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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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5. Mose - Kapitel 16

1 Beachte den Ährenmonat und feiere das Passa für Jahwe, deinen Gott. Denn im Ährenmonat hat Jahwe, dein Gott, dich nachts aus Ägypten herausgeführt. (2. Mose 12.1) 2 Komm an den Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Passaopfer schlachten: ein Schaf, eine Ziege oder ein Rind. 3 Du darfst aber kein Brot dazu essen, das mit Sauerteig zubereitet wurde. Sieben Tage lang sollst du ungesäuerte Brotfladen essen, Brot des Elends, - denn in angstvoller Eile bist du aus dem Land Ägypten ausgezogen - damit du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägypten denkst. 4 Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. 5 Du darfst das Passaopfer nicht an irgendeinem deiner Orte schlachten, die Jahwe, dein Gott, dir gibt. 6 Sondern an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passaopfer schlachten. Das soll am Abend geschehen, beim Untergang der Sonne, zur Zeit deines Auszugs aus Ägypten. 7 Bereite das Fleisch zu und iss es an dem Ort, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. Am nächsten Morgen kannst du nach Hause reisen. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuerte Brotfladen essen. Am siebten Tag ist eine Festversammlung für Jahwe, deinen Gott. Da darfst du keinerlei Arbeit verrichten. 9 Sieben Wochen sollst du vom Beginn der Getreideernte an abzählen, sieben Wochen. 10 Dann sollst du für Jahwe, deinen Gott, das Fest der Wochen feiern. Dabei bringst du ihm eine freiwillige Gabe mit, je nachdem, wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du mit deinen Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. Das soll an dem Ort geschehen, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten warst, richte dich nach diesen Weisungen und halte sie ein. (5. Mose 5.15) 13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn Getreideernte und Weinlese beendet sind. 14 Als Freudenfest sollst du es begehen mit deinen Söhnen und Töchtern, deinen Sklaven und Sklavinnen, dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe in deinem Wohnort. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, das Fest feiern und zwar an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem Ertrag und der Arbeit deiner Hände, sodass du dich der Freude überlassen kannst. 16 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den Jahwe auswählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Aber man soll nicht mit leeren Händen vor Jahwe erscheinen. 17 Jeder bringe das mit, was er geben kann, je nachdem, wie Jahwe ihn gesegnet hat. 18 In allen deinen Ortschaften in jedem deiner Stämme sollst du Richter und Aufseher einsetzen. Sie sollen dem Volk mit gerechtem Urteil Recht sprechen. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen, die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk annehmen, denn Bestechung macht weise Leute blind und verdreht die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Du sollst der Gerechtigkeit und nur der Gerechtigkeit folgen, damit du am Leben bleibst und das Land in Besitz nimmst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 21 Neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichten wirst, darfst du keinen Aschera-Pfahl aufstellen und auch keinen Baum pflanzen. (5. Mose 7.5) 22 Du darfst dir keine Gedenksteine aufrichten, denn Jahwe, dein Gott, hasst das. (3. Mose 26.1)