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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.

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4. Mose - Kapitel 28

Tägliche Opfer, Opfer am Sabbat, Neumond, Passah und am Fest der Erstlinge

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit. (3. Mose 21.6) 3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer. (2. Mose 29.38-42) 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles, (3. Mose 2.1) 6 (ein beständiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova;) 7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamme; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem Jehova spenden. 8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 9 Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer. (Matthäus 12.5) 10 Es ist das Brandopfer des Sabbaths an jedem Sabbath nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. 11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr Jehova ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; (4. Mose 10.10) 12 und zu jedem Farren drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 und zu jedem Lamme je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer. Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres. 15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden. (4. Mose 28.22) 16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova. (3. Mose 23.5) 17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4. Mose 28.25-26) 19 Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder; (4. Mose 28.12) 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. (4. Mose 28.15) 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.15) 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. (4. Mose 28.15) 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) nebst ihren Trankopfern.