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1. Chronik - Kapitel 2

Söhne Jakobs - Nachkommen Judas

1 Dies sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Aser. 3 Die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela; diese drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und er tötete ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach. Aller Söhne Judas waren fünf. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez waren: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Ethan und Heman und Kalkol und Dara; ihrer aller waren fünf. - 7 Und die Söhne Karmis: Achar, der Israel in Trübsal brachte, weil er Untreue beging an dem Verbannten. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Ethans: Asarja. - 9 Und die Söhne Hezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel und Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab; und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Juda. 11 Und Nachschon zeugte Salma, und Salma zeugte Boas, 12 und Boas zeugte Obed, und Obed zeugte Isai. 13 Und Isai zeugte Eliab, seinen Erstgeborenen; und Abinadab, den zweiten; und Schimea, den dritten; (1. Samuel 16.6-10) 14 Nethaneel, den vierten; Raddai, den fünften; 15 Ozem, den sechsten; David, den siebten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asael, drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa; und der Vater Amasas war Jether, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte Söhne mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jerioth; und dies sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb; und Kaleb nahm sich Ephrath, und sie gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Hur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. - (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Hezron ein zu der Tochter Makirs, des Vaters Gileads; und er nahm sie, als er sechzig Jahre alt war, und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair. Und dieser hatte 23 Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 und Gesur und Aram nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, mit Kenath und seinen Tochterstädten, sechzig Städte. Diese alle waren Söhne Makirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nach dem Tode Hezrons in Kaleb-Ephratha, da gebar Abija, Hezrons Weib, ihm Aschur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Hezrons, waren: Der Erstgeborene, Ram, und Buna und Oren und Ozem, von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; sie war die Mutter Onams. - 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. - 28 Und die Söhne Onams waren: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail; und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Und Seled starb ohne Söhne. - 31 Und die Söhne Appaims: Jischhi. Und die Söhne Jischhis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. - 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jether und Jonathan. Und Jether starb ohne Söhne. 33 Und die Söhne Jonathans: Peleth und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. - 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Und Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, sein Name war Jarcha; 35 und Scheschan gab seinem Knechte Jarcha seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Nathan, und Nathan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, und Jehu zeugte Asarja, 39 und Asarja zeugte Helez, und Helez zeugte Elasa, 40 und Elasa zeugte Sismai, und Sismai zeugte Schallum, 41 und Schallum zeugte Jekamja, und Jekamja zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels: Mescha, sein Erstgeborener (er ist der Vater Siphs), und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korach und Tappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 Und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Beth-Zurs. - 46 Und Epha, das Kebsweib Kalebs, gebar Haran und Moza und Gases. Und Haran zeugte Gases. - 47 Und die Söhne Jehdais: Regem und Jotham und Geschan und Peleth und Epha und Schaaph. - 48 Maaka, das Kebsweib Kalebs, gebar Scheber und Tirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Makbenas, und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Aksa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Dies waren die Söhne Kalebs: Die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha: Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim; (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem; Hareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und Schobal, der Vater von Kirjath-Jearim, hatte Söhne: Haroeh, Hazi-Hammenuchoth; 53 und die Geschlechter von Kirjath-Jearim waren: die Jithriter und die Puthiter und die Schumathiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zorathiter und die Estauliter. - (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem, und die Netophathiter, Ateroth-Beth-Joab, und Hazi-Hammanachti, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, welche Jabez bewohnten: die Tirathiter, die Schimathiter, die Sukathiter. Das sind die Keniter, die von Hammath, dem Vater des Hauses Rekab, herkommen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)