zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 34

Josia von Juda - Abschaffung des Götzendienstes - Fund des Gesetzbuches - Bundeserneuerung

1 Acht Jahre war Josia alt, als er König wurde, und er regierte 31 Jahre zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas; und er wandelte auf den Wegen seines Vaters David und wich nicht zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Und im achten Jahre seiner Regierung, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahre fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascherim und den geschnitzten und den gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man riß die Altäre der Baalim vor ihm nieder; und die Sonnensäulen, welche oben auf denselben waren, hieb er um; und die Ascherim und die geschnitzten und die gegossenen Bilder zerschlug und zermalmte er, und streute sie auf die Gräber derer, welche ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 und die Gebeine der Priester verbrannte er auf ihren Altären. Und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Und in den Städten von Manasse und Ephraim und Simeon, und bis nach Naphtali hin, in ihren Trümmern ringsum, 7 riß er die Altäre nieder; und die Ascherim und die geschnitzten Bilder zertrümmerte er, indem er sie zermalmte; und alle Sonnensäulen hieb er um im ganzen Lande Israel. Und er kehrte nach Jerusalem zurück. 8 Und im achtzehnten Jahre seiner Regierung, während er das Land und das Haus reinigte, sandte er Schaphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn Joachas', den Geschichtsschreiber, um das Haus Jehovas, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu Hilkija, dem Hohenpriester, und gaben das Geld, welches in das Haus Gottes gebracht worden war, das die Leviten, die Hüter der Schwelle, eingesammelt hatten, von der Hand Manasses und Ephraims und vom ganzen Überrest Israels, und von ganz Juda und Benjamin und den Bewohnern von Jerusalem: 10 sie gaben es in die Hand derer, welche das Werk betrieben, die am Hause Jehovas bestellt waren. Und diese gaben es denen, welche das Werk taten, die im Hause Jehovas arbeiteten, um das Haus herzustellen und auszubessern: 11 sie gaben es den Zimmerleuten und den Bauleuten, um gehauene Steine und Holz zu den Bindebalken zu kaufen, und um die Häuser zu bälken, welche die Könige von Juda verderbt hatten. 12 Und die Männer handelten getreulich an dem Werke. Und über sie waren bestellt Jachath und Obadja, die Leviten, von den Söhnen Meraris, und Sekarja und Meschullam von den Söhnen der Kehathiter, um die Aufsicht zu führen; und die Leviten, alle, welche der Musikinstrumente kundig waren, 13 waren sowohl über die Lastträger gesetzt, als auch Aufseher über alle, die da arbeitete in jedem Dienste; und andere von den Leviten waren Schreiber und Vorsteher und Torhüter. 14 Und als sie das Geld herausnahmen, welches in das Haus Jehovas gebracht worden war, fand der Priester Hilkija das Buch des Gesetzes Jehovas durch Mose. 15 Da hob Hilkija an und sprach zu Schaphan, dem Schreiber: Ich habe das Buch des Gesetzes im Hause Jehovas gefunden. Und Hilkija gab das Buch dem Schaphan. 16 Und Schaphan brachte das Buch zu dem König; und er brachte ferner dem König Nachricht und sprach: Alles, was der Hand deiner Knechte übergeben worden ist, das tun sie: 17 sie haben das Geld, welches im Hause Jehovas gefunden worden ist, ausgeschüttet und es in die Hand derer gegeben, welche zur Aufsicht bestellt sind, und in die Hand derer, welche das Werk tun. 18 Und Schaphan, der Schreiber, berichtete dem König und sprach: Der Priester Hilkija hat mir ein Buch gegeben. Und Schaphan las darin vor dem König. 19 Und es geschah, als der König die Worte des Gesetzes hörte, da zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkija und Achikam, dem Sohne Schaphans, und Abdon, dem Sohne Michas, und Schaphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, befraget Jehova für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und in Juda wegen der Worte des aufgefundenen Buches. Denn groß ist der Grimm Jehovas, der sich über uns ergossen hat, darum daß unsere Väter das Wort Jehovas nicht beobachtet haben, um nach allem zu tun, was in diesem Buche geschrieben steht. 22 Da gingen Hilkija und diejenigen, welche der König entboten hatte, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Schallums, des Sohnes Tokhaths, des Sohnes Hasras, des Hüters der Kleider; sie wohnte aber zu Jerusalem im zweiten Stadtteile; und sie redeten auf diese Weise zu ihr. 23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht Jehova: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner: alle die Flüche, welche in dem Buche geschrieben sind, das man vor dem König von Juda gelesen hat. (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 Darum daß sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert haben, um mich zu reizen mit all den Machwerken ihrer Hände, so hat mein Grimm sich über diesen Ort ergossen, und er wird nicht erlöschen. 26 Zu dem König von Juda aber, der euch gesandt hat, um Jehova zu befragen, zu ihm sollt ihr also sprechen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Die Worte anlangend, die du gehört hast, - 27 weil dein Herz weich geworden, und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte über diesen Ort und über seine Bewohner hörtest, und du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe ich es auch gehört, spricht Jehova. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich werde dich zu deinen Vätern versammeln, und du wirst zu deinen Gräbern versammelt werden in Frieden; und deine Augen sollen all das Unglück nicht ansehen, das ich über diesen Ort und über seine Bewohner bringen werde. Und sie brachten dem König Antwort. 29 Und der König sandte hin und versammelte alle Ältesten von Juda und von Jerusalem. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus Jehovas, und alle Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem, und die Priester und die Leviten, und alles Volk, vom Größten bis zum Kleinsten; und man las vor ihren Ohren alle Worte des Buches des Bundes, das im Hause Jehovas gefunden worden war. 31 Und der König stand auf seinem Standorte und machte den Bund vor Jehova, Jehova nachzuwandeln und seine Gebote und seine Zeugnisse und seine Satzungen zu beobachten mit seinem ganzen Herzen und mit seiner ganzen Seele, um die Worte des Bundes zu tun, welche in diesem Buche geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle in den Bund treten, welche sich in Jerusalem und in Benjamin befanden. Und die Bewohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia tat alle Greuel hinweg aus allen Ländern, welche den Kindern Israel gehörten; und er hielt alle an, die sich in Israel befanden, Jehova, ihrem Gott, zu dienen. Alle seine Tage wichen sie nicht ab von der Nachfolge Jehovas, des Gottes ihrer Väter.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)