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1. Petrus - Kapitel 3

Verhalten in der Ehe

1 Gleicherweise ihr Weiber, seid euren eigenen Männern unterwürfig, auf daß, wenn auch etliche dem Worte nicht gehorchen, sie durch den Wandel der Weiber ohne Wort mögen gewonnen werden, (1. Korinther 7.16) (Epheser 5.22) 2 indem sie euren in Furcht keuschen Wandel angeschaut haben; 3 deren Schmuck nicht der auswendige sei durch Flechten der Haare und Umhängen von Gold oder Anziehen von Kleidern, (Jesaja 3.18) (1. Timotheus 2.9) 4 sondern der verborgene Mensch des Herzens in dem unverweslichen Schmuck des sanften und stillen Geistes, welcher vor Gott sehr köstlich ist. 5 Denn also schmückten sich auch einst die heiligen Weiber, die ihre Hoffnung auf Gott setzten, indem sie ihren eigenen Männern unterwürfig waren: 6 wie Sara dem Abraham gehorchte und ihn Herr nannte, deren Kinder ihr geworden seid, wenn ihr Gutes tut und keinerlei Schrecken fürchtet. (1. Mose 18.12) 7 Ihr Männer gleicherweise, wohnet bei ihnen nach Erkenntnis, als bei einem schwächeren Gefäße, dem weiblichen, ihnen Ehre gebend, als die auch Miterben der Gnade des Lebens sind, auf daß eure Gebete nicht verhindert werden. (1. Korinther 7.5) (Epheser 5.25)

Ermahnung zum heiligen Wandel in Verfolgungen

8 Endlich aber seid alle gleichgesinnt, mitleidig, voll brüderlicher Liebe, barmherzig, demütig, 9 und vergeltet nicht Böses mit Bösem, oder Scheltwort mit Scheltwort, sondern im Gegenteil segnet, weil ihr dazu berufen worden seid, daß ihr Segen ererbet. (1. Thessalonicher 5.15) 10 "Denn wer das Leben lieben und gute Tage sehen will, der enthalte seine Zunge vom Bösen, und seine Lippen, daß sie nicht Trug reden; (Jakobus 1.26) 11 er wende sich ab vom Bösen und tue Gutes; er suche Frieden und jage ihm nach; 12 denn die Augen des Herrn sind gerichtet auf die Gerechten, und seine Ohren auf ihr Flehen; das Angesicht des Herrn aber ist wider die, welche Böses tun." 13 Und wer ist, der euch Böses tun wird, wenn ihr Nachahmer des Guten geworden seid? 14 Aber wenn ihr auch leiden solltet um der Gerechtigkeit willen, glückselig seid ihr! Fürchtet aber nicht ihre Furcht, noch seid bestürzt, (Matthäus 5.10) (1. Petrus 2.20) 15 sondern heiliget Christus, den Herrn, in euren Herzen. Seid aber jederzeit bereit zur Verantwortung gegen jeden, der Rechenschaft von euch fordert über die Hoffnung, die in euch ist, aber mit Sanftmut und Furcht; 16 indem ihr ein gutes Gewissen habt, auf daß, worin sie wider euch als Übeltäter reden, die zu Schanden werden, welche euren guten Wandel in Christo verleumden. 17 Denn es ist besser, wenn der Wille Gottes es will, für Gutestun zu leiden, als für Bösestun. 18 Denn es hat ja Christus einmal für Sünden gelitten, der Gerechte für die Ungerechten, auf daß er uns zu Gott führe, getötet nach dem Fleische, aber lebendig gemacht nach dem Geiste, (1. Petrus 2.21-24) 19 in welchem er auch hinging und predigte den Geistern, die im Gefängnis sind, (1. Petrus 4.6) 20 welche einst ungehorsam waren, als die Langmut Gottes harrte in den Tagen Noahs, während die Arche zugerichtet wurde, in welche wenige, daß ist acht Seelen, durch Wasser gerettet wurden, (1. Mose 7.7) (1. Mose 7.17) (2. Petrus 2.5) 21 welches Gegenbild auch euch jetzt errettet, das ist die Taufe (nicht ein Ablegen der Unreinigkeit des Fleisches, sondern das Begehren eines guten Gewissens vor Gott), durch die Auferstehung Jesu Christi, (Epheser 5.26) (Hebräer 10.22) 22 welcher, in den Himmel gegangen, zur Rechten Gottes ist, indem Engel und Gewalten und Mächte ihm unterworfen sind. (Epheser 1.20-21)

