Wachen, in Fasten; (1. Korinther 4.11-13) (2. Korinther 11.23-27) 6 in Reinheit, in Erkenntnis, in Langmut, in Gütigkeit, im Heiligen Geiste, in ungeheuchelter Liebe; (1. Timotheus 4.12) 7 im Worte der Wahrheit, in der Kraft Gottes; durch die Waffen der Gerechtigkeit zur Rechten und zur Linken; (1. Korinther 2.4) (2. Korinther 4.2) (Epheser 6.14-17) 8 durch Ehre und Unehre, durch böses Gerücht und gutes Gerücht, als Verführer und Wahrhaftige; 9 als Unbekannte und Wohlbekannte; als Sterbende, und siehe, wir leben; als Gezüchtigte und nicht getötet; (Psalm 118.18) (Apostelgeschichte 14.19) (2. Korinther 4.10-11) 10 als Traurige, aber allezeit uns freuend; als Arme, aber viele reich machend; als nichts habend und alles besitzend. (Philipper 4.12-13)

Warnung vor Gemeinschaft mit Ungläubigen - Werben um die Liebe der Korinther

11 Unser Mund ist zu euch aufgetan, ihr Korinther; unser Herz ist weit geworden. 12 Ihr seid nicht verengt in uns, sondern ihr seid verengt in eurem Innern. 13 Zur gleichen Vergeltung aber (ich rede als zu Kindern) werdet auch ihr weit. (1. Korinther 4.14) 14 Seid nicht in einem ungleichen Joche mit Ungläubigen. Denn welche Genossenschaft hat Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit? oder welche Gemeinschaft Licht mit Finsternis? (Epheser 5.11) 15 und welche Übereinstimmung Christus mit Belial? Oder welches Teil ein Gläubiger mit einem Ungläubigen? 16 und welchen Zusammenhang der Tempel Gottes mit Götzenbildern? Denn ihr seid der Tempel des lebendigen Gottes, wie Gott gesagt hat: "Ich will unter ihnen wohnen und wandeln, und ich werde ihr Gott sein, und sie werden mein Volk sein". (1. Korinther 3.16) 17 Darum gehet aus ihrer Mitte aus und sondert euch ab, spricht der Herr, und rühret Unreines nicht an, und ich werde euch aufnehmen; (Offenbarung 18.14) 18 und ich werde euch zum Vater sein, und ihr werdet mir zu Söhnen und Töchtern sein, spricht der Herr, der Allmächtige.

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.