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3. Mose - Kapitel 26

Segen und Fluch

1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und sollt euch kein geschnitztes Bild und keine Bildsäule aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Lande setzen, um euch davor niederzubeugen; denn ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und sie tut, 4 so werde ich eure Regen geben zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht geben; (5. Mose 11.14) 5 und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen. (Amos 9.13) 6 Und ich werde Frieden im Lande geben, daß ihr euch niederleget und niemand sei, der euch aufschreckt; und ich werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen, und das Schwert wird nicht durch euer Land gehen. (Hiob 11.19) 7 Und ihr werdet eure Feinde jagen, und sie werden vor euch fallen durchs Schwert; 8 und fünf von euch werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch fallen durchs Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Und ich werde mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten; 10 und ihr werdet das altgewordene Alte essen, und das Alte wegräumen vor dem Neuen. 11 Und ich werde meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht verabscheuen; 12 und ich werde in eurer Mitte wandeln und werde euer Gott sein und ihr werdet mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht wandeln lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorchet und nicht alle diese Gebote tut, 15 und wenn ihr meine Satzungen verachtet, und eure Seele meine Rechte verabscheut, so daß ihr nicht alle meine Gebote tut, und daß ihr meinen Bund brechet, 16 so werde auch ich euch dieses tun: Ich werde Schrecken über euch bestellen, Schwindsucht und Fieberglut, welche machen werden, daß die Augen erlöschen und die Seele verschmachtet; und ihr werdet vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden ihn verzehren; 17 und ich werde mein Angesicht wider euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und eure Hasser werden über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl niemand euch jagt. 18 Und wenn ihr auf dieses hin mir nicht gehorchet, so werde ich euch siebenmal mehr züchtigen wegen eurer Sünden. 19 Und ich werde euren starren Hochmut brechen, und werde euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde wie Erz; (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht nicht geben. 21 Und wenn ihr mir entgegen wandelt und mir nicht gehorchen wollt, so werde ich euch noch siebenmal mehr schlagen, nach euren Sünden. 22 Und ich werde das Getier des Feldes unter euch senden, daß es euch eurer Kinder beraube und euer Vieh ausrotte und euer weniger mache; und eure Straßen sollen öde werden. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch durch dieses nicht von mir zurechtweisen laßt und mir entgegen wandelt, 24 so werde auch ich euch entgegen wandeln, und auch ich werde euch siebenfach schlagen wegen eurer Sünden. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich werde das Schwert über euch bringen, das die Rache des Bundes vollzieht; und ziehet ihr euch in eure Städte zurück, so werde ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die Hand des Feindes gegeben werden. (Jesaja 1.20) 26 Indem ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, werden zehn Weiber euer Brot backen in einem Ofen, und sie werden euch das Brot zurückgeben nach dem Gewicht; und ihr werdet essen und nicht satt werden. 27 Und wenn ihr bei alledem mir nicht gehorchet und mir entgegen wandelt, 28 so werde auch ich euch entgegen wandeln im Grimm, und werde euch siebenfach züchtigen wegen eurer Sünden. 29 Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen. (2. Könige 6.28) 30 Und ich werde eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen ausrotten und werde eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich werde eure Städte zur Öde machen und eure Heiligtümer verwüsten, und werde euren lieblichen Geruch nicht riechen. 32 Und ich werde das Land verwüsten, daß eure Feinde, die darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen. 33 Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter euch her; und euer Land wird eine Wüste sein und eure Städte eine Öde. 34 Dann wird das Land seine Sabbathe genießen alle die Tage seiner Verwüstung, während ihr im Lande eurer Feinde seid; dann wird das Land ruhen und seine Sabbathe genießen; (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 alle die Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihr darin wohntet. 36 Und die Übriggebliebenen von euch, in ihr Herz werde ich Feigheit bringen in den Ländern ihrer Feinde: Und es wird sie jagen das Rauschen eines verwehten Blattes, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwerte flieht, und fallen, obwohl niemand sie jagt; 37 und sie werden einer über den anderen hinstürzen, wie vor dem Schwerte, obwohl niemand sie jagt; und ihr werdet nicht standhalten können vor euren Feinden. 38 Und ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Und die Übriggebliebenen von euch werden in den Ländern eurer Feinde hinschwinden in ihrer Ungerechtigkeit, und auch in den Ungerechtigkeiten ihrer Väter mit ihnen hinschwinden. 40 Und sie werden ihre Ungerechtigkeit bekennen und die Ungerechtigkeit ihrer Väter infolge ihrer Treulosigkeit, die sie gegen mich begangen haben, und auch daß, weil sie mir entgegen gewandelt sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 auch ich ihnen entgegen wandelte und sie in das Land ihrer Feinde brachte. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes Herz sich demütigt und sie dann die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken; und auch meines Bundes mit Isaak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es wird seine Sabbathe genießen, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, darum, ja darum, daß sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Lande ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht verachten und sie nicht verabscheuen, ihnen den Garaus zu machen, meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin Jehova, ihr Gott. 45 Und ich werde ihnen meines Bundes mit den Vorfahren gedenken, die ich aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jehova. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)