2. Chronik - Kapitel 12
Einfall der Ägypter - Rehabeams Tod
1 Und es geschah, als das Königtum Rehabeams befestigt, und er stark geworden war, verließ er das Gesetz Jehovas, und ganz Israel mit ihm. 2 Und es geschah im fünften Jahre des Königs Rehabeam, da zog Sisak, der König von Ägypten, mit 1200 Wagen und mit 6000 Reitern wider Jerusalem herauf, weil sie treulos gegen Jehova gehandelt hatten; 3 und ohne Zahl war das Volk, welches mit ihm aus Ägypten kam: Libyer, Sukkiter und Äthiopier. 4 Und er nahm die festen Städte ein, die Juda gehörten, und kam bis nach Jerusalem. 1 5 Da kam Schemaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten von Juda, die sich vor Sisak nach Jerusalem zurückgezogen hatten, und sprach zu ihnen: So spricht Jehova: Ihr habt mich verlassen, so habe auch ich euch der Hand Sisaks überlassen. 6 Und die Obersten von Israel und der König demütigten sich und sprachen: Jehova ist gerecht! 7 Und als Jehova sah, daß sie sich gedemütigt hatten, geschah das Wort Jehovas zu Schemaja also: Sie haben sich gedemütigt: ich will sie nicht verderben, und will ihnen ein wenig Errettung geben, und mein Grimm soll sich nicht durch Sisak über Jerusalem ergießen. 8 Doch sollen sie ihm zu Knechten sein, damit sie meinen Dienst kennen lernen und den Dienst der Königreiche der Länder. 9 Und Sisak, der König von Ägypten, zog wider Jerusalem herauf. Und er nahm die Schätze des Hauses Jehovas weg und die Schätze des Hauses des Königs: alles nahm er weg; und er nahm die goldenen Schilde weg, die Salomo gemacht hatte. 10 Und der König Rehabeam machte an ihrer Statt eherne Schilde, und er befahl sie unter die Hand der Obersten der Läufer, die den Eingang des Hauses des Königs bewachten. 11 Und es geschah: so oft der König in das Haus Jehovas ging, kamen die Läufer und trugen dieselben und brachten sie dann wieder in das Gemach der Läufer zurück. 12 Und als er sich demütigte, wandte sich der Zorn Jehovas von ihm ab, so daß er ihn nicht völlig verderbte; und auch war in Juda noch etwas Gutes. 13 Und der König Rehabeam erstarkte zu Jerusalem und regierte; denn Rehabeam war 41 Jahre alt, als er König wurde, und er regierte siebzehn Jahre zu Jerusalem, der Stadt, die Jehova aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen dahin zu setzen. Und der Name seiner Mutter war Naama, die Ammonitin. 2 14 Und er tat, was böse war; denn er richtete sein Herz nicht darauf, Jehova zu suchen. 15 Und die Geschichte Rehabeams, die erste und die letzte, ist sie nicht geschrieben in der Geschichte Schemajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, in den Geschlechtsverzeichnissen? Und die Kriege Rehabeams und Jerobeams währten immerfort. 3 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern, und er wurde begraben in der Stadt Davids. Und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.2. Mose - Kapitel 22
1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. 4 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 5 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! 6, 7, 8, 9 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. 10, 11 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' 12, 13 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. 14, 15, 16, 17, 18 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. 19 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 20, 21, 22 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, 23 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. 24, 25, 26 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. 27, 28, 29 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. 30 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' 31, 32, 33, 34, 35, 36Querverweise
1 2. Chronik 11.4: So spricht Jehova: Ihr sollt nicht hinaufziehen und nicht mit euren Brüdern streiten; kehret um, ein jeder nach seinem Hause, denn von mir aus ist diese Sache geschehen. Und sie hörten auf die Worte Jehovas und kehrten um von dem Zuge wider Jerobeam.
2 2. Chronik 6.20: daß deine Augen Tag und Nacht offen seien über dieses Haus, über den Ort, von dem du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du hörest auf das Gebet, welches dein Knecht gegen diesen Ort hin beten wird.
3 2. Chronik 13.22: Und das Übrige der Geschichte Abijas und seine Wege und seine Reden sind geschrieben in der Beschreibung des Propheten Iddo.
4 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.
5 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
6 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
7 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
8 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,
9 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?
10 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.
11 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!
12 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),
13 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,
14 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -
15 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
16 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.
17 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!
19 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!
20 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
21 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;
23 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;
24 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
25 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.
26 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".
27 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -
28 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.
29 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;
30 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
31 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
32 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
33 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
34 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
35 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
36 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.