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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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4. Mose - Kapitel 33

Die Wanderzüge Israels bis zur Ebene Moabs

1 Dies sind die Reisen der Kinder Israel, die unter Mose und Aaron nach ihren Heerscharen aus Ägypten gezogen sind. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug und ihre Tagereisen auf Befehl des HERRN. Folgendes sind ihre Reisen nach ihrem Auszug: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus durch höhere Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 während die Ägypter alle Erstgeburt begruben, welche der HERR unter ihnen geschlagen hatte; auch hatte der HERR an ihren Göttern Gerichte geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkot. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkot und lagerten sich in Etam, welches am Rand der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Von Etam brachen sie auf und wandten sich gegen Pi-Hahirot, welches vor Baal-Zephon liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Pi-Hahirot brachen sie auf und gingen mitten durch das Meer in die Wüste, und reisten drei Tagesreisen weit in die Wüste Etam und lagerten sich bei Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara brachen sie auf und kamen gen Elim, wo zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen waren, und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim brachen sie auf und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Vom Schilfmeer brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin brachen sie auf und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka brachen sie auf und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus brachen sie auf und lagerten sich in Raphidim; daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von der Wüste Sinai brachen sie auf und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34) 17 Von den Lustgräbern brachen sie auf und lagerten sich in Hazerot. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazerot brachen sie auf und lagerten sich in Ritma. (4. Mose 12.16) 19 Von Ritma brachen sie auf und lagerten sich in Rimmon-Parez. 20 Von Rimmon-Parez brachen sie auf und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna brachen sie auf und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa brachen sie auf und lagerten sich in Kehelata. 23 Von Kehelata brachen sie auf und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Vom Berge Sapher brachen sie auf und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada brachen sie auf und lagerten sich in Makhelot. 26 Von Makhelot brachen sie auf und lagerten sich in Tahat. 27 Von Tahat brachen sie auf und lagerten sich in Tarach. 28 Von Tarach brachen sie auf und lagerten sich in Mitka. 29 Von Mitka brachen sie auf und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona brachen sie auf und lagerten sich in Moserot. 31 Von Moserot brachen sie auf und lagerten sich in Bnejaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bnejaakan brachen sie auf und lagerten sich in Hor-Hagidgad. 33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbata. (5. Mose 10.7) 34 Von Jothbata brachen sie auf und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch. (4. Mose 20.1) 37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des HERRN, und starb daselbst im vierzigsten Jahre des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland, am ersten Tage des fünften Monats. 39 Und Aaron war hundertdreiundzwanzig Jahre alt, als er starb auf dem Berge Hor. 40 Da hörte der Kanaaniter, der König zu Arad, welcher gegen Mittag des Landes Kanaan wohnte, daß die Kinder Israel kämen. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf von dem Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon. 43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot. (4. Mose 21.10) 44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Jje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Von Jje-Abarim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim. 47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Gebirge Abarim, vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Vom Gebirge Abarim brachen sie auf und lagerten sich in der Ebene der Moabiter am Jordan, gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in der Ebene der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gegangen seid, 52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerbrechen und alle ihre Höhen verwüsten; 53 also sollt ihr das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr es besitzet. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbe unter eure Geschlechter teilen. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin einem jeden das Los fällt, das soll er besitzen; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben, so sollen euch die, welche ihr übrigbleiben lasset, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch befehden in dem Lande, darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird es dann geschehen, daß ich euch tun werde, was ich ihnen zu tun gedachte.