zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 19

Die Berufung und Vorbereitung des Volkes

1 Im dritten Monat nach dem Auszug der Kinder Israel aus Ägypten kamen sie an demselben Tag in die Wüste Sinai. 2 Denn sie waren von Raphidim ausgezogen und in die Wüste Sinai gekommen und lagerten sich in der Wüste; Israel lagerte sich daselbst dem Berg gegenüber. 3 Und Mose stieg hinauf zu Gott; denn der HERR rief ihm vom Berge und sprach: Also sollst du zum Hause Jakobs sagen und den Kindern Israel verkündigen: 4 Ihr habt gesehen, was ich den Ägyptern getan, und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch zu mir gebracht habe. (5. Mose 32.11) 5 Werdet ihr nun meiner Stimme Gehör schenken und gehorchen und meinen Bund bewahren, so sollt ihr vor allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn die ganze Erde ist mein; (5. Mose 7.6) 6 ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein! Das sind die Worte, die du den Kindern Israel sagen sollst. (3. Mose 19.2) (1. Petrus 2.9) (Offenbarung 1.6) 7 Mose kam und berief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die der HERR geboten hatte. 8 Da antwortete das ganze Volk miteinander und sprach: Alles, was der HERR gesagt hat, das wollen wir tun! Und Mose überbrachte dem HERRN die Antwort des Volkes. 9 Da sprach der HERR zu Mose: Siehe, ich will in einer dicken Wolke zu dir kommen, daß das Volk meine Worte höre, die ich mit dir rede, und auch dir ewiglich glaube. Und Mose verkündigte dem HERRN die Rede des Volkes. 10 Da sprach der HERR zu Mose: Geh zum Volk und heilige sie heute und morgen; und sie sollen ihre Kleider waschen 11 und bereit sein auf den dritten Tag; denn am dritten Tage wird der HERR vor dem ganzen Volk auf den Berg Sinai herabsteigen. 12 Und mache dem Volke ein Gehege ringsum und sprich zu ihnen: Hütet euch davor, auf den Berg zu steigen und seinen Fuß anzurühren! Denn wer den Berg anrührt, der soll des Todes sterben! (2. Mose 34.3) 13 Niemandes Hand soll ihn anrühren, sonst soll er gesteinigt oder mit einem Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder ein Mensch, so soll er nicht leben. Wenn aber das Horn ertönt, so sollen sie zum Berge kommen. (Hebräer 12.18-20) 14 Mose stieg vom Berg herab zum Volk und heiligte sie. Und sie wuschen ihre Kleider. 15 Und er sprach zum Volk: Seid bereit auf den dritten Tag, keiner nahe sich zum Weibe! (1. Korinther 7.5)

Die Erscheinung des HERRN auf dem Sinai

16 Als nun der dritte Tag kam und es noch frühe war, erhob sich ein Donnern und Blitzen und eine dicke Wolke auf dem Berg und der Ton einer sehr starken Posaune. Da erschrak das ganze Volk, das im Lager war. (Hebräer 12.21) 17 Und Mose führte das Volk aus dem Lager, Gott entgegen, und sie stellten sich unten am Berge auf. 18 Aber der ganze Berg Sinai rauchte davon, daß der HERR im Feuer auf ihn herabstieg. Und sein Rauch ging auf, wie der Rauch eines Schmelzofens, und der ganze Berg erbebte sehr. 19 Und der Ton der Posaune ward je länger je stärker. Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme. (Apostelgeschichte 7.38) 20 Als nun der HERR auf den Berg Sinai, oben auf die Spitze des Berges herabgekommen war, rief er Mose hinauf auf die Spitze des Berges. Und Mose stieg hinauf. 21 Da sprach der HERR zu Mose: Steig hinab und bezeuge dem Volk, daß sie nicht zum HERRN durchbrechen, um zu sehen, und viele von ihnen fallen! 22 Auch die Priester, die dem HERRN nahen, sollen sich heiligen, daß der HERR nicht einen Riß unter ihnen mache. 23 Mose aber sprach zum HERRN: Das Volk kann nicht auf den Berg Sinai steigen, denn du hast uns bezeugt und gesagt: Mache ein Gehege um den Berg und heilige ihn! 24 Der HERR sprach zu ihm: Gehe hin, steige hinab! Darnach sollst du und Aaron mit dir hinaufsteigen; aber die Priester und das Volk sollen nicht durchbrechen, um zum Herrn heraufzusteigen, damit er nicht einen Riß unter ihnen mache! 25 Und Mose stieg zum Volke hinunter und sagte es ihnen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.