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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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5. Mose - Kapitel 2

Wanderung und Auseinandersetzungen in der Wüste

1 Darnach wandten wir uns und brachen auf nach der Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir gesagt hatte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und der HERR sprach zu mir also: 3 Ihr habt nun lange genug dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Mitternacht! 4 Und gebiete dem Volk und sprich: Ihr werdet durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau ziehen, welche in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten, aber nehmt euch wohl in acht, (4. Mose 20.14) 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch von ihrem Lande nicht einen Fußbreit geben; denn ich habe das Gebirge Seir dem Esau erblich zu besitzen gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Ihr sollt die Speise, die ihr esset, um Geld von ihnen kaufen, und ihr sollt das Wasser, das ihr trinket, um Geld von ihnen kaufen; 7 denn der HERR, dein Gott, hat dich in allen Werken deiner Hände gesegnet. Er hat achtgehabt auf deine Reisen durch diese große Wüste; und der HERR, dein Gott, ist diese vierzig Jahre bei dir gewesen, so daß dir nichts gemangelt hat. 8 Als wir dann aber an unsern Brüdern, den Kindern Esau, die in Seir wohnen, vorüberzogen, auf dem Wege durch die Ebene von Elat und von Ezjon-Geber, wandten wir uns und betraten den Weg nach der Steppe Moab. 9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst die Moabiter nicht befehden, noch zum Streite reizen; denn ich will dir ihr Land nicht zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.37) 10 (Die Emiter haben vor Zeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter; (5. Mose 1.28) 11 sie wurden auch zu den Rephaitern gerechnet wie die Enakiter, und die Moabiter hießen sie Emiter. 12 In Seir aber wohnten vor Zeiten die Horiter; aber die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihm der HERR gab.) (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 So macht euch nun auf und zieht über den Bach Sared! Und wir zogen über den Bach Sared. (4. Mose 21.12) 14 Die Zeit unserer Wanderung, von Kadesch-Barnea an bis zur Überschreitung des Baches Sared, betrug achtunddreißig Jahre, bis alle Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben waren, wie der HERR ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Die Hand des HERRN war auch wider sie gewesen; daß sie im Lande umkamen, bis sie völlig aufgerieben waren. 16 Als nun alle diese Kriegsleute aufgerieben und gestorben waren inmitten des Volkes, 17 da redete der HERR zu mir und sprach: 18 Du kommst heute an der Grenze der Moabiter bei Ar vorüber (4. Mose 21.13) 19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.38) 20 (Auch dieses gilt für ein Land der Rephaiter, und es haben auch vor Zeiten Rephaiter darin gewohnt; und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter. Und der HERR vertilgte sie vor ihnen, und ließ die Ammoniter dieselben vertreiben, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnten, 22 wie er getan hat mit den Kindern Esau, die in Seir wohnen, als er die Horiter vor ihnen vertilgte und sie ihr Land einnehmen ließ, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnen bis auf diesen Tag. 23 Und wie es den Avvitern erging, die in Dörfern bis gen Gaza wohnten; die Kaphtoriter, welche von Kaphtor ausgezogen waren, vertilgten sie und wohnten daselbst an ihrer Statt.) (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 So macht euch nun auf, zieht aus und überschreitet den Bach Arnon! Siehe, ich habe Sihon, den König zu Hesbon, den Amoriter, samt seinem Land in deine Hand gegeben: hebe an einzunehmen und fange den Krieg gegen ihn an! 25 Von diesem heutigen Tage an will ich Furcht und Schrecken vor dir auf das Angesicht der Völker unter dem ganzen Himmel legen, daß, wenn sie von dir hören, sie erzittern und sich vor dir ängstigen sollen!

Die Eroberung des Landes von Sihon, dem König der Amoriter

26 Da sandte ich Boten aus der östlichen Wüste zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit einer Friedensbotschaft und ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 Ich will durch dein Land ziehen und will dabei der Straße folgen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 28 Du sollst mir Speise um Geld verkaufen, daß ich esse; und du sollst mir Wasser um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchziehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen; bis ich über den Jordan ins Land komme, das der HERR, unser Gott, uns geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durch sein Land ziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, hatte seinen Geist hartnäckig gemacht und sein Herz verbittert, daß er ihn in deine Hand gebe, wie es heute der Fall ist. 31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, Sihon samt seinem Lande vor dir hinzugeben; hebe an sein Land einzunehmen und es zu besitzen! 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und sein ganzes Volk, zum Streit bei Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn vor uns hin, daß wir ihn samt seinem Sohne und seinem ganzen Volke schlugen. 34 Und wir gewannen zu der Zeit alle seine Städte, Männer, Weiber und Kinder, und ließen niemand übrigbleiben. 35 Nur das Vieh raubten wir für uns, und die Beute von den Städten, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, die am Ufer des Arnon liegt, und von der Stadt im Tale bis gen Gilead war uns keine Stadt zu fest; der HERR, unser Gott, gab alles vor uns hin. 37 Aber zu dem Lande der Kinder Ammon, zu allem, was am Jabbok liegt, kamst du nicht, auch nicht zu den Städten auf dem Gebirge, noch zu irgend etwas von dem, was uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.