1Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest!(2. Mose 20.16)2Du sollst nicht der Mehrheit folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Mehrheit richten, um zu verdrehen.3Du sollst den Armen nicht beschönigen in seinem Prozeß.(3. Mose 19.15)4Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen.(Lukas 6.27)5Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen!6Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Prozeß.(5. Mose 27.19)7Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht.8Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten.(5. Mose 16.19)(5. Mose 27.25)9Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(2. Mose 22.20)
Sabbatjahr und Sabbat
10Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;(3. Mose 25.1)(5. Mose 15.1)11aber im siebenten sollst du es brach liegen und sich ausruhen lassen, daß sich die Armen deines Volkes davon nähren, und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen; desgleichen sollst du mit deinem Weinberg und Olivengarten tun.12Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erholen.(2. Mose 20.8-11)13Befolget alles, was ich euch befohlen habe, und erwähnet die Namen der fremden Götter nicht; die sollen gar nicht über eure Lippen kommen!(Josua 23.7)
Die drei großen Jahresfeste
14Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern.15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, wie ich dir befohlen habe; denn in demselben bist du aus Ägypten ausgezogen. Man erscheine aber nicht leer vor mir!(2. Mose 12.15)16Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.17Dreimal im Jahr soll alle deine Mannschaft vor dem Herrscher, dem HERRN, erscheinen!18Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen.(2. Mose 12.10)19Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!(2. Mose 22.29)(5. Mose 14.21)(5. Mose 26.1)
Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst
20Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe.(2. Mose 14.19)21Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm.(Jesaja 63.9-10)22Wirst du aber seiner Stimme gehorchen und alles tun, was ich sage, so will ich deine Feinde befehden und deinen Widersachern widerwärtig sein.23Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge,24so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst ihre Säulen niederreißen und sie gänzlich zerstören.(2. Mose 20.5)(3. Mose 18.3)25Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte tun.(2. Mose 15.26)26Es soll keine Kinderlose und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; ich will die Zahl deiner Tage voll machen.27Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen.28Ich will Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreiben.(5. Mose 1.44)(5. Mose 7.20)(Josua 24.12)29Ich will sie aber nicht in einem Jahre vor dir her vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und die wilden Tiere sich nicht zu deinem Schaden vermehren.30Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du zunimmst und das Land ererben kannst.31Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Philistermeer und von der Wüste bis zum Strom Euphrat ; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, daß du sie vor dir her vertreibest.(1. Mose 15.18)32Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen;(2. Mose 34.12)(5. Mose 7.2)33sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden.(Richter 2.3)
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.