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1. Chronik - Kapitel 4

Stamm Juda

1 Die Söhne Judas: Perez, Hezron und Karmi und Hur und Schobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Und Reaja, der Sohn Schobals, zeugte Jachath; und Jachath zeugte Achumai und Lahad. Das sind die Geschlechter der Zorathiter. - (1. Chronik 2.53) 3 Und diese sind von dem Vater Etams: Jisreel und Jischma und Jitbasch; und der Name ihrer Schwester: Hazlelponi; 4 und Pnuel, der Vater Gedors; und Eser, der Vater Huschas. Das sind die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha, des Vaters von Bethlehem. - (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Und Aschhur, der Vater Tekoas, hatte zwei Weiber: Helea und Naara. 6 Und Naara gebar ihm Achussam und Hepher und Temni und Achaschtari. Das sind die Söhne der Naara. 7 Und die Söhne der Helea: Zereth und Jizchar und Ethnan. - 8 Und Koz zeugte Anub und Zobeba und die Geschlechter Acharchels, des Sohnes Harums. 9 Und Jabez war geehrter als seine Brüder; und seine Mutter gab ihm den Namen Jabez, indem sie sprach: Mit Schmerzen habe ich ihn geboren. 10 Und Jabez rief zu dem Gott Israels und sprach: Wenn du mich reichlich segnest und meine Grenze erweiterst, und deine Hand mit mir ist, und du das Übel fern hältst, daß kein Schmerz mich trifft! Und Gott ließ kommen, was er erbeten hatte. (1. Mose 28.20) 11 Und Kelub, der Bruder Schuchas, zeugte Mechir; er war der Vater Eschtons. 12 Und Eschton zeugte Beth-Rapha und Paseach und Techinna, den Vater der Stadt Nahas'; das sind die Männer von Reka. - 13 Und die Söhne Kenas': Othniel und Seraja. Und die Söhne Othniels: Hathath. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Und Meonothai zeugte Ophra; und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tales der Werkleute, denn sie waren Werkleute. - 15 Und die Söhne Kalebs, des Sohnes Jephunnes: Iru, Ela und Naam. Und die Söhne Elas: Kenas. - (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6) 16 Und die Söhne Jehallelels: Siph und Sipha, Tirja und Asarel. - 17 Und die Söhne Esras: Jether und Mered und Epher und Jalon. Und sie wurde schwanger und gebar Mirjam und Schammai und Jischbach, den Vater Estemoas. 18 Und sein Weib, die Jüdin, gebar Jered, den Vater Gedors, und Heber, den Vater Sokos, und Jekuthiel, den Vater Sanoachs. Und dies sind die Söhne der Bithja, der Tochter des Pharao, welche Mered genommen hatte. - 19 Und die Söhne des Weibes Hodijas, der Schwester Nachams: der Vater Kehilas, der Garmiter, und Estemoa, der Maakathiter. - 20 Und die Söhne Schimons: Amnon und Rinna, Benchanan und Tilon. Und die Söhne Jischeis: Socheth und Ben-Socheth. - 21 Die Söhne Schelas, des Sohnes Judas: Gher, der Vater Lekas, und Laeda, der Vater Mareschas; und die Geschlechter des Hauses der Byssusarbeiter vom Hause Aschbea; (1. Chronik 2.3) 22 und Jokim und die Männer von Koseba; und Joas und Saraph, die über Moab herrschten; und Jaschubi-Lechem. Die Dinge sind aber alt. 23 Das waren die Töpfer und die Bewohner von Pflanzungen und Mauern; sie wohnten daselbst bei dem König in seinem Geschäft.

Stamm Simeon

24 Die Söhne Simeons: Nemuel und Jamin, Jarib, Serach, Saul; (1. Mose 46.10) 25 dessen Sohn Schallum, dessen Sohn Mibsam, dessen Sohn Mischma. 26 Und die Söhne Mischmas: dessen Sohn Hamuel, dessen Sohn Sakkur, dessen Sohn Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; aber seine Brüder hatten nicht viele Söhne, und alle ihre Familien vermehrten sich nicht so sehr wie die Söhne Judas. 28 Und sie wohnten in Beerseba und Molada und Hazar-Schual, (Josua 19.2) 29 und in Bilha und in Ezem und in Tolad, 30 und in Bethuel und in Horma und in Ziklag, 31 und in Beth-Markaboth und in Hazar-Susim und in Beth-Birei und in Schaaraim. Das waren ihre Städte, bis David König wurde. 32 Und ihre Dörfer: Etam und Ain, Rimmon und Token und Aschan: fünf Städte, 33 nebst allen ihren Dörfern, die rings um diese Städte waren, bis nach Baal hin. Das waren ihre Wohnsitze; und sie hatten ihr Geschlechtsverzeichnis. - 34 Und Meschobab und Jamlek und Joscha, der Sohn Amazjas; 35 und Joel und Jehu, der Sohn Joschibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels; 36 und Eljoenai und Jaakoba und Jeschochaja und Asaja und Adiel und Jeschimiel und Benaja; 37 und Sisa, der Sohn Schipheis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Schimris, des Sohnes Schemajas: 38 diese mit Namen Angeführten waren Fürsten in ihren Geschlechtern; und ihre Vaterhäuser breiteten sich aus in Menge. 39 Und sie zogen bis nach Gedor hin, bis an die Ostseite des Tales, um Weide für ihr Kleinvieh zu suchen. 40 Und sie fanden eine fette und gute Weide, und ein Land, weit nach allen Seiten hin, und ruhig und still; denn die vordem dort gewohnt hatten, waren von Ham. (Richter 18.7) 41 Und diese mit Namen Aufgeschriebenen kamen in den Tagen Hiskias, des Königs von Juda, und sie schlugen ihre Zelte und die Meuniter, welche sich daselbst befanden; und sie verbannten sie bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt; denn daselbst war Weide für ihr Kleinvieh. - (2. Könige 18.1) 42 Und von ihnen, von den Söhnen Simeons, zogen fünfhundert Männer zum Gebirge Seir hin; und Pelatja und Nearja und Rephaja und Ussiel, die Söhne Jischeis, waren an ihrer Spitze; 43 und sie schlugen den Überrest, die Entronnenen von Amalek, und haben daselbst gewohnt bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)