Die Bibel

Luther 1545 (Letzte Hand) -

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Kapitel 25

Prügelstrafe

1WEnn ein hadder ist zwisschen Mennern / So sol man sie fur Gericht bringen vnd sie richten / vnd den Gerechten rechtsprechen / vnd den Gottlosen verdamnen. 2Vnd so der Gottlose schlege verdienet hat / Sol jn der Richter heissen niderfallen / vnd sollen jn fur jm schlahen / nach der mas vnd zal seiner missethat. 3Wenn man jm vierzig Schlege gegeben hat / sol man nicht mehr schlahen / Auff das nicht / so man mehr schlege gibt / er zu viel geschlagen werde / vnd dein Bruder scheuslich fur deinen augen sey. 2. Cor. 11. 4DV solt dem Ochsen der da drisschet / nicht das Maul verbinden. 1. Cor. 9.; 1. Tim. 5.



Schwagerehe

5WEnn Brüder bey einander wonen / vnd einer stirbt on Kinder / So sol des verstorbenen Weib nicht einen frembden Man draussen nemen / sondern jr Schwager sol sie beschlaffen / vnd zum weibe nemen vnd sie ehelichen / 6Vnd den ersten Son den sie gebirt / sol er bestetigen nach dem namen seines verstorbenen Bruders / das sein name nicht vertilget werde aus Jsrael. Mat. 22.; Ruth. 4. 7GEfellet aber dem Man nicht / das er seine Schwegerin neme / So sol sie / seine Schwegerin / hin auff gehen vnter das thor fur die Eltesten / vnd sagen / Mein Schwager wegert sich seinem Bruder einen namen zu erwecken in Jsrael / vnd wil mich nicht ehelichen. 8So sollen jn die Eltesten der Stad foddern vnd mit jm reden / Wenn er denn stehet vnd spricht / Es gefellet mir nicht sie zu nemen / 9So sol sein Schwegerin zu jm tretten fur den Eltesten / vnd jm einen Schuch ausziehen von seinen füssen vnd jn anspeien / vnd sol antworten / vnd sprechen / Also sol man thun einem jederman / der seins Bruders haus / nicht erbawen wil. 10Vnd sein name sol in Jsrael heissen / des Barfussers haus.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11WEnn sich zween Menner mit einander haddern / vnd des einen Weib leufft zu / das sie jren Man errette von der hand des der jn schlegt / Vnd streckt jre hand aus / vnd ergreifft jn bey seiner Scham / 12So soltu jr die hand abhawen / vnd dein auge sol jr nicht verschonen. 13DV solt nicht zweierley Gewicht in deinem sack / gros vnd klein haben. 14Vnd in deinem hause sol nicht zweierley Scheffel / gros vnd klein sein. 15Du solt ein vollig vnd recht Gewicht / vnd einen völligen vnd rechten Scheffel haben / Auff das dein leben lang were in dem Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird. 16Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel / wie alle die vbel thun. Leu. 19.

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17GEdenck / was dir die Amalekiter thetten / auff dem wege / da jr aus Egypten zoget / 18Wie sie dich angriffen auff dem wege / vnd schlugen deine Hindersten / alle die schwachen die dir hinden nach zogen / da du müde vnd matt warest / vnd furchten Gott nicht. 19Wenn nu der HERR dein Gott dich zu ruge bringt von allen deinen Feinden vmbher / im Lande / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe einzunemen / So soltu das gedechtnis der Amalekiter austilgen vnter dem Himel. Das vergis nicht. Exo. 17.; 1. Reg. 15.



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