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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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5. Mose - Kapitel 14

Verbot heidnischer Trauerbräuche. Reine und unreine Tiere

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte machen, noch euch kahlscheren zwischen euren Augen wegen eines Toten; (3. Mose 19.27-28) 2 denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk, und dich hat der HERR erwählt, daß du ihm ein Volk des Eigentums seiest unter allen Völkern, die auf Erden sind. 3 Du sollst keinen Greuel essen. 4 Das aber ist das Vieh, das ihr essen dürft: Ochsen, Schafe und Ziegen, 5 den Hirsch, die Gazelle, den Damhirsch, den Steinbock, die Antilope, den Auerochs und den Springbock; 6 und alle, welche durchgespaltene, also zwei Klauen haben und auch wiederkäuen, die sollt ihr essen. 7 Doch sollt ihr diese nicht essen von den Wiederkäuern und von denen, die durchgespaltene Hufe haben: das Kamel, den Hasen und den Springhasen; denn wiewohl sie wiederkäuen, haben sie doch nicht durchgespaltene Klauen; sie sollen euch unrein sein. 8 Das Schwein hat zwar durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; es soll euch unrein sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Das ist's aber, was ihr essen dürfet von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, sollt ihr essen. 10 Was aber keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; es soll euch unrein sein. 11 Esset alle reinen Vögel. 12 Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen sollt: der Adler, der Lämmergeier und der Seeadler; 13 die Weihe, der Bussard und die Falkenarten; 14 die ganze Rabenfamilie; 15 der Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 16 das Käuzchen, der Ibis, das Purpurhuhn; 17 der Pelikan, der Schwan und der Reiher; 18 der Storch, die verschiedenen Strandläufer, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten, ihr sollt sie nicht essen. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19)

Der Zehnte

22 Du sollst allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was von deinem Acker kommt, Jahr für Jahr. (3. Mose 27.30) 23 Und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, und an dem Orte, welchen er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, essen den Zehnten deines Korns, deines Mosts, deines Öls und die Erstgeburt von deinen Rindern und Schafen, damit du lernest den HERRN, deinen Gott, fürchten dein Leben lang. (5. Mose 12.18) 24 Wenn dir aber der Weg zu weit ist, und du es nicht hintragen kannst, weil der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst hinsetze, dir zu ferne ist (denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen), 25 so setze es in Geld um und binde das Geld in deine Hand und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele gelüstet, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk, oder was sonst deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27 Den Leviten aber, der in deinen Toren ist, sollst du nicht vergessen; denn er hat weder Teil noch Erbe mit dir. (5. Mose 12.19) 28 Nach Verlauf von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre aussondern und es in deinen Toren lassen. (5. Mose 26.12-15) 29 Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.