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Josua - Kapitel 13

Gott ordnet die Verteilung an

1 Als nun Josua alt und wohlbetagt war, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt und wohlbetagt geworden, aber es bleibt noch sehr viel Land einzunehmen. 2 Dies aber ist das Land, das noch einzunehmen bleibt: nämlich das ganze Gebiet der Philister und das ganze Gessuri: 3 vom Sihor an, der östlich von Ägypten fließt, bis an das Gebiet von Ekron, nach Norden zu, was zu den Kanaanitern gerechnet wird, die fünf Fürsten der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gatiter, der Ekroniter; auch die Avviter gegen Mittag. 4 Das ganze Land der Kanaaniter, und Maara der Zidonier, bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 dazu das Land der Gibliter und der ganze Libanon, gegen Aufgang der Sonne, von Baal-Gad an, unten am Berge Hermon, bis man gen Hamat kommt: 6 alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Quellen, und alle Zidonier. Ich will sie vor den Kindern Israel vertreiben; verlose sie nur zum Erbteil unter Israel, wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 So teile nun dieses Land zum Erbe aus unter die neun Stämme und den halben Stamm Manasse!

Das Erbe der zweieinhalb Stämme im Ostjordanland

8 Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben: (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Baches Arnon liegt, und der Stadt, die in der Mitte des Tales ist, und die ganze Ebene Medeba 10 bis gen Dibon und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis an die Landmarke der Kinder Ammon; 11 dazu Gilead, das Gebiet der Gessuriter und Maachatiter und der ganze Berg Hermon und ganz Basan bis gen Salcha; 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astarot und Edrei regierte, welcher noch von den Rephaitern, die Mose schlug und vertrieb, übriggeblieben war. 13 Die Kinder Israel aber vertrieben die Gessuriter und Maachatiter nicht, sondern Gessur und Maachat wohnten unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (Josua 13.33) 15 Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, (4. Mose 32.1) 16 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Aroer, das am Ufer des Baches Arnon liegt, samt der Stadt mitten im Tale und der ganzen Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene liegen: Dibon, Bamot-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 Jahza, Kedemot und Mephaat, 19 Kirjataim, Sibma, Zeret-Sahar, auf dem Berge des Tales, 20 Beth-Peor, die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimot; 21 und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten. 22 Auch Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert zu den übrigen Erschlagenen hinzu. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben bildete der Jordan und sein Gestade. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 24 Dem Stamm der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern gab Mose, 25 so daß zu ihrem Gebiet gehörte: Jaeser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches vor Rabba liegt. 26 Und es reichte von Hesbon bis gen Ramat-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an das Gebiet von Debir; 27 im Tal aber: Beth-Haram, Beth-Nimra, Sukkot und Zaphon, die noch übrig waren von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon; und den Jordan zur Grenze bis an das Ende des Sees Genezaret, was jenseits des Jordan, gegen Aufgang liegt. 28 Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern; die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamm Manasse; und es ward dem halben Stamme der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern zuteil, 30 so daß ihr Gebiet reichte von Mahanaim an: ganz Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs zu Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte; (Richter 10.3-4) 31 und das halbe Gilead, Astarot, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, dem halben Teil der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern. 32 So viel hatte Mose ausgeteilt auf der Ebene Moabs, jenseits des Jordan, östlich von Jericho. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat. (4. Mose 18.20-21)