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1. Mose - Kapitel 50

Jakobs Begräbnis in Hebron

1 Und Joseph fiel auf das Angesicht seines Vaters und weinte über ihm und küßte ihn. (1. Mose 46.4) 2 Und Joseph gebot seinen Knechten, den Ärzten, seinen Vater einzubalsamieren. Und die Ärzte balsamierten Israel ein. 3 Und es wurden vierzig Tage für ihn erfüllt, denn also werden erfüllt die Tage des Einbalsamierens. Und die Ägypter beweinten ihn siebzig Tage. 4 Und als die Tage seines Beweinens vorüber waren, da redete Joseph zum Hause des Pharao und sprach: Wenn ich doch Gnade gefunden habe in euren Augen, so redet doch vor den Ohren des Pharao und saget: 5 Mein Vater hat mich schwören lassen und gesagt: Siehe, ich sterbe; in meinem Grabe, das ich mir im Lande Kanaan gegraben habe, daselbst sollst du mich begraben. Und nun laß mich doch hinaufziehen, daß ich meinen Vater begrabe und zurückkomme. (1. Mose 47.29-30) 6 Und der Pharao sprach: Ziehe hinauf und begrabe deinen Vater, so wie er dich hat schwören lassen. 7 Und Joseph zog hinauf, um seinen Vater zu begraben; und mit ihm zogen hinauf alle Knechte des Pharao, die Ältesten seines Hauses, und alle Ältesten des Landes Ägypten, 8 und das ganze Haus Josephs und seine Brüder und das Haus seines Vaters; nur ihre Kinder und ihr Kleinvieh und ihre Rinder ließen sie im Land Gosen zurück. 9 Auch zogen sowohl Wagen als Reiter mit ihm hinauf, und der Zug war sehr groß. 10 Und sie kamen bis zur Tenne Atad, die jenseit des Jordan liegt, und sie hielten daselbst eine sehr große und schwere Klage; und er stellte um seinen Vater eine Trauer von sieben Tagen an. 11 Und die Bewohner des Landes, die Kanaaniter, sahen die Trauer bei der Tenne Atad, und sie sprachen: Das ist eine schwere Trauer der Ägypter; daher gab man ihr den Namen Avel-Mizraim, die jenseit des Jordan liegt. 12 Und seine Söhne taten ihm, so wie er ihnen geboten hatte; (1. Mose 49.29) 13 und seine Söhne führten ihn in das Land Kanaan und begruben ihn in der Höhle des Feldes Machpela, die Abraham samt dem Felde zum Erbbegräbnis gekauft hatte von Ephron, dem Hethiter, vor Mamre. (1. Mose 23.16) 14 Und Joseph kehrte wieder nach Ägypten zurück, er und seine Brüder und alle, die mit ihm hinaufgezogen waren, um seinen Vater zu begraben, nachdem er seinen Vater begraben hatte.

