Die Bibel

Luther 1545 (Letzte Hand) -

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Kapitel 20

Kriegsgesetze

1WEnn du in einen Krieg zeuchst wider deine Feinde / vnd sihest ross vnd wagen des Volcks / das grösser sey / denn du / So fürchte dich nicht fur jnen / Denn der HERR dein Gott / der dich aus Egyptenland gefüret hat / ist mit dir. 2Wenn jr nu hin zu komet zum streit / So sol der Priester herzu tretten / vnd mit dem Volck reden / 3vnd zu jnen sprechen / Jsrael höre zu / Jr gehet heut in den streit wider ewr Feinde / Ewr hertze verzage nicht / fürchtet euch nicht / vnd erschreckt nicht / vnd last euch nicht grawen fur jnen / 4Denn der HERR ewr Gott gehet mit euch / das er fur euch streite mit ewren Feinden / euch zu helffen. 5ABer die Amptleute sollen mit dem Volck reden vnd sagen / Welcher ein new Haus gebawet hat / vnd hats noch nicht eingeweihet / Der gehe hin vnd bleib in seinem hause / Auff das er nicht sterbe im krieg / vnd ein ander weihe es ein.

6Welcher einen Weinberg gepflantzt hat / vnd hat jn noch nicht gemein gemacht / Der gehe hin vnd bleibe da heime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander mache jn gemeine. 7Welcher ein Weib jm vertrawet hat / vnd hat sie noch nicht heim geholet / Der gehe hin vnd bleibe daheime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander hole sie heim. 8VND die Amptleute sollen weiter mit dem Volck reden / vnd sprechen / Welcher sich fürchtet vnd ein verzagts hertz hat / der gehe hin vnd bleib da heime / Auff das er nicht auch seiner Brüder hertz feige mache / wie sein hertz ist. 9Vnd wenn die Amptleute ausgeredt haben mit dem Volck / So sollen sie die Heubtleute fur das Volck an die spitzen stellen. Jud. 7. 10WEnn du fur eine Stad zeuchst sie zu bestreiten / so soltu jr den friede anbieten. 11Antwortet sie dir friedlich vnd thut dir auff / So sol alle das Volck / das drinnen finden wird / dir zinsbar vnd vnterthan sein. 12Wil sie aber nicht friedlich mit dir handeln / vnd wil mit dir kriegen / So belegere sie. 13Vnd wenn sie der HERR dein Gott dir in die hand gibt / So soltu alles was menlich drinnen ist / mit des schwerts scherffe schlahen. 14On die Weiber / Kinder vnd Vieh / vnd alles was in der Stad ist / vnd allen Raub soltu vnter dich aus teilen / Vnd solt essen von der Ausbeut deiner Feinde / die dir der HERR dein Gott gegeben hat. 15Also soltu allen Stedten thun / die seer ferne von dir ligen / vnd nicht hie vor den Stedten sind dieser Völcker. Num. 21. 16ABer in den Stedten dieser Völcker / die dir der HERR dein Gott zum Erbe geben wird / soltu nichts leben lassen / was den odem hat. 17Sondern solt sie verbannen / nemlich / die Hethiter / Amoriter / Cananiter / Pheresiter / Heuiter vnd Jebusiter / wie dir der HERR dein Gott geboten hat. 18Auff das sie euch nicht leren thun alle die Grewel / die sie jren Göttern thun / vnd jr euch versündigt an dem HERRN ewrem Gott. 19WEnn du fur einer Stad lange zeit ligen must / wider die du streitest sie zu erobern / So soltu die Bewme nicht verderben / das du mit Exten dran farest / Denn du kanst dauon essen / darumb soltu sie nicht ausrotten / Jsts doch holtzauff dem felde / vnd nicht Mensch / das es fur dir ein Bolwerg sein müge. 20Welchs aber Bewme sind / die du weist das man nicht dauon isset / Die soltu verderben vnd ausrotten / vnd Bolwerg draus bawen wider die Stad / die mit dir krieget / bis das du jr mechtig werdest.



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Letzte techn. Änderung: 2008-02-12 (mha,mdh)