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2. Mose - Kapitel 19

Israel am Sinai - Vorbereitung auf die Gesetzgebung

1 Im dritten Monat nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, an diesem selbigen Tage kamen sie in die Wüste Sinai: 2 Sie brachen auf von Rephidim und kamen in die Wüste Sinai und lagerten sich in der Wüste; und Israel lagerte sich daselbst dem Berge gegenüber. 3 Und Mose stieg hinauf zu Gott; und Jehova rief ihm vom Berge zu und sprach: So sollst du zum Hause Jakob sprechen und den Kindern Israel kundtun: 4 Ihr habt gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe, wie ich euch getragen auf Adlers Flügeln und euch zu mir gebracht habe. (5. Mose 32.11) 5 Und nun, wenn ihr fleißig auf meine Stimme hören und meinen Bund halten werdet, so sollt ihr mein Eigentum sein aus allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein; (5. Mose 7.6) 6 und ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und eine heilige Nation sein. Das sind die Worte, die du zu den Kindern Israel reden sollst. (3. Mose 19.2) (1. Petrus 2.9) (Offenbarung 1.6) 7 Und Mose kam und rief die Ältesten des Volkes und legte ihnen alle diese Worte vor, die Jehova ihm geboten hatte. 8 Da antwortete das ganze Volk insgesamt und sprach: Alles, was Jehova geredet hat, wollen wir tun! Und Mose brachte die Worte des Volkes zu Jehova zurück. 9 Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, ich werde zu dir kommen im Dunkel des Gewölks, damit das Volk höre, wenn ich mit dir rede, und dir auch glaube ewiglich. Und Mose tat Jehova die Worte des Volkes kund. 10 Und Jehova sprach zu Mose: Gehe zum Volke und heilige sie heute und morgen, und daß sie ihre Kleider waschen; 11 und sie seien bereit auf den dritten Tag; denn am dritten Tage wird Jehova vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabsteigen. 12 Und mache eine Grenze um das Volk ringsum und sprich: Hütet euch, auf den Berg zu steigen und sein Äußerstes anzurühren; alles, was den Berg anrührt, soll gewißlich getötet werden (2. Mose 34.3) 13 - keine Hand soll ihn anrühren - denn es soll gewißlich gesteinigt oder erschossen werden; ob Vieh oder Mensch, es darf nicht leben. Wenn das Lärmhorn anhaltend ertönt, sollen sie gegen den Berg hinansteigen. (Hebräer 12.18-20) 14 Und Mose stieg vom Berge zu dem Volke hinab; und er heiligte das Volk, und sie wuschen ihre Kleider. 15 Und er sprach zu dem Volke: Seid bereit auf den dritten Tag; nahet nicht zum Weibe. (1. Korinther 7.5) 16 Und es geschah am dritten Tage, als es Morgen war, da waren Donner und Blitze und eine schwere Wolke auf dem Berge und ein sehr starker Posaunenschall; und das ganze Volk zitterte, das im Lager war. (Hebräer 12.21) 17 Und Mose führte das Volk aus dem Lager hinaus, Gott entgegen; und sie stellten sich auf am Fuße des Berges. 18 Und der ganze Berg Sinai rauchte, darum, daß Jehova auf ihn herabstieg im Feuer; und sein Rauch stieg auf, wie der Rauch eines Schmelzofens, und der ganze Berg bebte sehr. 19 Und der Posaunenschall wurde fort und fort stärker; Mose redete, und Gott antwortete ihm mit einer Stimme. (Apostelgeschichte 7.38) 20 Und Jehova stieg auf den Berg Sinai herab, auf den Gipfel des Berges; und Jehova rief Mose auf den Gipfel des Berges, und Mose stieg hinauf. 21 Und Jehova sprach zu Mose: Steige hinab, warne das Volk, daß sie nicht zu Jehova durchbrechen, um zu schauen, und viele von ihnen fallen. 22 Und auch die Priester, die zu Jehova nahen, sollen sich heiligen, daß Jehova nicht in sie einbreche. 23 Und Mose sprach zu Jehova: Das Volk wird den Berg Sinai nicht ersteigen können; denn du hast uns ja gewarnt und gesagt: Mache eine Grenze um den Berg und heilige ihn. 24 Und Jehova sprach zu ihm: Gehe, steige hinab, und du sollst heraufkommen, du und Aaron mit dir; aber die Priester und das Volk sollen nicht durchbrechen, um zu Jehova hinaufzusteigen, daß er nicht in sie einbreche. 25 Da stieg Mose zu dem Volke hinab und sagte es ihnen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)