zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 19

1 Genau am dritten Neumondstag nach ihrem Auszug aus Ägypten erreichten die Israeliten die Wüste Sinai. 2 Sie waren von Refidim aufgebrochen und schlugen nun ihr Lager in der Wüste dem Berg gegenüber auf. 3 Mose stieg hinauf, um Gott zu begegnen. Da rief ihm Jahwe vom Berg aus zu: "Sage es den Nachkommen Jakobs, rede zu den Israeliten: 4 'Ihr habt gesehen, was ich mit den Ägyptern gemacht habe. Ihr habt erlebt, dass ich euch wie auf Adlersflügeln getragen und bis hierher zu mir gebracht habe. (5. Mose 32.11) 5 Wenn ihr nun auf mich hört und meinen Bund haltet, dann sollt ihr unter allen Völkern mein persönliches Eigentum sein. Denn mir gehört die ganze Erde. (5. Mose 7.6) 6 Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern sein, ein heiliges Volk!' Das sollst du den Israeliten sagen!" (3. Mose 19.2) (1. Petrus 2.9) (Offenbarung 1.6) 7 Da ging Mose zurück und rief die Ältesten des Volkes zusammen. Er legte ihnen vor, was Jahwe ihm aufgetragen hatte. 8 Das ganze Volk war sich einig: "Wir wollen alles tun, was Jahwe gesagt hat!" Mose ging, um Jahwe die Antwort des Volkes zu überbringen. 9 Jahwe sagte zu ihm: "Pass auf! Ich werde in einer dichten Wolke zu dir kommen, damit das Volk es hören kann, wenn ich mit dir rede, und damit sie dir immer glauben." Nun teilte Mose Jahwe die Antwort des Volkes mit. 10 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Volk und sorge dafür, dass sie sich heute und morgen auf die Begegnung mit mir vorbereiten! Sie sollen ihre Kleider waschen, 11 damit sie für den dritten Tag bereit sind. Denn am dritten Tag wird Jahwe vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabsteigen. 12 Du musst das Volk ringsum abgrenzen und ihnen einschärfen: 'Nehmt euch in acht! Steigt nicht auf den Berg, kommt nicht einmal an seinen Fuß!' Jeder, der den Berg antastet, muss getötet werden. (2. Mose 34.3) 13 Keine Hand darf ihn berühren! Und wer es dennoch tut, darf nicht am Leben bleiben! Er muss mit Steinen erschlagen oder mit Pfeilen erschossen werden, ganz egal, ob Mensch oder Tier. Erst wenn das Widderhorn anhaltend dröhnt, dürfen sie auf den Berg steigen." (Hebräer 12.18-20) 14 Mose stieg wieder zum Volk hinunter und ordnete an, dass die Leute ihre Kleider wuschen und sich darauf vorbereiteten, Gott zu begegnen. 15 Er sagte zu ihnen: "Haltet euch für den dritten Tag bereit! Bis dahin darf niemand mit seiner Frau schlafen!" (1. Korinther 7.5) 16 Im Morgengrauen des dritten Tages begann es zu donnern und zu blitzen. Eine schwere Wolke lag auf dem Berg, und das überlaute Dröhnen des Schofar war zu hören. Das Volk im Lager zitterte vor Angst. (Hebräer 12.21) 17 Doch Mose führte es aus dem Lager heraus, Gott entgegen. Am Fuß des Berges stellten sie sich auf. 18 Der ganze Berg Sinai war in dichten Rauch gehüllt, weil Jahwe im Feuer auf ihn herabgekommen war. Rauch stieg von ihm auf wie von einem Schmelzofen. Der ganze Berg wurde von einem gewaltigen Beben geschüttelt. 19 Das Dröhnen des Schofar wurde immer lauter. Mose rief, und Gott antwortete ihm mit Donnerstimme. (Apostelgeschichte 7.38) 20 Dann stieg Jahwe ganz auf den Gipfel des Berges herab und rief Mose zu sich. Mose stieg hinauf. 21 Jahwe sagte zu ihm: "Geh noch einmal zurück und warne das Volk, dass sie ja nicht zu Jahwe durchbrechen, um ihn zu sehen. Sonst würden viele von ihnen den Tod finden. 22 Auch die Priester, die sich Jahwe nähern, müssen sich dafür weihen, sonst ist ihr Leben in Gefahr." 23 Mose sagte zu Jahwe: "Das Volk kann gar nicht auf den Berg Sinai steigen, denn du hast uns ja gewarnt und befohlen, eine Grenze um den Berg zu ziehen und ihn für heilig zu erklären." 24 Doch Jahwe sagte zu ihm: "Geh und steig hinunter! Und komm dann mit Aaron wieder herauf! Aber die Priester und das Volk dürfen nicht durchbrechen, um zu Jahwe hinaufzusteigen, damit er keine Bresche in ihre Linie bricht." 25 Da stieg Mose hinunter und warnte das Volk.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)