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Hesekiel - Kapitel 48

Die Aufteilung des Landes

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser, 3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil; 4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil; 5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil; 6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil; 7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil. 8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen. (Hesekiel 45.1) 9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. (Hesekiel 44.15) 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen. 14 Und von diesem Gebiet sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden. 20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben. 21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. (Hesekiel 45.7) 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; 24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil; 25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil; 26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil; 27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil; 28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen. (Hesekiel 47.19) 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR. 30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt, 31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan. 33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon. 34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!» (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)