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Hesekiel - Kapitel 44

Die Ordnungen des erneuerten Heiligtums

1 Und er führte mich wieder zurück nach dem äußern Tor des Heiligtums, welches nach Osten sieht, und dasselbe war verschlossen. 2 Da sprach der HERR zu mir: Dieses Tor soll verschlossen bleiben und nicht aufgetan werden, und niemand soll durch dasselbe hineingehen; weil der HERR, der Gott Israels, durch dasselbe hineingegangen ist, darum soll es verschlossen bleiben! 3 Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen. (Hesekiel 45.7) 4 Darnach führte er mich durch das nördlich Tor, vor das Haus. Da schaute ich, und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus des HERRN! Da fiel ich nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Und der HERR sprach zu mir: Menschensohn, gib acht mit deinem Herzen und schaue mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir reden will betreffend alle Satzungen des Hauses des HERRN und alle seine Ordnungen, und merke dir den Eingang des Hauses und alle Ausgänge des Heiligtums! 6 Und sage zu dem widerspenstigen Hause Israel: So spricht Gott, der HERR: Ihr solltet nun genug haben von euren Greueln, ihr vom Hause Israel! 7 Ihr habt Fremdlinge von unbeschnittenem Herzen und von unbeschnittenem Fleische hineingeführt, daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus entheiligten, wenn ihr mein Brot, Fett und Blut opfertet; und habt meinen Bund gebrochen zu allen euren Greueln hinzu! 8 Und ihr habt die Verwaltung meiner Heiligtümer nicht besorgt, sondern sie zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt. 9 So spricht Gott, der HERR: Es soll kein Fremder, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israel wohnen; 10 sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel irre ging, und von mir weg ihren Götzen nachgelaufen sind, so daß sie ihre Missetat tragen mußten; 11 sie sollen in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen bei den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen für das Volk Brandopfer und Schlachtopfer schächten und vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen! 12 Denn weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand über sie erhoben, spricht Gott, der HERR, daß sie ihre Missetat tragen sollen. 13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir als Priester zu dienen und zu allen meinen Heiligtümern und zum Allerheiligsten hinzutreten, sondern sie sollen ihre Schande und Greuel tragen, welche sie begangen haben. 14 Doch will ich sie zu Hütern des Hauses setzen und sie für all seinen Dienst gebrauchen und zu allem, was es darin zu tun gibt.

Ordnungen für die Priester

15 Aber die levitischen Priester, die Söhne Zadoks, welche die Ordnungen meines Heiligtums bewahrt haben, als die Kinder Israel von mir abgeirrt sind, die sollen zu mir nahen, um mir zu dienen, und sie sollen vor mir stehen, um mir Fett und Blut zu opfern, spricht Gott, der HERR. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen und zu meinem Tisch nahen, um mir zu dienen und meinen Dienst zu besorgen. 17 Es soll aber geschehen, wenn sie durch die Tore des innern Vorhofes eingehen wollen, sollen sie sich mit Leinwand bekleiden, daß keine Wolle an sie komme, während sie in den Toren des innern Vorhofs und im Hause dienen. (3. Mose 16.4) 18 Leinene Kopfbünde sollen sie auf ihrem Haupt und leinene Unterkleider an ihren Lenden tragen; sie sollen sich nicht in Schweiß gürten. 19 Wenn sie aber in den äußern Vorhof hinausgehen, in den äußern Vorhof zum Volk, so sollen sie ihre Kleider, in denen sie gedient haben, ausziehen und sie in den Kammern des Heiligtums niederlegen und andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen. (Hesekiel 42.14) 20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei wachsen lassen, sondern ihr Haupthaar geschnitten tragen. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Und es soll kein Priester Wein trinken, wenn er in den innern Vorhof hineingeht. (3. Mose 10.9) 22 Auch sollen sie keine Witwe noch Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel; doch dürfen sie eine Witwe nehmen, die zuvor einen Priester gehabt hat. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterscheiden lehren zwischen Heiligem und Gemeinem und ihm den Unterschied erklären zwischen Unreinem und Reinem. (3. Mose 10.10) 24 Und über Streitigkeiten sollen sie zu Gerichte sitzen, um nach meinen Rechten zu richten und zu urteilen. Und meine Gesetze und meine Satzungen an allen meinen Festen sollen sie beobachten und meine Sabbate heilig halten. 25 Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sich zu verunreinigen; nur an der Leiche von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, mögen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4) 26 Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm noch sieben Tage zulegen. 27 Und er soll an dem Tage, da er wieder in das Heiligtum, in den innern Vorhof tritt, um im Heiligtum zu dienen, sein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der HERR. 28 Und darin soll ihr Erbteil bestehen: Ich will ihr Erbteil sein! Kein Besitztum sollt ihr ihnen unter Israel geben: Ich bin ihr Besitztum! (4. Mose 18.20) 29 Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von den Erstlingsfrüchten aller Art und alle Abgaben jeder Art von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören. Auch die Erstlinge eures Mehls sollt ihr dem Priester geben, auf daß der Segen über deinem Hause ruhe. 31 Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen! (3. Mose 22.8)

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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18) 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5) 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." (3. Mose 23.34)