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4. Mose - Kapitel 2

Lagerordnung

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder bei seinem Panier, bei den Zeichen ihrer Vaterhäuser; dem Zelte der Zusammenkunft gegenüber sollen sie sich ringsum lagern. (4. Mose 1.1) 3 Und zwar die gegen Osten, gegen Sonnenaufgang Lagernden: das Panier des Lagers Judas, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Judas, Nachschon, der Sohn Amminadabs; 4 und sein Heer und ihre Gemusterten, 74600. 5 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Issaschar; und der Fürst der Söhne Issaschars, Nethaneel, der Sohn Zuars; 6 und sein Heer und dessen Gemusterte, 54400. 7 Der Stamm Sebulon; und der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons; 8 und sein Heer und dessen Gemusterte, 57400. 9 Alle Gemusterten vom Lager Judas: 186400, nach ihren Heeren; sie sollen zuerst aufbrechen. 10 Das Panier des Lagers Rubens gegen Süden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs; 11 und sein Heer und dessen Gemusterte, 46500. 12 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Simeon; und der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 13 und sein Heer und ihre Gemusterten, 59300. 14 Und der Stamm Gad; und der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Reghuels; 15 und sein Heer und ihre Gemusterten, 45650 16 Alle Gemusterten vom Lager Rubens: 151450 nach ihren Heeren; und als die zweiten sollen sie aufbrechen. 17 Und dann soll das Zelt der Zusammenkunft aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der Lager; so wie sie lagern, also sollen sie aufbrechen, ein jeder an seiner Stelle, nach ihren Panieren. 18 Das Panier des Lagers Ephraims, nach ihren Heeren, gegen Westen; und der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds; 19 und sein Heer und ihre Gemusterten, 40500. 20 Und neben ihm der Stamm Manasse; und der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 und sein Heer und ihre Gemusterten, 32200. 22 Und der Stamm Benjamin; und der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis; 23 und sein Heer und ihre Gemusterten, 35400. 24 Alle Gemusterten vom Lager Ephraims: 108100, nach ihren Heeren; und als die dritten sollen sie aufbrechen. 25 Das Panier des Lagers Dans gegen Norden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais; 26 und sein Heer und ihre Gemusterten, 62700. 27 Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Aser; und der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans; 28 und sein Heer und ihre Gemusterten, 41500. 29 Und der Stamm Naphtali; und der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans; 30 und sein Heer und ihre Gemusterten, 53400. 31 Alle Gemusterten vom Lager Dans: 157600; sie sollen zuletzt aufbrechen nach ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern. Alle Gemusterten der Lager, nach ihren Heeren, waren 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte: also lagerten sie sich nach ihren Panieren, und also brachen sie auf, ein jeder nach seinen Geschlechtern, nach seinem Vaterhause. (4. Mose 2.2)

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.