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1. Korinther - Kapitel 7

Verhalten in der Ehe

1 Was aber das betrifft, wovon ihr mir geschrieben habt, so ist es gut für einen Menschen, kein Weib zu berühren. 2 Aber um der Hurerei willen habe ein jeder sein eigenes Weib, und eine jede habe ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne. 4 Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib. 5 Entziehet euch einander nicht, es sei denn etwa nach Übereinkunft eine Zeitlang, auf daß ihr zum Beten Muße habet; und kommet wieder zusammen, auf daß der Satan euch nicht versuche wegen eurer Unenthaltsamkeit. 6 Dieses aber sage ich aus Nachsicht, nicht befehlsweise. 7 Ich wünsche aber, alle Menschen wären wie auch ich selbst; aber ein jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. (Matthäus 19.22) 8 Ich sage aber den Unverheirateten und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie auch ich. 9 Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so laßt sie heiraten, denn es ist besser zu heiraten, als Brunst zu leiden. (1. Timotheus 5.14)

Über Ehescheidung

10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß ein Weib nicht vom Manne geschieden werde, (Matthäus 5.32) 11 (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Manne) und daß ein Mann sein Weib nicht entlasse. 12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. 13 Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. (Römer 11.16) 15 Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen. (Römer 14.19) 16 Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du das Weib erretten wirst? (1. Petrus 3.1)

Bedeutungslosigkeit des Standes für die Berufung durch Gott

17 Doch wie der Herr einem jeden ausgeteilt hat, wie Gott einen jeden berufen hat, also wandle er; und also verordne ich in allen Versammlungen. 18 Ist jemand beschnitten berufen worden, so ziehe er keine Vorhaut; ist jemand in der Vorhaut berufen worden, so werde er nicht beschnitten. 19 Die Beschneidung ist nichts, und die Vorhaut ist nichts, sondern das Halten der Gebote Gottes. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Ein jeder bleibe in dem Beruf, in welchem er berufen worden ist. 21 Bist du als Sklave berufen worden, so laß es dich nicht kümmern; wenn du aber auch frei werden kannst, so benutze es vielmehr. 22 Denn der als Sklave im Herrn Berufene ist ein Freigelassener des Herrn; gleicherweise [auch] ist der als Freier Berufene ein Sklave Christi. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Ihr seid um einen Preis erkauft; werdet nicht der Menschen Sklaven. (1. Korinther 6.20) 24 Ein jeder, worin er berufen worden ist, Brüder, darin bleibe er bei Gott.

Über die Unverheirateten

25 Was aber die Jungfrauen betrifft, so habe ich kein Gebot des Herrn; ich gebe aber eine Meinung, als vom Herrn begnadigt worden, treu zu sein. 26 Ich meine nun, daß dies gut sei um der gegenwärtigen Not willen, daß es einem Menschen gut sei, also zu sein. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du frei von einem Weibe, so suche kein Weib. 28 Wenn du aber auch heiratest, so hast du nicht gesündigt; und wenn die Jungfrau heiratet, so hat sie nicht gesündigt; aber solche werden Trübsal im Fleische haben; ich aber schone euer. 29 Dieses aber sage ich, Brüder: Die Zeit ist gedrängt. Übrigens daß auch die, welche Weiber haben, seien, als hätten sie keine, (Lukas 14.26) (Römer 13.11) 30 und die Weinenden als nicht Weinende, und die sich Freuenden als sich nicht Freuende, und die Kaufenden als nicht Besitzende, 31 und die der Welt Gebrauchenden als ihrer nicht als Eigentum Gebrauchende; denn die Gestalt dieser Welt vergeht. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich will aber, daß ihr ohne Sorge seid. Der Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, wie er dem Herrn gefallen möge; 33 der Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie er dem Weibe gefallen möge. (Lukas 14.20) 34 Es ist ein Unterschied zwischen dem Weibe und der Jungfrau. Die Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, auf daß sie heilig sei, sowohl an Leib als Geist; die Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie sie dem Manne gefallen möge. 35 Dies aber sage ich zu eurem eigenen Nutzen, nicht auf daß ich euch eine Schlinge überwerfe, sondern zur Wohlanständigkeit und zu ungeteiltem Anhangen an dem Herrn. 36 Wenn aber jemand denkt, er handle ungeziemend mit seiner Jungfrauschaft, wenn er über die Jahre der Blüte hinausgeht, und es muß also geschehen, so tue er, was er will; er sündigt nicht: sie mögen heiraten. 37 Wer aber im Herzen feststeht und keine Not, sondern Gewalt hat über seinen eigenen Willen und dies in seinem Herzen beschlossen hat, seine Jungfrauschaft zu bewahren, der tut wohl. 38 Also, wer heiratet, tut wohl, und wer nicht heiratet, tut besser. 39 Ein Weib ist gebunden, so lange Zeit ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, an wen sie will, nur im Herrn. (Römer 7.2) 40 Glückseliger ist sie aber, wenn sie also bleibt, nach meiner Meinung; ich denke aber, daß auch ich Gottes Geist habe.

