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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)

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5. Mose - Kapitel 18

Versorgung der Priester

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer Jehovas und sein Erbteil sollen sie essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Aber er soll kein Erbteil haben inmitten seiner Brüder; Jehova ist sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. - 3 Und dies soll das Recht der Priester sein von seiten des Volkes, von seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind- oder Kleinvieh: Man soll dem Priester die Schulter geben und die Kinnbacken und den rauhen Magen. 4 Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben; 5 denn ihn hat Jehova, dein Gott, erwählt aus allen deinen Stämmen, damit er dastehe, um den Dienst im Namen Jehovas zu verrichten, er und seine Söhne, alle Tage. - 6 Und wenn der Levit kommen wird aus einem deiner Tore, aus ganz Israel, wo er sich aufhält, und er kommt nach aller Lust seiner Seele an den Ort, den Jehova erwählen wird, 7 und verrichtet den Dienst im Namen Jehovas, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor Jehova stehen: 8 so sollen sie zu gleichen Teilen essen, außer dem, was er von seinem väterlichen Eigentum verkauft hat.

Warnung vor Zauberei und Wahrsagerei

9 Wenn du in das Land kommst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du nicht lernen, nach den Greueln dieser Nationen zu tun. 10 Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder Bannsprecher oder Totenbeschwörer oder Wahrsager oder der die Toten befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn ein Greuel für Jehova ist ein jeder, der diese Dinge tut; und um dieser Greuel willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus. 13 Du sollst vollkommen sein gegen Jehova, deinen Gott. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Nationen, die du austreiben wirst, hören auf Zauberer und auf Wahrsager; du aber - nicht also hat Jehova, dein Gott, dir gestattet.

Ankündigung des rechten Propheten

15 Einen Propheten aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern, gleich mir, wird Jehova, dein Gott, dir erwecken; auf ihn sollt ihr hören; (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 nach allem, was du von Jehova, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tage der Versammlung, indem du sprachest: Ich möchte nicht weiter die Stimme Jehovas, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, daß ich nicht sterbe! (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und Jehova sprach zu mir: Gut ist, was sie geredet haben. (5. Mose 5.25) 18 Einen Propheten, gleich dir, will ich ihnen aus der Mitte ihrer Brüder erwecken; und ich will meine Worte in seinen Mund legen, und er wird zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und es wird geschehen, der Mann, der nicht hört auf meine Worte, die er in meinem Namen reden wird, von dem werde ich es fordern. - 20 Doch der Prophet, der sich vermessen wird, in meinem Namen ein Wort zu reden, das ich ihm nicht geboten habe zu reden, oder der im Namen anderer Götter reden wird: Selbiger Prophet soll sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Wie sollen wir das Wort erkennen, das Jehova nicht geredet hat? 22 Wenn der Prophet im Namen Jehovas redet, und das Wort geschieht nicht und trifft nicht ein, so ist das das Wort, welches Jehova nicht geredet hat; mit Vermessenheit hat der Prophet es geredet; du sollst dich nicht vor ihm fürchten.