1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig.(2. Mose 27.20)3Außerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelte der Zusammenkunft, soll Aaron sie zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova beständig: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern.4Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen beständig vor Jehova zurichten.5Und du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei Zehnteln soll ein Kuchen sein.6Und du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor Jehova.(2. Mose 25.30)7Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brote zum Gedächtnis sein, ein Feueropfer dem Jehova.8Sabbathtag für Sabbathtag soll es beständig vor Jehova zurichten: ein ewiger Bund von seiten der Kinder Israel.9Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es essen an heiligem Orte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas soll es ihm gehören: eine ewige Satzung.
Gesetz über Gotteslästerung, Totschlag und Körperverletzung
10Und der Sohn eines israelitischen Weibes - er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes - ging aus unter die Kinder Israel; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager.11Und der Sohn des israelitischen Weibes lästerte den Namen Jehovas und fluchte ihm; und sie brachten ihn zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.(3. Mose 24.16)12Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem Munde Jehovas beschieden werde.(4. Mose 15.34)13Und Jehova redete zu Mose und sprach:14Führe den Flucher außerhalb des Lagers; und alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.15Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen.16Und wer den Namen Jehovas lästert, soll gewißlich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremdling, so der Eingeborene: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden.(2. Mose 20.7)(Matthäus 26.65)17Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden.(2. Mose 21.12)18Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben.19Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:(2. Mose 21.23-25)20Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden.21Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden.22Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. -(2. Mose 12.49)(3. Mose 19.34)23Und Mose redete zu den Kindern Israel, und sie führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Kinder Israel taten, wie Jehova dem Mose geboten hatte.(4. Mose 15.36)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2)(3. Mose 15.16)5oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25)7Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30)9So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt!10Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen.14Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16)15Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!"(3. Mose 22.9)17 Jahwe sagte zu Mose: 18"Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21)(5. Mose 17.1)(Maleachi 1.8)21Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen."26Jahwe sagte zu Mose: 27"Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29)28Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7)29Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15)31Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9)(3. Mose 22.16)33und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"