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3. Mose - Kapitel 26

Gehorsam bringt Segen

1 Ihr sollt keine Götzen machen, keine gemeißelten Bilder, und sollt euch keine Säulen aufrichten, auch keine Steinbilder setzen in eurem Lande, daß ihr euch davor bücket; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Beobachtet meine Sabbate und verehret mein Heiligtum; ich bin der HERR! (2. Mose 20.8) 3 Werdet ihr nun in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote befolgen und sie tun, 4 so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. (5. Mose 11.14) 5 Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande. (Amos 9.13) 6 Denn ich will Frieden geben im Lande, daß ihr schlafet und euch niemand erschrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen. (Hiob 11.19) 7 Ihr werdet eure Feinde jagen, daß sie vor euch her durchs Schwert fallen. 8 Euer fünf werden hundert jagen, und euer hundert werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen. (5. Mose 32.30) 9 Und ich will mich zu euch wenden und euch wachsen und zunehmen lassen und meinen Bund mit euch aufrechthalten. 10 Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen der Menge des Neuen hinwegtun. 11 Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch nicht verwerfen: 12 und ich will unter euch wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich zerbrach die Stäbe eures Joches und ließ euch aufrecht gehen.

Ungehorsam bringt Fluch

14 Werdet ihr mir aber nicht folgen und nicht alle diese Gebote erfüllen, 15 und werdet ihr meine Satzungen verachten, und wird eure Seele gegen meine Rechte einen Widerwillen haben, daß ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brechet, 16 so will auch ich euch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze, davon die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet eure Saat vergeblich bestellen; denn eure Feinde sollen sie essen. 17 Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, wenn euch niemand jagt. 18 Werdet ihr mir aber daraufhin noch nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal ärger strafen um eurer Sünden willen, 19 daß ich euren harten Stolz breche. Ich will euren Himmel machen wie Eisen und eure Erde wie Erz, (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 daß eure Mühe und Arbeit vergeblich aufgewendet sei, und euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen. 21 Setzet ihr mir aber noch weitern Widerstand entgegen und wollt mir nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden. 22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch euer Kinder berauben und euer Vieh verderben und euer weniger machen, und eure Straßen sollen wüste werden. (2. Könige 2.24) 23 Werdet ihr euch aber dadurch noch nicht züchtigen lassen, sondern mir trotzig begegnen, 24 so will auch ich euch trotzig begegnen und euch siebenfältig schlagen um eurer Sünden willen. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich will ein Racheschwert über euch kommen lassen, eine Bundesrache! Da werdet ihr euch in euren Städten sammeln; ich aber will Pestilenz unter euch senden und euch in eurer Feinde Hand geben. (Jesaja 1.20) 26 Und ich werde euch den Stab des Brotes zerbrechen, daß zehn Weiber euer Brot in einem Ofen backen mögen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden. 27 Werdet ihr aber auch dadurch noch nicht zum Gehorsam gegen mich gebracht, sondern mir trotzig begegnen, 28 so will ich auch euch mit grimmigem Trotz begegnen und euch siebenfältig strafen um eurer Sünden willen, 29 daß ihr eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen müßt! (2. Könige 6.28) 30 Und ich will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen abhauen und eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich will eure Städte öde machen und eure heiligen Städte verwüsten und euren lieblichen Geruch verabscheuen. 32 Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, die darinnen wohnen werden, sich davor entsetzen sollen. 33 Euch aber will ich unter die Heiden zerstreuen und das Schwert hinter euch her ausziehen, daß euer Land zur Wüste und eure Städte zu Ruinen werden. 34 Alsdann wird das Land seine Sabbate genießen, solange es wüste liegt, und ihr in eurer Feinde Land seid. Ja alsdann wird das Land feiern und seine Sabbate genießen dürfen. (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 Solange es wüste liegt, wird es feiern, weil es nicht feiern konnte an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet. 36 Denen aber, die von euch übrigbleiben, will ich das Herz verzagt machen in ihrer Feinde Land, daß ein rauschendes Blatt sie jagen wird; und sie werden davonfliehen, als jage sie ein Schwert, und fallen, ohne daß sie jemand verfolgt. 37 Und sie sollen übereinander fallen; wie vor dem Schwert, obschon sie niemand jagt; und ihr werdet euren Feinden nicht widerstehen können, 38 sondern werdet unter den Heiden umkommen, und eurer Feinde Land wird euch fressen. 39 Welche von euch aber übrigbleiben, die sollen ob ihrer Missetat verschmachten, in eurer Feinde Land; und ob der Missetat ihrer Väter sollen sie verschmachten wie sie.

Verheißung von Gnade und Wiederherstellung für Israel

40 Werden sie aber ihre und ihrer Väter Missetat bekennen samt ihrer Übertretung, womit sie sich an mir vergriffen haben und mir trotzig begegnet sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 weswegen auch ich ihnen widerstand und sie in ihrer Feinde Land brachte; und wird sich alsdann ihr unbeschnittenes Herz demütigen, so daß sie dann ihre Schuld büßen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so will ich gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham, und will des Landes gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate genießen, indem es um ihretwillen wüste liegt, und sie werden ihre Schuld büßen, darum und deswegen, weil sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Jedoch, wenn sie gleich in der Feinde Land sein werden, so will ich sie nicht gar verwerfen und sie nicht also verabscheuen, daß ich sie gar aufreibe oder meinen Bund mit ihnen breche; denn ich, der HERR, bin ihr Gott. 45 Und ich will für sie an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus Ägypten führte vor den Augen der Heiden, daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)