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2. Chronik - Kapitel 30

Hiskias Feier des Passah

1 Und Jehiskia sandte hin zu ganz Israel und Juda und schrieb auch Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kommen möchten, um Jehova, dem Gott Israels, Passah zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Und der König und seine Obersten und die ganze Versammlung in Jerusalem wurden Rats, das Passah im zweiten Monat zu feiern. (2. Chronik 30.15) 3 Denn sie konnten es zu jener Zeit nicht feiern, weil die Priester sich nicht in hinreichender Anzahl geheiligt hatten, und das Volk noch nicht nach Jerusalem versammelt war. 4 Und die Sache war recht in den Augen des Königs und in den Augen der ganzen Versammlung. 5 Und sie setzten fest, einen Ruf ergehen zu lassen durch ganz Israel, von Beerseba bis Dan, daß sie kämen, um Jehova, dem Gott Israels, Passah zu feiern in Jerusalem; denn sie hatten es lange Zeit nicht gefeiert, wie es vorgeschrieben ist. 6 Und die Läufer gingen mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda, und nach dem Gebot des Königs, und sie sprachen: Kinder Israel! kehret um zu Jehova, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels; so wird er umkehren zu den Entronnenen, die euch aus der Hand der Könige von Assyrien übriggeblieben sind. 7 Und seid nicht wie eure Väter und wie eure Brüder, die treulos gehandelt haben gegen Jehova, den Gott ihrer Väter, so daß er sie der Verwüstung hingegeben hat, wie ihr es sehet. 8 Nun verhärtet euren Nacken nicht, wie eure Väter; gebet Jehova die Hand und kommet zu seinem Heiligtum, das er geheiligt hat auf ewig, und dienet Jehova, eurem Gott, damit die Glut seines Zornes sich von euch wende. 9 Denn wenn ihr zu Jehova umkehret, so werden eure Brüder und eure Kinder Barmherzigkeit finden vor denen, die sie gefangen weggeführt haben, und in dieses Land zurückkehren. Denn gnädig und barmherzig ist Jehova, euer Gott, und er wird das Angesicht nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehret. - 10 Und die Läufer zogen von Stadt zu Stadt durch das Land Ephraim und Manasse, und bis nach Sebulon; aber man verlachte und verspottete sie. 11 Doch einige Männer von Aser und Manasse und von Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 Auch über Juda kam die Hand Gottes, daß er ihnen ein einmütiges Herz gab, um das Gebot des Königs und der Obersten zu tun, nach dem Worte Jehovas. 13 Und eine Menge Volks versammelte sich nach Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im zweiten Monat zu feiern, eine sehr große Versammlung. 14 Und sie machten sich auf und schafften die Altäre weg, die in Jerusalem waren; auch alle Räucheraltäre schafften sie weg und warfen sie in den Bach Kidron. 15 Und man schlachtete das Passah am Vierzehnten des zweiten Monats. Denn die Priester und die Leviten hatten sich geschämt und hatten sich geheiligt; und sie brachten Brandopfer in das Haus Jehovas. (4. Mose 9.11) 16 Und sie standen an ihrem Standorte, nach ihrer Vorschrift, nach dem Gesetz Moses, des Mannes Gottes; die Priester sprengten das Blut aus der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn es waren viele in der Versammlung, die sich nicht geheiligt hatten; und so besorgten die Leviten das Schlachten der Passahopfer für einen jeden, der nicht rein war, um sie Jehova zu heiligen. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele von Ephraim und Manasse, Issaschar und Sebulon, hatten sich nicht gereinigt, sondern aßen das Passah nicht, wie es vorgeschrieben ist. Doch Jehiskia bat für sie und sprach: Jehova, der Gütige, möge einem jeden vergeben, (2. Mose 12.1) 19 der sein Herz darauf gerichtet hat, Gott zu suchen, Jehova, den Gott seiner Väter, wenn auch nicht gemäß der Reinheit des Heiligtums! 20 Und Jehova erhörte Jehiskia und heilte das Volk. 21 Und die Kinder Israel, die sich in Jerusalem befanden, feierten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude; und die Leviten und die Priester lobten Jehova Tag für Tag mit den Instrumenten des Lobes Jehovas. 22 Und Jehiskia redete zum Herzen aller Leviten, welche gute Einsicht in Bezug auf Jehova bewiesen. Und sie aßen das Festopfer die sieben Tage hindurch, indem sie Friedensopfer opferten und Jehova, den Gott ihrer Väter, priesen. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Versammlung wurde Rats, noch sieben andere Tage zu feiern; und sie feierten die sieben Tage mit Freuden. 24 Denn Jehiskia, der König von Juda, schenkte der Versammlung 1000 Farren und 7000 Stück Kleinvieh; und die Obersten schenkten der Versammlung 1000 Farren und 10000 Stück Kleinvieh. Und die Priester hatten sich in Menge geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 Und so freute sich die ganze Versammlung von Juda, und die Priester und die Leviten, und die ganze Versammlung, welche von Israel gekommen war, und die Fremdlinge, welche aus dem Lande Israel gekommen waren, und die in Juda wohnten. 26 Und es war große Freude in Jerusalem; denn seit den Tagen Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel, war desgleichen in Jerusalem nicht gewesen. 27 Und die Priester, die Leviten, standen auf und segneten das Volk; und ihre Stimme wurde erhört, und ihr Gebet kam zu seiner heiligen Wohnung, in den Himmel.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)