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Kapitel 23
Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN
1Niemand sol seines vaters Weib nemen / vnd nicht auffdecken seines vaters decke. Exo. 22.; Leui. 18.; Deut. 27.
2ES sol kein Zestossener noch Verschnittener in die Gemeine des HERRN komen.
3Es sol auch kein Hurkind in die Gemeine des HERRN komen / auch nach dem zehenden Gelied / sondern sol schlecht nicht in die Gemeine des HERRN komen.
4DJe Ammoniter vnd Moabiter sollen nicht in die Gemeine des HERRN komen / auch nach dem zehenden Gelied / sondern sie sollen nimer mehr hin ein komen. Darumb /
5das sie euch nicht zuuor kamen mit Brot vnd Wasser / auff dem wege / da jr aus Egypten zoget / Vnd dazu wider euch dingeten den Bileam den son Beor / von Pethor aus Mesopotamia / das er dich verfluchen solte.
6Aber der HERR dein Gott wolt Bileam nicht hören / vnd wandelt dir den fluch in den segen / Darumb / das dich der HERR dein Gott lieb hatte.
7Du solt jnen weder glück noch guts wündschen / dein lebenlang ewiglich. Num. 22.; Josu. 24.
87DJe Edomiter soltu nicht fur Grewel halten / Er ist dein bruder. Den Egypter soltu auch nicht fur Grewel halten / Denn du bist ein Frembdling in seinem Lande gewesen.
9Die Kinder die sie im dritten Gelied zeugen / sollen in die Gemeine des HERRN komen. Gen. 25.
Reinerhaltung des Kriegslagers
10WEnn du aus dem Lager gehest / wider deine Feinde / So hüte dich fur allem bösen.
11WEnn jemand vnter dir ist / der nicht rein ist / das jm des nachts was widerfaren ist / Der sol hin aus fur das Lager gehen / vnd nicht wider hin ein komen /
12Bis er fur abends / sich mit wasser bade / Vnd wenn die Sonn vntergangen ist / sol er wider ins Lager gehen.
13VND du solt aussen fur dem Lager einen Ort haben / da hin du zur not hinaus gehest.
14Vnd solt ein Scheufflin haben / vnd wenn du dich draussen setzen wilt / soltu da mit graben / vnd wenn du gesessen bist / soltu zuscharren was von dir gangen ist.
15Denn der HERR dein Gott wandelt vnter deinem Lager / das er dich errette / vnd gebe deine Feinde fur dir / Darumb sol dein Lager heilig sein / das kein schand vnter dir gesehen werde / vnd er sich von dir wende.
Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum
16DV solt den Knecht nicht seinem Herrn vberantworten / der von jm zu dir sich entwand hat.
17Er sol bey dir bleiben an dem Ort / den er erwelet in deiner Thor einem / jm zu gut / Vnd solt jn nicht schinden.
18ES sol kein Hure sein vnter den töchtern Jsrael / Vnd kein Hurer vnter den sönen Jsrael. Num. 25.
19DV solt kein Hurnlohn noch Hundgelt in das haus Gottes deines HERRN bringen / aus jrgend einem Gelübd / Denn das ist dem HERRN deinem Gott beides ein Grewel. Exod. 22.; Leui. 25.
20DV solt an deinem Bruder nicht wuchern / weder mit geld noch mit speise / noch mit allem da mit man wuchern kan.
21An dem Frembden magstu wuchern / aber nicht an deinem bruder / Auff das dich der HERR dein Gott segene / in allem das du furnimpst / im Lande / dahin du komest dasselb ein zunemen.
22WEnn du dem HERRN deinem Gott ein Gelübd thust / so soltu es nicht verziehen zu halten / Denn der HERR dein Gott wirds von dir foddern / vnd wird dir sunde sein.
23Wenn du das geloben vnterwegen lessest / so ist dirs kein sunde /
24Aber was zu deinen lippen ausgangen ist / soltu halten vnd darnach thun / wie du dem HERRN deinem Gott freiwillig gelobd hast das du mit deinem mund geredt hast. Num. 30.
25WEnn du in deines Nehesten Weinberg gehest / So magstu der Drauben essen nach deinem willen / bis du sat habest / Aber du solt nichts in dein gefess thun.
26WEnn du in die Saat deines Nehesten gehest / so magstu mit der hand Ehren abrupffen / Aber mit der sicheln soltu nicht drinnen hin vnd her faren.
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