Josefs brüderliche Haltung - Sein Tod

15 Und als die Brüder Josephs sahen, daß ihr Vater gestorben war, da sprachen sie: Wenn nun Joseph uns anfeindete und uns gar all das Böse vergelten würde, das wir ihm angetan haben! 16 Und sie entboten dem Joseph und sprachen: Dein Vater hat vor seinem Tode befohlen und gesagt: 17 So sollt ihr zu Joseph sprechen: Ach, vergib doch die Übertretung deiner Brüder und ihre Sünde! denn sie haben dir Böses angetan. Und nun vergib doch die Übertretung der Knechte des Gottes deines Vaters! Und Joseph weinte, als sie zu ihm redeten. 18 Und auch seine Brüder gingen und fielen vor ihm nieder und sprachen: Siehe, wir sind deine Knechte. 19 Da sprach Joseph zu ihnen: Fürchtet euch nicht; denn bin ich an Gottes Statt? 20 Ihr zwar, ihr hattet Böses wider mich im Sinne; Gott aber hatte im Sinne, es gut zu machen, auf daß er täte, wie es an diesem Tage ist, um ein großes Volk am Leben zu erhalten. (1. Mose 45.5) (Jesaja 28.29) 21 Und nun, fürchtet euch nicht; ich werde euch und eure Kinder versorgen. Und er tröstete sie und redete zu ihrem Herzen. 22 Und Joseph wohnte in Ägypten, er und das Haus seines Vaters; und Joseph lebte 110 Jahre. 23 Und Joseph sah von Ephraim Kinder des dritten Gliedes; auch die Söhne Makirs, des Sohnes Manasses, wurden auf die Knie Josephs geboren. (1. Mose 30.3) 24 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern: Ich sterbe; und Gott wird euch gewißlich heimsuchen und euch aus diesem Lande hinaufführen in das Land, das er Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen hat. (Hebräer 11.22) 25 Und Joseph ließ die Söhne Israels schwören und sprach: Gott wird euch gewißlich heimsuchen; so führet meine Gebeine von hier hinauf! (2. Mose 13.19) (Josua 24.32) 26 Und Joseph starb, 110 Jahre alt; und sie balsamierten ihn ein, und man legte ihn in eine Lade in Ägypten.

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Titus - Kapitel 2

Das Zusammenleben in der Gemeinde

1 Du aber rede, wie sich's ziemt nach der heilsamen Lehre: (2. Timotheus 1.13) 2 den Alten sage, daß sie nüchtern seien, ehrbar, züchtig, gesund im Glauben, in der Liebe, in der Geduld; (1. Timotheus 5.1) 3 den alten Weibern desgleichen, daß sie sich halten wie den Heiligen ziemt, nicht Lästerinnen seien, nicht Weinsäuferinnen, gute Lehrerinnen; (1. Timotheus 3.11) 4 daß sie die jungen Weiber lehren züchtig sein, ihre Männer lieben, Kinder lieben, 5 sittig sein, keusch, häuslich, gütig, ihren Männern untertan, auf daß nicht das Wort Gottes verlästert werde. (Epheser 5.22) 6 Desgleichen die jungen Männer ermahne, daß sie züchtig seien.
7 Allenthalben aber stelle dich selbst zum Vorbilde guter Werke, mit unverfälschter Lehre, mit Ehrbarkeit, (1. Timotheus 4.12) (2. Timotheus 2.15) (1. Petrus 2.15) (1. Petrus 5.3) 8 mit heilsamem und untadeligem Wort, auf daß der Widersacher sich schäme und nichts habe, daß er von uns möge Böses sagen. 9 Den Knechten sage, daß sie ihren Herren untertänig seien, in allen Dingen zu Gefallen tun, nicht widerbellen, (Epheser 6.5-6) (1. Timotheus 6.1-2) (1. Petrus 2.18)
10 nicht veruntreuen, sondern alle gute Treue erzeigen, auf daß sie die Lehre Gottes, unsers Heilandes, zieren in allen Stücken.

Die heilsame Gnade

11 Denn es ist erschienen die heilsame Gnade Gottes allen Menschen (Titus 3.4)
12 und züchtigt uns, daß wir sollen verleugnen das ungöttliche Wesen und die weltlichen Lüste, und züchtig, gerecht und gottselig leben in dieser Welt 13 und warten auf die selige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit des großen Gottes und unsers Heilandes, Jesu Christi, (1. Korinther 1.7) (Philipper 3.20) (1. Thessalonicher 1.10) 14 der sich selbst für uns gegeben hat, auf daß er uns erlöste von aller Ungerechtigkeit und reinigte sich selbst ein Volk zum Eigentum, das fleißig wäre zu guten Werken. (2. Mose 19.5) (Galater 1.4) (Epheser 2.10) (1. Timotheus 2.6) 15 Solches rede und ermahne und strafe mit gutem Ernst. Laß dich niemand verachten. (1. Timotheus 4.12)