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Josua - Kapitel 21

1 Dann kamen die Sippenoberhäupter des Stammes Levi zum Priester Eleasar, zu Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels. (Josua 14.1) 2 Das war in Schilo im Land Kanaan. Sie sagten: "Jahwe hat durch Mose befohlen, dass wir Städte bekommen sollen, in denen wir wohnen können und wo wir Weideland für unser Vieh haben." (4. Mose 35.2) 3 Da traten ihnen die Israeliten von ihrem Erbbesitz bestimmte Städte mit ihrem Weideland ab. 4 Als das Los für die Sippen der Kehatiter fiel, erhielten die Nachkommen Aarons unter den Leviten von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los 13 Städte. (1. Chronik 6.39) 5 Die übrigen Nachkommen Kehats erhielten von den Stämmen Efraïm, Dan und dem halben Stamm Manasse durch das Los zehn Städte. 6 Die Sippe Gerschon bekam 13 Städte von den Sippen der Stämme Issachar, Ascher, Naftali und Ost-Manasse in Baschan. 7 Die Sippe Merari erhielt von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon zwölf Städte. 8 Diese Städte mit ihrem Weideland teilten die Israeliten den Leviten zu, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte und es das Los nun bestimmte. 9 Die Stämme Juda und Simeon gaben folgende namentlich aufgezählte Städte 10 an die Nachkommen Aarons, die Leviten aus der Sippe Kehat, ab, denn diese bekamen das erste Los. 11 Sie erhielten die Stadt des Arba, des Stammvaters der Anakiter, das heutige Hebron, im Gebirge Juda samt seinen Weideplätzen. (Josua 20.7) 12 Das Ackerland der Stadt und die Dörfer der Umgebung hatten die Israeliten ja schon Kaleb Ben-Jefunne als Erbbesitz gegeben. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Gleichzeitig diente Hebron als Asylstadt für Totschläger. Die Kehatiter erhielten also folgende Städte mit ihren Weideplätzen: Hebron, Libna, 14 Jattir, Eschtemoa, 15 Holon, Debir, 16 Ajin, Jutta, Bet-Schemesch. Das waren neun Städte von diesen beiden Stämmen. (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 Dazu vom Stamm Benjamin: Gibeon, Geba, 18 Anatot, und Almon - vier Städte. (Jeremia 1.1) 19 Damit besaß das Priestergeschlecht Aarons 13 Städte mit Weideland. 20 Die übrigen Familien der Sippe Kehat aus dem Stamm Levi erhielten einige Städte aus dem Stamm Efraïm durch Los zugesprochen: 21 Sichem auf dem Gebirge Efraïm, das zugleich Asylstadt für Totschläger war, Geser, (Josua 20.7) 22 Kibzajim und Bet-Horon - vier Städte. 23 Vom Stamm Dan erhielten sie Elteke, Gibbeton, 24 Ajalon und Gat-Rimmon - vier Städte. 25 Und von West-Manasse erhielten sie zwei Städte: Taanach und Gat-Rimmon. 26 Das waren insgesamt zehn Städte mit Weideland für die restlichen Familien der Sippe Kehat. 27 Die Nachkommen Gerschons aus dem Stamm Levi erhielten zwei Städte mit Weideplätzen in Ost-Manasse: Golan, die Asylstadt für Totschläger in Baschan, und Beëschtera. (Josua 20.8) 28 Vom Stamm Issachar bekamen sie Kischjon, Daberat, 29 Jarmut und En-Gannim - vier Städte. 30 Vom Stamm Ascher: Mischal, Abdon, 31 Helkat und Rehob - vier Städte. 32 Vom Stamm Naftali: Kedesch in Galiläa, die Asylstadt für Totschläger, Hammot-Dor und Kartan - drei Städte. (Josua 20.7) 33 Das waren insgesamt 13 Städte mit Weideland für die Familien der Sippe Gerschon. 34 Die Nachkommen Meraris, zu denen alle übrigen Leviten gehörten, erhielten vom Stamm Sebulon Jokneam, Karta, 35 Dimna und Nahalal - vier Städte. 36 Vom Stamm Ruben: Bezer, Jahaz, (Josua 20.8) 37 Kedemot und Mefaat - vier Städte. 38 Vom Stamm Gad: Ramot in Gilead, die Asylstadt für Totschläger, Mahanajim, (Josua 20.8) 39 Heschbon und Jaser - vier Städte. 40 Das Los der Sippe Merari aus dem Stamm Levi umfasste insgesamt zwölf Städte mit Weideland. 41 Alle Leviten erhielten zusammen 48 Städte im Stammesgebiet Israels mit Weideland. 42 Jede dieser Städte war von Weideland umgeben. 43 So gab Jahwe den Israeliten das ganze Land, das er ihren Vorfahren unter Eid versprochen hatte. Sie nahmen es in Besitz und siedelten sich darin an. (1. Mose 12.7) 44 Außerdem verschaffte ihnen Jahwe an allen Grenzen Ruhe, wie er es ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hatte. Kein Feind konnte vor ihnen bestehen. Er gab sie alle in ihre Gewalt. 45 So hatte Jahwe alle seine Zusagen erfüllt, keines seiner Versprechen an Israel war ausgeblieben. Alles traf ein. (Josua 23.14)