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2. Chronik - Kapitel 24

Joasch von Juda unter der Leitung Jojadas - Ausbesserung des Tempels

1 Sieben Jahre war Joas alt, als er König wurde, und er regierte vierzig Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Zibja, von Beerseba. (2. Könige 12.1) 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen Jehovas, alle die Tage des Priesters Jojada. 3 Und Jojada nahm ihm zwei Weiber; und er zeugte Söhne und Töchter. 4 Und es geschah hernach, daß Joas im Herzen hatte, das Haus Jehovas zu erneuern. 5 Und er versammelte die Priester und die Leviten und sprach zu ihnen: Ziehet aus in die Städte Judas, und sammelt Geld ein von ganz Israel, um das Haus eures Gottes auszubessern von Jahr zu Jahr; und ihr sollt mit der Sache eilen. Aber die Leviten eilten nicht. 6 Da rief der König Jojada, das Haupt, und sprach zu ihm: Warum hast du die Leviten nicht aufgefordert, aus Juda und Jerusalem die Steuer einzubringen, welche Mose, der Knecht Jehovas, der Versammlung Israels für das Zelt des Zeugnisses auferlegt hat? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Athalja und ihre Söhne haben das Haus Gottes zerstört und haben auch alle geheiligten Dinge des Hauses Jehovas für die Baalim verwendet. (2. Chronik 22.3-4) 8 Und der König befahl, und man machte eine Lade und stellte sie an das Tor des Hauses Jehovas, auswärts. 9 Und man rief in Juda und in Jerusalem aus, daß man Jehova die Steuer Moses, des Knechtes Gottes, bringen sollte, welche er Israel in der Wüste auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Da freuten sich alle Obersten und das ganze Volk; und sie brachten und warfen in die Lade, bis man fertig war. 11 Und es geschah zur Zeit, wenn man die Lade durch die Leviten zum Amte des Königs brachte, und wenn man sah, daß viel Geld darin war, so kamen der Schreiber des Königs und der Beamte des Hauptpriesters und leerten die Lade aus; und sie trugen sie und brachten sie wieder an ihren Ort. So taten sie Tag für Tag und sammelten Geld in Menge. 12 Und der König und Jojada gaben es denen, welche das Werk der Arbeit am Hause Jehovas betrieben; und diese dingten Steinhauer und Zimmerleute, um das Haus Jehovas zu erneuern, und auch Arbeiter in Eisen und Erz, um das Haus Jehovas auszubessern. 13 Und die das Werk taten, arbeiteten, und die Herstellung des Werkes nahm zu durch ihre Hand; und sie setzten das Haus Gottes wieder in seinen früheren Stand und machten es fest. 14 Und als sie fertig waren, brachten sie das übrige Geld vor den König und vor Jojada; und er machte davon Geräte für das Haus Jehovas, Geräte für den Dienst und für die Brandopfer, und Schalen, und goldene und silberne Geräte. Und man opferte Brandopfer im Hause Jehovas beständig, alle die Tage Jojadas. 15 Und Jojada wurde alt und der Tage satt, und er starb; er war 130 Jahre alt, als er starb. 16 Und man begrub ihn in der Stadt Davids bei den Königen, weil er Gutes getan hatte an Israel und gegen Gott und sein Haus.

Joaschs Abfall von Gott und seine Ermordung

17 Und nach dem Tode Jojadas kamen die Obersten von Juda und beugten sich vor dem König nieder; und der König hörte auf sie. 18 Und sie verließen das Haus Jehovas, des Gottes ihrer Väter, und dienten den Ascherim und den Götzenbildern. Da kam ein Zorn über Juda und Jerusalem um dieser ihrer Verschuldung willen. 19 Und er sandte Propheten unter sie, um sie zu Jehova zurückzuführen, und diese zeugten wider sie; aber sie nahmen es nicht zu Ohren. - 20 Und der Geist Gottes kam über Sekarja, den Sohn Jojadas, des Priesters; und er stand auf über dem Volke und sprach zu ihnen: So spricht Gott: Warum übertretet ihr die Gebote Jehovas? Es wird euch ja nicht gelingen. Weil ihr Jehova verlassen habt, so hat er euch verlassen. 21 Und sie machten eine Verschwörung wider ihn und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Hofe des Hauses Jehovas. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 Und der König Joas gedachte nicht der Güte, die sein Vater Jojada an ihm erwiesen hatte, und ermordete dessen Sohn. Und als er starb, sprach er: Jehova möge es sehen und fordern! 23 Und es geschah beim Umlauf des Jahres, daß ein Heer der Syrer wider ihn heraufzog. Und sie kamen nach Juda und Jerusalem und schlachteten aus dem Volke alle Obersten des Volkes; und alle ihre Beute sandten sie zu dem König von Damaskus. 24 Wiewohl das Heer der Syrer mit wenigen Männern gekommen war, gab doch Jehova ein sehr zahlreiches Heer in ihre Hand, weil sie Jehova, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. Und sie übten Gericht an Joas. 25 Und als sie von ihm weggezogen waren, sie verließen ihn aber in großen Schmerzen, machten seine Knechte eine Verschwörung wider ihn, um des Blutes der Söhne des Priesters Jojada willen; und sie ermordeten ihn auf seinem Bette, und er starb. Und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber man begrub ihn nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.20) 26 Und diese sind es, die eine Verschwörung wider ihn machten: Sabad, der Sohn Schimeaths, der Ammonitin, und Josabad, der Sohn Schimriths, der Moabitin. - 27 Seine Söhne aber, und die Größe des Tributs, der ihm auferlegt wurde, und der Bau des Hauses Gottes, siehe, das ist geschrieben in der Beschreibung des Buches der Könige. Und Amazja, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)