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2. Mose - Kapitel 18

Jitros Besuch bei Mose

1 Und Jethro, der Priester von Midian, der Schwiegervater Moses, hörte alles, was Gott an Mose und an Israel, seinem Volke, getan, daß Jehova Israel aus Ägypten herausgeführt hatte. (2. Mose 3.1) 2 Und Jethro, der Schwiegervater Moses, nahm Zippora, das Weib Moses, nach ihrer Heimsendung, (2. Mose 4.20) 3 und ihre zwei Söhne, von denen der Name des einen Gersom war, denn er sprach: Ein Fremdling bin ich geworden in fremdem Lande, (2. Mose 2.22) 4 und der Name des anderen Elieser: denn der Gott meines Vaters ist meine Hilfe gewesen und hat mich errettet vom Schwerte des Pharao; 5 und Jethro, der Schwiegervater Moses, und seine Söhne und sein Weib kamen zu Mose in die Wüste, wo er gelagert war am Berge Gottes. 6 Und er ließ Mose sagen: Ich, dein Schwiegervater Jethro, bin zu dir gekommen, und dein Weib und ihre beiden Söhne mit ihr. 7 Da ging Mose hinaus, seinem Schwiegervater entgegen, und beugte sich nieder und küßte ihn; und sie fragten einer den anderen nach ihrem Wohlergehen und gingen ins Zelt. 8 Und Mose erzählte seinem Schwiegervater alles, was Jehova an dem Pharao und an den Ägyptern getan hatte um Israels willen, all die Mühsal, die sie auf dem Wege getroffen, und daß Jehova sie errettet habe. 9 Und Jethro freute sich über all das Gute, das Jehova an Israel getan, daß er es errettet hatte aus der Hand der Ägypter. 10 Und Jethro sprach: Gepriesen sei Jehova, der euch errettet hat aus der Hand der Ägypter und aus der Hand des Pharao, der das Volk errettet hat unter der Hand der Ägypter hinweg! 11 Nun weiß ich, daß Jehova größer ist als alle Götter; denn in der Sache, worin sie in Übermut handelten, war er über ihnen. (Nehemia 9.10) 12 Und Jethro, der Schwiegervater Moses, nahm ein Brandopfer und Schlachtopfer für Gott; und Aaron und alle Ältesten Israels kamen, um mit dem Schwiegervater Moses zu essen vor dem Angesicht Gottes.

Einsetzung von Richtern

13 Und es geschah am anderen Tage, da setzte sich Mose, um das Volk zu richten; und das Volk stand bei Mose vom Morgen bis zum Abend. 14 Und der Schwiegervater Moses sah alles, was er mit dem Volke tat, und er sprach: Was ist das, das du mit dem Volke tust? warum sitzest du allein, und alles Volk steht bei dir vom Morgen bis zum Abend? 15 Und Mose sprach zu seinem Schwiegervater: Weil das Volk zu mir kommt, um Gott zu befragen. 16 Wenn sie eine Sache haben, so kommt es zu mir, und ich richte zwischen dem einen und dem anderen und tue ihnen die Satzungen Gottes und seine Gesetze kund. 17 Da sprach der Schwiegervater Moses zu ihm: Die Sache ist nicht gut, die du tust; 18 du wirst ganz erschlaffen, sowohl du, als auch dieses Volk, das bei dir ist; denn die Sache ist zu schwer für dich, du kannst sie nicht allein ausrichten. (4. Mose 11.14) (5. Mose 1.9) 19 Höre nun auf meine Stimme, ich will dir raten, und Gott wird mit dir sein: Sei du für das Volk vor Gott, und bringe du die Sachen zu Gott; 20 und erläutere ihnen die Satzungen und die Gesetze, und tue ihnen kund den Weg, auf dem sie wandeln, und das Werk, das sie tun sollen. 21 Du aber ersieh dir aus dem ganzen Volke tüchtige, gottesfürchtige Männer, Männer der Wahrheit, die den ungerechten Gewinn hassen, und setze sie über sie: Oberste über tausend, Oberste über hundert, Oberste über fünfzig und Oberste über zehn, 22 daß sie das Volk richten zu aller Zeit; und es geschehe, daß sie jede große Sache vor dich bringen und daß sie jede kleine Sache selbst richten; so erleichtere es dir, und sie mögen mit dir tragen. 23 Wenn du dieses tust und Gott es dir gebietet, so wirst du bestehen können, und auch dieses ganze Volk wird in Frieden an seinen Ort kommen. 24 Und Mose hörte auf die Stimme seines Schwiegervaters und tat alles, was er gesagt hatte. 25 Und Mose wählte tüchtige Männer aus ganz Israel und setzte sie zu Häuptern über das Volk: Oberste über tausend, Oberste über hundert, Oberste über fünfzig und Oberste über zehn. 26 Und sie richteten das Volk zu aller Zeit: die schwierige Sache brachten sie vor Mose, und jede kleine Sache richteten sie selbst. 27 Und Mose ließ seinen Schwiegervater ziehen, und er zog hin in sein Land.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)