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Luther 1545 (Letzte Hand) -

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Kapitel 16

Verordnungen über das Passah, das Fest der Wochen und das Fest der Laubhütten

1HAlt den mond Abib / das du Passah haltest dem HERRN deinem Gott / Denn im mond Abib hat dich der HERR dein Gott aus Egypten gefüret / bey der nacht. 2Vnd solt dem HERRN deinem Gott das Passah schlachten / schaf vnd rinder / an der Stete die der HERR erwelen wird / das sein Name daselbs wone. 3Du solt kein Geseurts auff das Fest essen / Sieben tage soltu vngeseurt Brot des elends essen / Denn mit furcht bistu aus Egyptenland gezogen / Auff das du des tages deines auszugs aus Egyptenland gedenckest dein leben lang. 4Es sol in sieben tagen kein geseurts gesehen werden / in all deinen Grentzen. Vnd sol auch nichts vom Fleisch / das des abends am ersten tage geschlachtet ist / vber nacht bleiben / bis an den morgen. Ex. 12.; Ex. 23.; Leuit. 23.; Nu. 9.; Nu. 28. 5DV kanst nicht Passah schlachten in jrgend deiner Thor einem / die dir der HERR dein Gott gegeben hat.

6Sondern an der Stet / die der HERR dein Gott erwelen wird / das sein Name daselbs wone / da soltu das Passah schlachten / des abends / wenn die Sonne ist vntergegangen / zu der zeit als du aus Egyptenland zogest. 7Vnd solts kochen vnd essen an der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / vnd darnach dich wenden des morgens / vnd heim gehen in deine Hütten. 8Sechs tage soltu vngeseurts essen / vnd am siebenden tag ist die Versamlung des HERRN deines Gottes / Da soltu kein erbeit thun. 2. Par. 35. 9SJeben Wochen soltu dir zelen / vnd anheben zu zelen / wenn man anfehet mit der sichel in der saat. 10Vnd solt halten das Fest der Wochen dem HERRN deinem Gott / Das du ein freiwillige Gabe deiner hand gebest / nach dem dich der HERR dein Gott gesegenet hat. 11Vnd solt frölich sein fur Gott deinem HERRN / du / vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / vnd der Leuit der in deinem Thor ist / der Frembdling / der Waise vnd die Widwen / die vnter dir sind / an der Stet die der HERR dein Gott erwelet hat / das sein Name da wone. 12Vnd gedenck / das du Knecht in Egypten gewesen bist / das du haltest vnd thust nach diesen Geboten. 13DAs Fest der Laubhütten soltu halten sieben tage / wenn du hast eingesamlet von deiner Tennen vnd von deiner Kelter. 14Vnd solt frölich sein auff dein Fest / du vnd dein Son / deine Tochter / dein Knecht / deine Magd / der Leuit / der Frembdling / der Waise / vnd die Widwe / die in deinem Thor sind. 15Sieben tage soltu dem HERRN deinem Gott das Fest halten / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Denn der HERR dein Gott wird dich segenen in alle deinem einkomen / vnd in allen wercken deiner hende / Darumb soltu frölich sein. 16DRey mals des jars sol alles was Menlich ist vnter dir / fur dem HERRN deinem Gott erscheinen / an der Stet / die der HERR erwelen wird / Auffs Fest der vngeseurten Brot / auffs Fest der Wochen / vnd auffs Fest der Laubhütten. Es sol aber nicht leer fur dem HERRN erscheinen / 17Ein jglicher nach der Gabe seiner hand / nach dem segen / den dir der HERR dein Gott gegeben hat. Exo. 23.; Exo. 34.; Leuit. 23.

Rechtspflege - Strafe wegen Götzendienstes

18RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht. 19Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten. 20Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19. 21DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest. 22Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset.



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Letzte techn. Änderung: 2008-02-12 (mha,mdh)