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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Mose - Kapitel 25

Heiligtum: Freiwillige Gaben

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel, daß sie mir ein Hebopfer bringen; von einem jeden, der willigen Herzens ist, sollt ihr mein Hebopfer nehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Und dies ist das Hebopfer, das ihr von ihnen nehmen sollt: Gold und Silber und Erz, 4 und blauer und roter Purpur und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar, 5 und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle und Akazienholz; 6 Öl zum Licht, Gewürze zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk; 7 Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich in ihrer Mitte wohne. 9 Nach allem, was ich dir zeige, das Muster der Wohnung und das Muster aller ihrer Geräte, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Heiligtum: Bundeslade mit Deckplatte

10 Und sie sollen eine Lade von Akazienholz machen: zwei und eine halbe Elle ihre Länge, und eine und eine halbe Elle ihre Breite, und eine und eine halbe Elle ihre Höhe. 11 Und du sollst sie überziehen mit reinem Golde: inwendig und auswendig sollst du sie überziehen; und mache einen goldenen Kranz daran ringsum. 12 Und gieße für dieselbe vier Ringe von Gold und setze sie an ihre vier Ecken, und zwar zwei Ringe an ihrer einen Seite und zwei Ringe an ihrer anderen Seite. 13 Und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold. 14 Und bringe die Stangen in die Ringe an den Seiten der Lade, um die Lade mit denselben zu tragen. 15 Die Stangen sollen in den Ringen der Lade sein, sie sollen nicht daraus entfernt werden. 16 Und lege in die Lade das Zeugnis, das ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Und mache einen Deckel von reinem Golde: zwei und eine halbe Elle seine Länge, und eine und eine halbe Elle seine Breite. (Hebräer 4.16) 18 Und mache zwei Cherubim von Gold; in getriebener Arbeit sollst du sie machen an beiden Enden des Deckels; 19 und mache einen Cherub an dem Ende der einen Seite und einen Cherub an dem Ende der anderen Seite; aus dem Deckel sollt ihr die Cherubim machen an seinen beiden Enden. 20 Und die Cherubim sollen die Flügel nach oben ausbreiten, den Deckel mit ihren Flügeln überdeckend, und ihre Angesichter einander gegenüber; die Angesichter der Cherubim sollen gegen den Deckel gerichtet sein. 21 Und lege den Deckel oben über die Lade; und in die Lade sollst du das Zeugnis legen, das ich dir geben werde. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Und daselbst werde ich mit dir zusammenkommen und von dem Deckel herab, zwischen den zwei Cherubim hervor, die auf der Lade des Zeugnisses sind, alles zu dir reden, was ich dir an die Kinder Israel gebieten werde. (4. Mose 7.89)

Heiligtum: Schaubrottisch

23 Und du sollst einen Tisch von Akazienholz machen: zwei Ellen seine Länge, und eine Elle seine Breite, und eine und eine halbe Elle seine Höhe. 24 Und überziehe ihn mit reinem Golde und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum. 25 Und mache ihm eine Leiste, eine Handbreit, ringsum, und mache einen Kranz von Gold an seine Leiste ringsum. 26 Und mache ihm vier Ringe von Gold und setze die Ringe an die vier Ecken, die an seinen vier Füßen sind. 27 Dicht bei der Leiste sollen die Ringe sein, zu Behältern für die Stangen, um den Tisch zu tragen. 28 Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, und der Tisch soll daran getragen werden. 29 Und mache seine Schüsseln und seine Schalen und seine Kannen und seine Spendschalen, mit welchen das Trankopfer ausgegossen wird; von reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und auf den Tisch sollst du Schaubrote legen vor meinem Angesicht beständig. (3. Mose 24.5-6)

Heiligtum: Leuchter

31 Und du sollst einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, sein Fuß und sein Schaft; seine Kelche, seine Knäufe und seine Blumen sollen aus ihm sein. 32 Und sechs Arme sollen von seinen Seiten ausgehen: drei Arme des Leuchters aus seiner einen Seite und drei Arme des Leuchters aus seiner anderen Seite. 33 Drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem einen Arme: Knauf und Blume; und drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem anderen Arme: Knauf und Blume; also für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 34 Und an dem Leuchter vier Kelche, mandelblütenförmig: seine Knäufe und seine Blumen; 35 und zwar ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 36 Ihre Knäufe und ihre Arme sollen aus ihm sein; der ganze Leuchter eine getriebene Arbeit, von reinem Golde. 37 Und du sollst seine sieben Lampen machen; und man soll seine Lampen anzünden, so daß sie gerade vor ihm hin scheinen; 38 und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe von reinem Golde. 39 Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und sieh zu, daß du sie nach ihrem Muster machest, welches dir auf dem Berge gezeigt worden ist. (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)