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2. Chronik - Kapitel 35

Josias Feier des Passah

1 Und Josia feierte dem Jehova Passah zu Jerusalem; und man schlachtete das Passah am Vierzehnten des ersten Monats. 2 Und er stellte die Priester in ihre Ämter und ermutigte sie zum Dienst des Hauses Jehovas. 3 Und er sprach zu den Leviten, welche ganz Israel unterwiesen, die Jehova geheiligt waren: Setzet die heilige Lade in das Haus, welches Salomo, der Sohn Davids, der König von Israel, gebaut hat; ihr habt sie nicht mehr auf der Schulter zu tragen. Dienet nunmehr Jehova, eurem Gott, und seinem Volke Israel; (1. Könige 6.1) 4 und bereitet euch nach euren Vaterhäusern, in euren Abteilungen, nach der Schrift Davids, des Königs von Israel, und nach der Schrift seines Sohnes Salomo; 5 und stellet euch im Heiligtum auf nach den Klassen der Vaterhäuser eurer Brüder, der Kinder des Volkes, und zwar je eine Abteilung eines Vaterhauses der Leviten; 6 und schlachtet das Passah, und heiliget euch und bereitet es für eure Brüder, daß ihr tuet nach dem Worte Jehovas durch Mose. 7 Und Josia schenkte den Kindern des Volkes an Kleinvieh: Lämmer und Ziegenböcklein, - alles zu den Passahopfern für alle, die sich vorfanden - 30000 an der Zahl, und 3000 Rinder; das war von der Habe des Königs. (2. Chronik 30.24) 8 Und seine Obersten schenkten freiwillig für das Volk, für die Priester und für die Leviten. Hilkija und Sekarja und Jechiel, die Fürsten des Hauses Gottes, gaben den Priestern zu den Passahopfern 2600 Stück Kleinvieh und 300 Rinder. 9 Und Konanja, und Schemanja und Nethaneel, seine Brüder, und Haschabja und Jeghiel und Josabad, die Obersten der Leviten, schenkten den Leviten zu den Passahopfern 5000 Stück Kleinvieh und 500 Rinder. 10 Und der Dienst wurde eingerichtet; und die Priester standen an ihrer Stelle und die Leviten in ihren Abteilungen, nach dem Gebote des Königs. 11 Und sie schlachteten das Passah; und die Priester sprengten das Blut aus ihrer Hand, und die Leviten zogen die Haut ab. 12 Und sie taten die Brandopfer beiseite, um sie den Klassen der Vaterhäuser der Kinder des Volkes zu geben, um sie Jehova darzubringen, wie im Buche Moses geschrieben steht; und ebenso taten sie mit den Rindern. 13 Und sie brieten das Passah am Feuer nach der Vorschrift; und die geheiligten Dinge kochten sie in Töpfen und in Kesseln und in Schüsseln, und verteilten sie eilends an alle Kinder des Volkes. 14 Und danach bereiteten sie für sich und für die Priester; denn die Priester, die Söhne Aarons, waren mit dem Opfern der Brandopfer und der Fettstücke bis zur Nacht beschäftigt; und so bereiteten die Leviten für sich und für die Priester, die Söhne Aarons. 15 Und die Sänger, die Söhne Asaphs, waren an ihrer Stelle, nach dem Gebote Davids und Asaphs und Hemans und Jeduthuns, des Sehers des Königs; und die Torhüter waren an jedem Tore: sie hatten nicht nötig, von ihrem Dienste zu weichen, weil ihre Brüder, die Leviten, für sie bereiteten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 Und so wurde der ganze Dienst Jehovas an jenem Tage eingerichtet, um das Passah zu feiern und die Brandopfer auf dem Altar Jehovas zu opfern, nach dem Gebote des Königs Josia. 17 Und die Kinder Israel, die sich vorfanden, feierten das Passah zu selbiger Zeit, und das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang. 18 Und es war kein solches Passah in Israel gefeiert worden wie dieses, seit den Tagen Samuels, des Propheten; und alle Könige von Israel hatten kein Passah gefeiert wie dasjenige, welches Josia feierte und die Priester und die Leviten und ganz Juda und Israel, das sich vorfand, und die Bewohner von Jerusalem. (2. Chronik 30.26) 19 Im achtzehnten Jahre der Regierung Josias ist dieses Passah gefeiert worden.

Josias Tod im Krieg gegen Ägypten

20 Nach allem diesem, als Josia das Haus eingerichtet hatte, zog Neko, der König von Ägypten, hinauf, um wider Karchemis am Phrat zu streiten; und Josia zog aus, ihm entgegen. 21 Da sandte er Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Was haben wir miteinander zu schaffen, König von Juda? Nicht wider dich komme ich heute, sondern wider das Haus, mit dem ich Krieg führe; und Gott hat gesagt, daß ich eilen sollte. Stehe ab von Gott, der mit mir ist, daß er dich nicht verderbe! 22 Aber Josia wandte sein Angesicht nicht von ihm ab, sondern verkleidete sich, um wider ihn zu streiten; und er hörte nicht auf die Worte Nekos, die aus dem Munde Gottes kamen. Und er kam in das Tal Megiddo, um zu streiten. 23 Und die Schützen schossen auf den König Josia. Da sprach der König zu seinen Knechten: Bringet mich hinweg, denn ich bin schwer verwundet! 24 Und seine Knechte brachten ihn von dem Wagen hinweg und setzten ihn auf den zweiten Wagen, den er hatte, und führten ihn nach Jerusalem. Und er starb und wurde in den Gräbern seiner Väter begraben; und ganz Juda und Jerusalem trauerten um Josia. 25 Und Jeremia stimmte ein Klagelied über Josia an. Und alle Sänger und Sängerinnen haben in ihren Klageliedern von Josia geredet bis auf den heutigen Tag; und man machte sie zu einem Gebrauch in Israel. Und siehe, sie sind geschrieben in den Klageliedern. (Jeremia 22.10-11) 26 Und das Übrige der Geschichte Josias und seine guten Taten, nach dem, was im Gesetz Jehovas geschrieben steht, 27 und seine Geschichte, die erste und die letzte, siehe, sie ist geschrieben in dem Buche der Könige von Israel und Juda.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)