zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 33

Die Wanderzüge Israels bis zur Ebene Moabs

1 Dies sind die Reisen der Kinder Israel, die unter Mose und Aaron nach ihren Heerscharen aus Ägypten gezogen sind. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug und ihre Tagereisen auf Befehl des HERRN. Folgendes sind ihre Reisen nach ihrem Auszug: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus durch höhere Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 während die Ägypter alle Erstgeburt begruben, welche der HERR unter ihnen geschlagen hatte; auch hatte der HERR an ihren Göttern Gerichte geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkot. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkot und lagerten sich in Etam, welches am Rand der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Von Etam brachen sie auf und wandten sich gegen Pi-Hahirot, welches vor Baal-Zephon liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Pi-Hahirot brachen sie auf und gingen mitten durch das Meer in die Wüste, und reisten drei Tagesreisen weit in die Wüste Etam und lagerten sich bei Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara brachen sie auf und kamen gen Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim brachen sie auf und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Vom Schilfmeer brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin brachen sie auf und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka brachen sie auf und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus brachen sie auf und lagerten sich in Raphidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von der Wüste Sinai brachen sie auf und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34) 17 Von den Lustgräbern brachen sie auf und lagerten sich in Hazerot. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazerot brachen sie auf und lagerten sich in Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma brachen sie auf und lagerten sich in Rimmon-Parez. 20 Von Rimmon-Parez brachen sie auf und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna brachen sie auf und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa brachen sie auf und lagerten sich in Kehelata. 23 Von Kehelata brachen sie auf und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Vom Berge Sapher brachen sie auf und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada brachen sie auf und lagerten sich in Makhelot. 26 Von Makhelot brachen sie auf und lagerten sich in Tahat. 27 Von Tahat brachen sie auf und lagerten sich in Tarach. 28 Von Tarach brachen sie auf und lagerten sich in Mitka. 29 Von Mitka brachen sie auf und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona brachen sie auf und lagerten sich in Moserot. 31 Von Moserot brachen sie auf und lagerten sich in Bnejaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bnejaakan brachen sie auf und lagerten sich in Hor-Hagidgad. 33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbata. (5. Mose 10.7) 34 Von Jothbata brachen sie auf und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch. (4. Mose 20.1) 37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats. 39 Und Aaron war hundertdreiundzwanzig Jahre alt, als er starb auf dem Berge Hor. 40 Da hörte der Kanaaniter, der König zu Arad, welcher gegen Mittag des Landes Kanaan wohnte, daß die Kinder Israel kämen. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf von dem Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon. 43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot. (4. Mose 21.10) 44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Jje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Jje-Abarim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim. 47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Gebirge Abarim, vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim brachen sie auf und lagerten sich in der Ebene der Moabiter am Jordan, gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in der Ebene der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gegangen seid, 52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerbrechen und alle ihre Höhen verwüsten; 53 also sollt ihr das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr es besitzet. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe unter eure Geschlechter teilen. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin einem jeden das Los fällt, das soll er besitzen; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben, so sollen euch die, welche ihr übrigbleiben lasset, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch befehden in dem Lande, darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird es dann geschehen, daß ich euch tun werde, was ich ihnen zu tun gedachte.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)