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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es geschah im neunten Jahre seiner Regierung, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, er und sein ganzes Heer, wider Jerusalem und belagerte es; und sie bauten eine Verschanzung wider dasselbe ringsumher. 2 Und die Stadt kam in Belagerung bis in das elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am Neunten des vierten Monats, da nahm der Hunger in der Stadt überhand; und es war kein Brot mehr da für das Volk des Landes. 4 Und die Stadt wurde erbrochen, und alle Kriegsmänner flohen des Nachts auf dem Wege durch das Tor, welches zwischen den beiden Mauern bei dem Garten des Königs lag (die Chaldäer aber waren rings um die Stadt her); und man zog den Weg zur Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach, und sie erreichten ihn in den Ebenen von Jericho; und sein ganzes Heer zerstreute sich von ihm weg. 6 Und sie ergriffen den König und führten ihn zu dem König von Babel nach Ribla hinauf; und man sprach das Urteil über ihn. 7 Und man schlachtete die Söhne Zedekias vor seinen Augen; und man blendete die Augen Zedekias, und band ihn mit ehernen Fesseln und brachte ihn nach Babel.

Zerstörung Jerusalems und des Tempels - Zweite Wegführung nach Babel

8 Und im fünften Monat, am Siebten des Monats, das war das neunzehnte Jahr des Königs Nebukadnezar, des Königs von Babel, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Knecht des Königs von Babel, nach Jerusalem. 9 Und er verbrannte das Haus Jehovas und das Haus des Königs; und alle Häuser Jerusalems und jedes große Haus verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern von Jerusalem ringsum nieder. 11 Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen, und die Überläufer, die zum König von Babel übergelaufen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Aber von den Geringen des Landes ließ der Oberste der Leibwache zurück zu Weingärtnern und zu Ackerleuten. 13 Und die ehernen Säulen, die am Hause Jehovas waren, und die Gestelle und das eherne Meer, die im Hause Jehovas waren, zerschlugen die Chaldäer und führten das Erz davon nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 14 Und die Töpfe und die Schaufeln und die Lichtmesser und die Schalen, und alle ehernen Geräte, womit man den Dienst verrichtete, nahmen sie weg. 15 Auch die Räucherpfannen und die Sprengschalen, was von Gold war, das Gold, und was von Silber war, das Silber, nahm der Oberste der Leibwache weg. 16 Die zwei Säulen, das eine Meer und die Gestelle, die Salomo für das Haus Jehovas gemacht hatte: das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen war die Höhe der einen Säule, und ein Kapitäl von Erz war darauf, und die Höhe des Kapitäls war drei Ellen, und Netzwerk und Granatäpfel waren an dem Kapitäl ringsum: alles von Erz; und desgleichen war die andere Säule nebst dem Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Scheraja, den Oberpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Hüter der Schwelle; 19 und aus der Stadt nahm er einen Kämmerer, der über die Kriegsleute bestellt war, und fünf Männer von denen, welche das Angesicht des Königs sahen, die in der Stadt vorgefunden wurden, und den Schreiber des Heerobersten, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Mann von dem Volke des Landes, die in der Stadt vorgefunden wurden. 20 Und Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nahm sie und brachte sie zu dem König von Babel nach Ribla. 21 Und der König von Babel erschlug sie und tötete sie zu Ribla im Lande Hamath. - Und so wurde Juda aus seinem Lande weggeführt. (2. Könige 23.33)

Statthalter Gedalja

22 Und über das Volk, das im Lande Juda übriggeblieben war, welches Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, über sie bestellte er Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans. 23 Und als alle Heerobersten, sie und ihre Männer, hörten, daß der König von Babel Gedalja bestellt habe, da kamen sie zu Gedalja nach Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Nethanjas, und Jochanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumeths, der Netophathiter, und Jaasanja, der Sohn des Maakathiters, sie und ihre Männer. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und dienet dem König von Babel, so wird es euch wohlgehen. 25 Es geschah aber im siebten Monat, da kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elischamas, vom königlichen Geschlecht, und zehn Männer mit ihm; und sie erschlugen Gedalja (und er starb) sowie die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, mit den Heerobersten auf, und sie kamen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jojachins Begnadigung

27 Und es geschah im 37. Jahre der Wegführung Jojakins, des Königs von Juda, im zwölften Monat, am 27. des Monats, da erhob Ewil-Merodak, der König von Babel, im Jahre, da er König wurde, das Haupt Jojakins, des Königs von Juda, aus dem Gefängnis. (2. Könige 24.15) 28 Und er redete gütig mit ihm und setzte seinen Stuhl über den Stuhl der Könige, die bei ihm in Babel waren; 29 und er veränderte die Kleider seines Gefängnisses; und er aß beständig vor ihm alle Tage seines Lebens. 30 Und sein Unterhalt, ein beständiger Unterhalt, wurde ihm, soviel er täglich bedurfte, von dem König gegeben alle Tage seines Lebens.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)