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4. Mose - Kapitel 27

Gesetz für Erbtöchter

1 Und es nahten herzu die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, von den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs; und dies waren die Namen seiner Töchter: Machla, Noa und Chogla und Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 Und sie traten vor Mose und vor Eleasar, den Priester, und vor die Fürsten und die ganze Gemeinde an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben; er war aber nicht unter der Rotte derer, die sich in der Rotte Korahs wider Jehova zusammenrotteten, sondern er ist in seiner Sünde gestorben; und er hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll der Name unseres Vaters abgeschnitten werden aus der Mitte seines Geschlechts, weil er keinen Sohn hat? Gib uns ein Eigentum unter den Brüdern unseres Vaters! 5 Und Mose brachte ihre Rechtssache vor Jehova. (3. Mose 24.12) 6 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads reden recht; du sollst ihnen sicherlich ein Erbbesitztum unter den Brüdern ihres Vaters geben, und sollst das Erbteil ihres Vaters auf sie übergehen lassen. 8 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn ein Mann stirbt und keinen Sohn hat, so sollt ihr sein Erbteil auf seine Tochter übergehen lassen. 9 Und wenn er keine Tochter hat, so sollt ihr sein Erbteil seinen Brüdern geben. 10 Und wenn er keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil den Brüdern seines Vaters geben. 11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. - Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat.

Josuas Einsetzung als Nachfolger Moses

12 Und Jehova sprach zu Mose: Steige auf dieses Gebirge Abarim und sieh das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe. (5. Mose 32.48-49) 13 Und hast du es gesehen, so wirst auch du zu deinen Völkern versammelt werden, so wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist; (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr in der Wüste Zin, beim Hadern der Gemeinde, widerspenstig gewesen seid gegen meinen Befehl, mich durch das Wasser vor ihren Augen zu heiligen. (Das ist das Haderwasser von Kades in der Wüste Zin.) (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete zu Jehova und sprach: 16 Es bestelle Jehova, der Gott der Geister alles Fleisches, einen Mann über die Gemeinde, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her aus- und einziehe, und der sie aus- und einführe; damit die Gemeinde Jehovas nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben. (Matthäus 9.36) 18 Und Jehova sprach zu Mose: Nimm dir Josua, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hand auf ihn; (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde, und gib ihm Befehl vor ihren Augen, 20 und lege von deiner Würde auf ihn, damit die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorche. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten, und der soll für ihn das Urteil der Urim vor Jehova befragen: nach seinem Befehle sollen sie ausziehen, und nach seinem Befehle sollen sie einziehen, er und alle Kinder Israel mit ihm, ja, die ganze Gemeinde. (2. Mose 28.30) 22 Und Mose tat, so wie Jehova ihm geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde, 23 und er legte seine Hände auf ihn und gab ihm Befehl, so wie Jehova durch Mose geredet hatte.

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.