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2. Chronik - Kapitel 31

Abschaffung des Götzendienstes - Versorgung der Priester und Leviten

1 Und als sie dies alles vollendet hatten, zogen alle Israeliten, die sich daselbst befanden, hinaus zu den Städten Judas; und sie zerschlugen die Bildsäulen und hieben die Ascherim um, und rissen die Höhen und die Altäre nieder in ganz Juda und Benjamin und in Ephraim und Manasse, bis sie damit fertig waren. Und alle Kinder Israel kehrten in ihre Städte zurück, ein jeder zu seinem Besitztum. 1, 2 2 Und Jehiskia bestellte die Abteilungen der Priester und der Leviten, nach ihren Abteilungen, einen jeden seinem Dienste gemäß, sowohl die Priester als auch die Leviten, zu Brandopfern und zu Friedensopfern, zum Dienen und zum Preisen und zum Loben in den Toren der Lager Jehovas. 3 Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe zu den Brandopfern: zu den Morgen- und Abendbrandopfern, und zu den Brandopfern der Sabbathe und der Neumonde und der Feste, wie es im Gesetz Jehovas vorgeschrieben ist. 3, 4 4 Und er befahl dem Volke, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz Jehovas festhalten möchten. 5 Und als das Wort kund wurde, brachten die Kinder Israel reichlich Erstlinge vom Getreide, Most und Öl und Honig und von allem Ertrage des Feldes; und den Zehnten von allem brachten sie in Menge. 5, 6 6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, auch sie brachten den Zehnten vom Rind- und Kleinvieh, und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die Jehova, ihrem Gott, geheiligt waren, und sie legten Haufen bei Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschichten, und im siebten Monat waren sie damit fertig. 8 Und Jehiskia und die Obersten kamen und besichtigten die Haufen, und sie priesen Jehova und sein Volk Israel. 9 Und Jehiskia befragte die Priester und die Leviten wegen der Haufen. 10 Da sprach Asarja, der Hauptpriester, vom Hause Zadok, zu ihm und sagte: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus Jehovas zu bringen, haben wir gegessen und sind satt geworden und haben übriggelassen in Menge; denn Jehova hat sein Volk gesegnet; und das Übriggebliebene ist diese große Menge. 11 Und Jehiskia befahl, Vorratskammern im Hause Jehovas zu bereiten; und sie bereiteten sie; 12 und sie brachten das Hebopfer und den Zehnten und die geheiligten Dinge treulich hinein. Und Oberaufseher über dieselben war Konanja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter. 13 Und Jechiel und Asasja und Nachath und Asael und Jerimoth und Josabad und Eliel und Jismakja und Machath und Benaja waren Aufseher zur Hand Konanjas und Simeis, seines Bruders, durch Verordnung des Königs Jehiskia und Asarjas, des Fürsten des Hauses Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Osten, war über die freiwilligen Gaben Gottes, um das Hebopfer Jehovas und das Hochheilige herauszugeben. 15 Und unter seiner Hand waren Eden und Minjamin und Jeschua und Schemaja, Amarja und Schekanja in den Städten der Priester, mit Treue, um ihren Brüdern nach den Abteilungen zu geben, dem Größten wie dem Kleinsten; 16 außer denen von ihnen, welche als Männliche ins Geschlechtsverzeichnis eingetragen waren, von drei Jahren an und darüber, allen, die in das Haus Jehovas kamen, nach der täglichen Gebühr zu ihrem Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen; 17 sowohl den ins Geschlechtsverzeichnis eingetragenen Priestern, nach ihren Vaterhäusern, als auch den Leviten, von zwanzig Jahren an und darüber, in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen, 18 und den ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter allen ihren Kindlein, ihren Weibern und ihren Söhnen und ihren Töchtern, der ganzen Versammlung. Denn in ihrer Treue heiligten sie sich, um heilig zu sein. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, auf den Feldern des Bezirks ihrer Städte, waren in jeder einzelnen Stadt Männer angestellt, die mit Namen angegeben waren, um jedem Männlichen unter den Priestern und jedem ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter den Leviten Teile zu geben. 20 Und desgleichen tat Jehiskia in ganz Juda. Und er tat, was gut und recht und wahr war vor Jehova, seinem Gott. 21 Und in allem Werke, das er anfing im Dienste des Hauses Gottes und in dem Gesetz und in dem Gebot, um seinen Gott zu suchen, handelte er mit ganzem Herzen, und es gelang ihm. 7 

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. 8 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 9 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! 10, 11, 12, 13 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. 14, 15 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' 16, 17 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. 18, 19, 20, 21, 22 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. 23 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 24, 25, 26 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, 27 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. 28, 29, 30 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. 31, 32, 33 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. 34 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' 35, 36, 37, 38, 39, 40 

Querverweise

1 5. Mose 7.5: Sondern also sollt ihr ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim umhauen und ihre geschnitzten Bilder mit Feuer verbrennen.

2 2. Könige 18.4: Er tat die Höhen hinweg und zerschlug die Bildsäulen, und rottete die Aschera aus, und zertrümmerte die eherne Schlange, welche Mose gemacht hatte; denn bis zu jenen Tagen hatten die Kinder Israel ihr geräuchert, und man nannte sie Nechustan.

3 4. Mose 28.1: Und Jehova redete zu Mose und sprach:

4 4. Mose 29.1: Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

5 2. Mose 23.19: Das erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

6 5. Mose 14.22-23: Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Felde erwächst, Jahr für Jahr.

7 Psalm 1.3: Und er ist wie ein Baum, gepflanzt an Wasserbächen, der seine Frucht bringt zu seiner Zeit, und dessen Blatt nicht verwelkt; und alles, was er tut, gelingt.

8 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.

9 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

10 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -

11 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.

12 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,

13 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?

14 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.

15 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!

16 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),

17 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,

18 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -

19 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

20 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.

21 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.

22 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!

23 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!

24 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

25 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

26 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;

27 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;

28 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

29 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.

30 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".

31 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

32 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.

33 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;

34 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -

35 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

36 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

37 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.

38 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.

39 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

40 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.