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2. Mose - Kapitel 24

Bundesschließung am Sinai

1 Und er sprach zu Mose: Steige zu Jehova herauf, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne. (4. Mose 11.16) 2 Und Mose allein nahe sich zu Jehova; sie aber sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihm heraufsteigen. 3 Und Mose kam und erzählte dem Volke alle Worte Jehovas und alle Rechte; und das ganze Volk antwortete mit einer Stimme und sprach: Alle Worte, die Jehova geredet hat, wollen wir tun. (2. Mose 19.8) 4 Und Mose schrieb alle Worte Jehovas nieder. Und er machte sich des Morgens früh auf und baute einen Altar unten am Berge und zwölf Denksteine nach den zwölf Stämmen Israels. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Und er sandte Jünglinge der Kinder Israel hin, und sie opferten Brandopfer und schlachteten Friedensopfer von Farren dem Jehova. (2. Mose 3.12) 6 Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und tat es in Schalen, und die Hälfte des Blutes sprengte er an den Altar. 7 Und er nahm das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes; und sie sprachen: Alles, was Jehova geredet hat, wollen wir tun und gehorchen. (2. Mose 24.4) 8 Und Mose nahm das Blut und sprengte es auf das Volk und sprach: Siehe, das Blut des Bundes, den Jehova mit euch gemacht hat über alle diese Worte. (Hebräer 9.19-22)

Priester und Älteste auf dem Sinai vor Gott

9 Und es stiegen hinauf Mose und Aaron, Nadab und Abihu, und siebzig von den Ältesten Israels; 10 und sie sahen den Gott Israels; und unter seinen Füßen war es wie ein Werk von Saphirplatten und wie der Himmel selbst an Klarheit. (Hesekiel 1.26) 11 Und er streckte seine Hand nicht aus gegen die Edlen der Kinder Israel; und sie schauten Gott und aßen und tranken. (2. Mose 33.20-23)

Mose auf dem Berg zum Empfang der Gesetzestafeln

12 Und Jehova sprach zu Mose: Steige zu mir herauf auf den Berg und sei daselbst; und ich werde dir die steinernen Tafeln geben und das Gesetz und das Gebot, das ich geschrieben habe, um sie zu belehren. (2. Mose 31.18) 13 Und Mose machte sich auf mit Josua, seinem Diener, und Mose stieg auf den Berg Gottes. 14 Und er sprach zu den Ältesten: Wartet hier auf uns, bis wir zu euch zurückkehren; und siehe, Aaron und Hur sind bei euch: wer irgend eine Sache hat, trete vor sie. 15 Und Mose stieg auf den Berg, und die Wolke bedeckte den Berg. 16 Und die Herrlichkeit Jehovas ruhte auf dem Berge Sinai, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage; und am siebten Tage rief er Mose aus der Mitte der Wolke. (2. Mose 16.10) 17 Und das Ansehen der Herrlichkeit Jehovas war wie ein verzehrendes Feuer auf dem Gipfel des Berges vor den Augen der Kinder Israel. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Und Mose ging mitten in die Wolke hinein und stieg auf den Berg; und Mose war auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte. (2. Mose 34.28)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)