zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 6

Gesetz vom Brandopfer und Speisopfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort. (3. Mose 4.12) 5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern. 6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen. 7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer der Söhne Aarons soll es vor Jehova darbringen vor dem Altar. (3. Mose 2.1) 8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch, sein Gedächtnisteil für Jehova. 9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen. 10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 11 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen: ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern Jehovas. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.

Einweihungsopfer der Priester

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie Jehova darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend. 14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jehova. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jehova ganz geräuchert werden. 16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.

Gesetz des Sündopfers

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jehova: hochheilig ist es. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft. 20 Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiligem Orte. 21 Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird, so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen: hochheilig ist es. 23 Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.